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Frage zu Hartz IV

12 Beiträge
10 Benutzer
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1,354 Ansichten

Hi,

folgende Sache:

Ich (24, werde nächstes Jahr im Sep. 25) lebe noch bei meinen Eltern im Haushalt. Bin momentan arbeitslos, habe weniger als 360 Tage gearbeitet. Arbeitslosengeld I bekomme ich nicht (kein Anspruch) und Anspruch auf eine Krankenversicherung habe ich auch nicht.
Auf Hartz IV hab ich auch keinen Anspruch, da ich bei meinen Eltern wohne und noch unter 25 bin.

Aber meine Eltern können Anspruch auf Hartz IV für mich beantragen und wollen dies nun auch machen, schon alleine, da Sie nun auch die Krankenverischerung für mich übernehmen müssen (150 € im Monat, wtf...).

Kennt sich da jemand aus!?

Welche Anträge müssen meine Eltern da ausfüllen?

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html

Bitte nur Antworten, wenn jemand vom Fach ist!

Danke schon mal! =)


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11 Antworten
michimanni
Beigetreten: 03.08.2006

Hey BJsucker,

ich habe deinen Thread mal in das richtige Forum verschoben.

Gruß,
michimanni


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Zitat
annobln
Beigetreten: 29.07.2007

Erstmal: Such' dir einen Job ;)

Zweitens: Ab 25 Jahren hast du sogar Anspruch auf eigenen Wohnraum, d.h. du kannst dir sogar eine eigene Bude nehmen und musst nicht mehr bei deinen Eltern wohnen. Aber wie gesagt: Das Finden eines passenden Berufes sollte Vorrang haben.


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richum
Beigetreten: 29.03.2010

Geh mit deinen Eltern dort hin und sprich vor. Die müssen euch die entsprechenden Anträge aushändigen. Zumal die Formulare je nach ARGE/JobCenter variieren können. Welche Anträge du genau ausfüllen musst kann dir nur jemand von dort sagen, oder jemand der mit dem selben anliegen in dieser ARGE war.


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Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

#2 Ihr werdet beim ersten Besuch/ der ersten Antragseinreichung NIEMALS alle benötigten Unterlagen dabei haben, aber mit einreichen des Antrags beginnt die Frist zu laufen ab der die Zahlungen dann (rückwirkend) geleistet werden. Und Ihr erfahrt genau, was Ihr noch einreichen müsst da das ganze immer mit einem Gespräch mit einem/einer Sachbearbeiter/in verbunden ist die euch genau das sagen.

...und sry dass Ich hier gepostet habe, bin ja eigentlich nicht vom Fach. Allerdings bin Ich mir nicht sicher, ob wir hier im Forum soviele user haben, die in der ARGE arbeiten :rolleyes:


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RoXmoon
Beigetreten: 29.08.2013

Hey BJsucker,

klar hast du Anspruch auf ALG II (genauer gesagt auf die sog. Grundsicherung) und auf die GKV.

Die ARGE meldet dich bei deiner Gesetzlichen KrankenVersicherung (ja, du kannst wie jeder andere Versicherungsnehmer die Gesellschaft wählen und musst nicht das nehmen, was die ARGE dir vorschlägt), der Pflege- und der Rentenversicherung an und übernimmt die Pflichtbeiträge für dich, sobald du deinen Antrag eingereicht hast.

Der ALG II-Anspruch hat nichts damit zu tun wie jung du bist - Kinder/Jugendliche bekommen ja auch anteilig Hartz IV, wenn die Eltern Leistungsbezieher sind. Auch nicht wo du wohnst - dass du bei deinen Eltern wohnst bedeutet lediglich, dass sie dir (logischerweise) kein Wohngeld, Stadtwerke etc. mitbezahlen brauchen. Die Grundsicherung kannst du auf jeden Fall bekommen.

Die ARGE macht mit dir allerdings eine sog. Wiedereingliederungsvereinbarung. Darin wird vertraglich festgelegt welche gegenseitigen Pflichten ihr habt; auf deiner Seite also mit Sicherheit alles, was in Richtung Ausbildung (Schule?) bzw. Jobsuche geht. Und auch, was passiert (Sanktionen), wenn du diesen Pflichten nicht nachkommst.

Je schneller du hingehts, desto eher hast du Geld auf dem Konto... Also gib Gas ;) GL


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Stell dich drauf ein das ein möglicher Unterhaltsanspruch gegengerechnet wird...

einfach mal bei der arge fragen ist obv am besten...


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Ziegenbock99
Beigetreten: 26.06.2013

*Edit: ....................


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Danke für die Antworten.

Werde vermutlich ab April studieren, beworben habe ich mich schon bereits auf mehreren Hochschulen.

Kennt sich jemand mit Bafög aus?

Habe ich Anspruch auf Bafög inkl. Wohnungsgeld, falls eigene Wohnung?


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w3cRaY
Beigetreten: 12.06.2007

Wieso gehst du nicht zum Amt und fragst? Auch die Studienberatung deiner Hochschule wird dir das genau und fehlerfrei beantworten können.


Antwort
Zitat
Teute
Beigetreten: 01.03.2006

Original von RoXmoon[/]

Die ARGE macht mit dir allerdings eine sog. Wiedereingliederungsvereinbarung. Darin wird vertraglich festgelegt welche gegenseitigen Pflichten ihr habt; auf deiner Seite also mit Sicherheit alles, was in Richtung Ausbildung (Schule?) bzw. Jobsuche geht. Und auch, was passiert (Sanktionen), wenn du diesen Pflichten nicht nachkommst.
GL

Die Du nicht unterschreiben musst, da diese "Vereinbarung" ein Vertrag ist und wir in D Vertragsfreiheit haben.


Antwort
Zitat
RoXmoon
Beigetreten: 29.08.2013

Original von BJsucker
Danke für die Antworten.

Werde vermutlich ab April studieren, beworben habe ich mich schon bereits auf mehreren Hochschulen.

Kennt sich jemand mit Bafög aus?

Habe ich Anspruch auf Bafög inkl. Wohnungsgeld, falls eigene Wohnung?

BAFöG ist bei einer Erstausbildung abhängig vom Einkommen deiner Eltern.
Alle Infos findest du unter das-neue-bafoeg.de. Du kannst dich aber auch beim Landkreis (Jugendamt) oder bei der Uni (Studentenwerk) beraten lassen, vor allem, wenn noch bestimmte individuelle Fragen bestehen.


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