Kannst es im Lebenslauf unter "Veröffentlichungen" anführen. Gibt ja einige Kanzleien die es gerne sehen wenn ihre Anwälte etwas publizieren.
Einen Nachteil wird es mir wohl nicht erbringen.
Zumindest der Prof (
Spoiler
Gerhard Dannecker
, wohl bundesweit bekannt ) betont hat, dass er nur qualitativ hochwertigen Arbeiten dazu rät.
Soll bitte kein Brag sein. Bezüglich Jura leide ich einfach unter extrem gestörter Selbstwahrnehmung und habe einfach "Angst" etwas
falsches zu sagen oder gar zu veröffentlichen. Ich selbst bin von der Arbeit nicht vollends überzeugt und will sozusagen für meine spätere Zeit
keine Angriffsfläche bieten.
Aber im Endeffekt... wenn schon jemand wie o.g. Prof dazu rät...
mfg
Frage an die Juristen:
1.Hat ein Handwerker einen Anspruch auf Ersatz der Anfahrtzeit?
2. Wenn ja, kann er zusätzlich zu der Anfahrt und Abfahrtzeit auch noch eine Fahrtkostenpauschale verlangen?
ganichts. Handwerker angerufen, er ist gekommen und am Ende standen 4 Positionen auf der Rechnung. (Arbeitszeit und Materialkosten - sind ok), daneben 2 Stunden Anfahrtszeit, die als Arbeitszeit gewertet wurde, und noch zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale.
Das widerspricht meinem gesunden Rechtsempfinden:). Und ja ist klar: Handwerker meinte auf mein Erstaunen: "Mein Sohn ist Anwalt, ich mach dat seit 30 Jahren so".
632 BGB. Was ist denn die übliche Vergütung? Ist wohl eher eine Frage an die Handwerkskammer als an einen Anwalt.
Original von DiscoStu85
ganichts. Handwerker angerufen, er ist gekommen und am Ende standen 4 Positionen auf der Rechnung. (Arbeitszeit und Materialkosten - sind ok), daneben 2 Stunden Anfahrtszeit, die als Arbeitszeit gewertet wurde, und noch zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale.Das widerspricht meinem gesunden Rechtsempfinden:). Und ja ist klar: Handwerker meinte auf mein Erstaunen: "Mein Sohn ist Anwalt, ich mach dat seit 30 Jahren so".
Also ohne genauer in die Sache geschaut zu haben widerspricht das auch meinem Judiz.
Anfahrtszeit und Pauschale, wie rechtfertigt er beides?
2h Anfahrt finde ich auch schon so lange, dass ein Hinweis angebracht wäre (wobei ich nicht weiß wie lange die ganze Reparatur ging).
Wusstest du, dass von seiner Zentrale zu dir so weit ist?
Ne wusste nicht genau wo seine Zentrale ist, habe die Nummer von einem Kollegen bekommen. Anfahrt wäre nur die Zeit und Fahrtkostenpauschale wäre nur Benzinkosten/Verschleiß und Versicherung.
Ich finde ja das eine sollte mit dem anderen abgegolten sein, wenn überhaupt. Habe in Google ein Urteil gefunden, falls das was hilft: http://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/31-recht/17708-fahrtkosten-bei-kleinauftraegen-zusaetzlich-abrechnen.html Aber da steht ja nur Fahrtkosten, nicht dass er auch noch die Anfahrtzeit berechnen kann.
Ernste Angelegenheit:
Ein Mate (kommt nun ins 5. Semester) (der hier auch mitliest) hat wohl seine 3. und letzte Klausur im Zivilrecht verhauen.
Derzeit wartet er noch auf das Ergebnis.
Sollte er diese nicht bestehen, dann wars das laut ihm mit Jura und die Zwangsexma steht wohl oder übel bevor.
Er mag Jura eigentlich und hat in ÖR/SR teilweise sogar zweistellige Punktzahlen geschrieben. Die ZR-Klausuren waren auch nahezu
alle immer mit 3P und immer knapp am bestehen vorbei.
Er begründet dies damit, dass er immer extremen Prüfungsstress hat und Reizdarm/Erbrechen vor Prüfungen auftritt.
Er studiert in Berlin, also falls jemand da das exakte Prüf-/Bestehsystem kennt, wäre das von Vorteil.
Kann er sich womöglich exmatrikulieren, bevor die Note (falls 3P-) "gültig" wird und somit seine Chance auf ein Jurastudium wahren?
Oder womöglich irgendeine Form von Härteantrag im Nachhinein stellen?
Whats his line?
Danke!
mfg
Seltsames system habt ihr .. bei uns konnte man nach der Zwischenprüfung im 3. Semester so lange drinnen bleiben wie man Lust hatte.
Ein ernst gemeinter Rat: Wenn dein Kollege schon bei random Anfängerklausuren derart Prüfungsstress hat, soll er froh sein exmatrikuliert zu werden. Das Examen würde ihn brechen. Er spart sich viel Zeit,
Gebe saft da recht. Wenn er schon in den anfängerklausuren, die ja auch recht nurz sind so probleme hat, wie will er dann die 5h klausuren bestehen? Ist doch keine schande jura abzubrechen. Gerade, wenn man erst ins 5te sem. kommt. Es gibt doch sonst auch bachelor abschlüsse, wo man sich teilweise scheine anrechnen lassen kann.
Kann mir mal einer genau erklären was beim folgenden genau zu machen ist ? :
Erläutern sie ihr Ergebnis und Nennung der einschlägigen Paragraphen?
Muss ich einfach nur den Paragraphen dann hinklatschen und noch ne erläuterung ?
Liest sich wie ein Tippfehler. Ich gehe davon aus, dass gemeint ist: Erläutern Sie Ihr Ergebnis unter Nennung der einschlägigen Paragraphen.
Ist sonst ja kein richtiger Satz.
Original von jan121212
Liest sich wie ein Tippfehler. Ich gehe davon aus, dass gemeint ist: Erläutern Sie Ihr Ergebnis unter Nennung der einschlägigen Paragraphen.
Ist sonst ja kein richtiger Satz.
Original von BloodyDeath1
Kann mir mal einer genau erklären was beim folgenden genau zu machen ist ? :Erläutern sie ihr Ergebnis und Nennung der einschlägigen Paragraphen?
Muss ich einfach nur den Paragraphen dann hinklatschen?
Shit, hab mich vertippt. Wie du es meinst ist natürlich richtig
heute mündliche vom 2. stex bestanden. lief sehr gut trotz schlechtem aktenvortrag. bin dann bald auch als RA unterwegs
Willkommen im Klub, zukünftiger Kollege :f_drink::f_drink:
Lass Krachen! Auf welcher Ebene reden wir über versaut?
Nice! Bin im November ein Jahr bei der StA Essen und muss sagen, dass es ziemlich viel Spaß macht, abwechslungsreich ist und dieses Straf(verfahrens)recht deutlich interessanter ist als ich es im Studium noch gesehen habe. Ist wirklich eine gute Mischung aus Massengeschäft und Abwechslung und mit entsprechenden Kollegen kommt man auch sehr gut rein, obwohl man am Anfang nicht eine Verfügung hinbekommt ♦
Zu Beginn ist es zwar viel Neues und viel Arbeit für die zur Verfügung stehende Zeit, aber wenn man erst einmal Grund in sein Dezernat bekommen hat, werden die Mittagspausen auch länger und die Arbeitstage kürzer. 1-2 Jahre muss man bis dahin aber wohl, je nach Zustand des Dezernates zu Arbeitsbeginn und Vertretungsarbeit der Kollegen in den ersten Monaten, einrechnen.
In NRW werden aufgrund des 5-Punkte-Programms der Landesregierung (Stichwort Kölner Silvesternacht etc.) auch nach wie vor viele Berufsanfänger eingestellt! 100 Richter und Staatsanwälte in diesem Jahr. In den nächsten Jahren dürfte es daher wieder deutlich schwerer werden.
Kurze Frage:
Grade mitten in der Examensvorbereitung und bisher wurde mir gepredigt, dass man bei Streitständen gerade nicht die Ansichten benennt (also XY-Theorie) geschweige denn deren Vertreter (z.B. BGH / Lit. ).
Nun ist mir online folgender Satz untergekommen:
"Ordnen sie an dieser Stelle die Ansichten auch den jeweiligen Vertretern zu und tragen sie diese nicht bloß vor. Eine saubere Zuordnung der Ansichten - nebst Hervorhebung der neuen Rechtsprechung des EuGH - wird nur von ganz wenigen Bearbeitern beherrscht und dargelegt."
Dies ist nun extrem diametral zu meinem bisherigen Wissensstand.
Wollte nun fragen, wie ihr das in eurem Examen gelöst habt / welche Empfehlung ihr ausspricht.
Es kommt in der Examensvorbereitung leider immer wieder vor dass man gegenteilige Empfehlungen bekommt. Ich habe es bei deiner Frage auch so gehandhabt, dass ich die Vertreter nicht nenne. Im Zweifel ist dies nämlich eine Komponente die man weniger auswendig lernen muss, also auch weniger Fehler entstehen können. Außerdem hat es im ersten (!) Examen keine Relevanz für den Entscheidung des Streites, von wem die jeweilige Ansicht vertreten wird.