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Anhörungsbogen Kriminalpolizei

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SMler1
Beigetreten: 20.07.2005

Hallo, heute habe ich von einem Kriminalkommisariat in München einen Bogen zugesandt bekommen, mit der Bitte um Stellungnahme. Ich werde beschuldigt an einem illegalen Pokerspiel beim Chiconetzwerk teilgenommen zu haben. Es wird ein Tag genannt, an dem ich eine Miniauszahlung in Höhe von ca. 130 € getätigt habe. Ich habe die Auszahlung mit Litecoin an ein Sammelwallet bei der Kryptobörse BSDEX vorgenommen. Meine Frage: Wie ist es möglich, dass die Polizei davon erfuhr? Kann es sein, dass ein Mitarbeiter von BSDEX dies der Polizeit gesteckt hat? Ist bei einem Kryptotransfer es überhaupt möglich, den Absender zu ermitteln? Ich meine damit sowohl den Mitarbeiter von BSDEX als auch die Polizei? Wie soll ich mich grundsätzlich verhalten?


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25 Antworten
KillingMESoftly
Beigetreten: 04.07.2009

Du musst keine Stellungnehmen. Einfach die Bitte ignorieren.


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D4niD4nsen
Beigetreten: 15.11.2007

Kann rechtlich nicht sagen habe aber noch eine Nachfrage zum Sachverhalt. Aus welchem Bundesland kommst du ?

edit : sry hab es überlesen ^^ danke


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ElHive
Beigetreten: 24.07.2007

Da er Post von einem Kriminalkommissariat in München bekommen hat würde ich mal auf Bayern tippen.


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Bierwampe
Beigetreten: 08.04.2013

Sprich nicht mit der Polizei über die Anschuldigung. Das kann und wird niemals zu deinem Vorteil sein. Ohne Kenntnis der Beweislage gegen dich, weckst du unter Umständen schlafende Hunde. Mehr als Angaben zu deinen persönlichen Daten brauchst du nicht zu machen.

Laut § 161a Abs. 1 Satz 1 StPO bist du verpflichtet, einer Vorladung von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht nachzukommen. Wenn die Polizei nicht im Auftrag der Staatsanwalschaft handelt, kannst du die Anhörung also ignorieren. Damit wird sich das Thema aber auf keinen Fall von selbst erledigen. "Aussitzen" ist die schlechteste aller Optionen!

Ich empfehle einen Anwalt mit Akteineinsicht zu beauftragen. Und zwar gleich nächste Woche. Zu warten hilft dir nicht. Wichtig könnte hier nämlich der Zeitpunkt deiner Aktivität sein, da sich die Gesetzeslage in Deutschland zwischen 2008 und 2021 mehrfach geändert hat.
Die Akteneinsicht wird etwa 460€ kosten. Ob eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, musst du mit denen selbst klären.

Nach § 285 StGB wird bei der Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verhängt. Zusätzlich können nach § 286 StGB Gewinne aus illegalen Online-Casinos eingezogen werden. Bedenke, bei Strafbefehlen über 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft. In diesem Fall würde der der Eintrag für drei Jahre im Führungszeugnis verbleiben. Die Rentabilität/Risikoeischätzung musst du nun selbst vornehmen.

Solltest du aus Gründen der Höflichkeit den Anhörungstermin absagen wollen, erledige das per Mail oder Brief. Auf keinen Fall per Telefon. Die Beamten dort sind geschult, und jede Kleinigkeit die die dir entlocken, wird zu deinem Nachteil ausgelegt werden. Was du sagst, was du meinst, was dein Gegenüber aufschreibt und wie die Staatsanwaltschaft das Aufgeschriebene interpretiert, sind vier verschiedene Dinge.
Nochmal, du kannst die Angelegenheit bei der Polizei durch eine Stellungnahme nicht aus der Welt schaffen!

Dieser Text beschreibt meine persönliche Meinung,beruht auf eigenen Erfahrungen und besteht aus zusammengesuchten Informationen aus dem Internet. Auf keinen Fall ist das eine Rechtsberatung.


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SMler1
Beigetreten: 20.07.2005

Vielen Dank für Deine ausführlichen Erklärungen. Ich werde mich sicher mit einem befreundeten Anwalt nächste Woche absprechen. Ich habe ja nicht einmal eine Vorladung erhalten, sondern nur einen Bogen, den ich ausfüllen soll. Die Beweislage ist mir völlig klar, weil mir in dem Bogen mitgeteilt wird, dass ich am 17.1.24 eine Gutschrift des Chicopoker Netzwerks in Höhe von 132 € erhalten hätte. Diese Gutschrift ist am17.1. auf meinem wallet bei der Kryptobörse BSDEX mittels einer Litecoineinzahlung eingegangen. Es ist damit völlig klar, dass mich ein Mitarbeiter des supports der BSDEX angezeigt hat, wofür es Gründe gibt (ich musste meine dortig verwahrten Kryptos auf ein anderes wallet verlgen). Mir ist nur nicht klar, wie der Mitarbeiter als Absender das Chiconetzwerk identifizieren konnte. Weiß da jemand mehr?

In dem Fragebogen wird mir dann noch die Frage gestellt, ob ich mir dessen bewusst, war, dass das Chiconetzwerk keine gültige Glücksspiellizenz hat und ich auch noch weitere Ein- und Auszahlungen bei anderen online Casinos getätigt hätte. Ich werde dazu wahrscheinlich nur lapidar erklären, dass ich mich bei der Glücksspielregulierung nicht auskannte und ich Poker nur zum Spaß betreibe und zur Frage weiterer Auszahlungen werde ich mich nicht äußern. Den genauen Text, werde ich mit meinem Anwaltfreund absprechen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendeinen Staatsanwalt gibt, der bei diesem Sachverhalt die Angelegenheit weiter verfolgt.


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Sulu
Beigetreten: 21.04.2006

Original von SMler1
...
Ich werde dazu wahrscheinlich nur lapidar erklären, dass ich mich bei der Glücksspielregulierung nicht auskannte und ich Poker nur zum Spaß betreibe und zur Frage weiterer Auszahlungen werde ich mich nicht äußern.
...

Damit würdest Du ja quasi zugeben, Poker gespielt zu haben. Wenn sie nur einen Geldfluss haben, obliegt es Ihnen nachzuweisen, dass Du Poker gespielt hast. Wie schon geschrieben, wird wohl die beste Line Akteneinsicht über einen Anwalt sein.


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rmsds
Beigetreten: 29.08.2018

Da fragt man sich mittlerweile, ob die nichts Besseres zu tun haben, hier einen Vorgang anzulegen, wegen verschissener 130 EUR.


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Moderator
Eem01ofEEnGe
Beigetreten: 02.05.2011

Ich bin mir ziemlich sicher das die, die augenscheinlcih nichts besseres zu tun haben und den fall bearbeiten müssen selber kotzen werden wegen so einem bullshit.
Ist halt ähnlich mit cops die früher wegen 0,5 gramm dope papierstress hatten. Da waren viele auch nicht begeistert von.


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Bierwampe
Beigetreten: 08.04.2013

Original von SMler1
Es ist damit völlig klar, dass mich ein Mitarbeiter des supports der BSDEX angezeigt hat, wofür es Gründe gibt (ich musste meine dortig verwahrten Kryptos auf ein anderes wallet verlgen). Mir ist nur nicht klar, wie der Mitarbeiter als Absender das Chiconetzwerk identifizieren konnte. Weiß da jemand mehr?

Kann das sein, dass du ein wenig naiv bist und keine Ahnung von dem Ablauf auf dem deutschen/europäischen Finanzmakt hast?
BSDEX ist "Börse Stuttgart Digital Exchange". Du hast deine Transaktion über den fucking zweitgrößten deutschen Offline-Handelsplatz am deutschen Aktienmarkt laufen lassen, deren Partnerbank ist die Solaris. Seit dem Wegfall des Bankgeheimnisses (bevölkerungskonform damals als "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" tituliert) haben Banke praktisch eine Standleitung zu den Finanzämtern. Die können zwar nicht jede Bewegung automatisiert abrufen, aber die haben auch ihre Mittel und Wege.
Meinst du allen Ernstes, dass ein Mitarbeiter der Börse Stuttgart wegen dem Gegenwert von acht Kisten Bier seinen Job aufs Spiel setzt?

Ich will dir ja nicht zu nahe treten. Aber deine Dämlichkeit hättest du nur durch einen Drogendeal auf dem Frankfurter Parkett toppen können. Und wer glaubt, Krypto = Anonym, dem ist eh nicht mehr zu helfen.

Abgesehen davon, ist "Wie haben die das herausgefunden?" eh nicht dein primäres Problem. Fokussiere dich auf die größte Baustelle.


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kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006

In den mir bekannten vergleichbaren Fällen wurden die Verfahren bisher immer eingestellt.


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drunkenMunkyy
Beigetreten: 18.02.2011

Ich habe sowas ähnlich letztes Jahr bekommen wegen 888poker Auszahlungen in Höhe von 400€. (Siehe in meinem Profil das Thema)
Einfach nicht drauf eingehen es wird ganz von alleine fallengelassen.


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abcde23
Beigetreten: 18.05.2008

Wenn es ein Kostenthema ist, darfst du die Akteneinsicht als Beschuldigter in einem Straf-/OWi-Verfahren auch ohne einen Rechtsanwalt verlangen.


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cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011

nimm einfach selbst akteneinsicht. bei dem geringen betrag würde ich nicht zum anwalt rennen.


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Bierwampe
Beigetreten: 08.04.2013

Original von cHaiNSawMasSacRe
bei dem geringen betrag würde ich nicht zum anwalt rennen.

Einfach nochmal §285 StGB durchlesen. Ist ein Einzeiler.
Der ausgezahlte Betrag ist völlig unerheblich.
Wichtiger ist die Strafe die ihm droht. Und die kann ganz schnell dick im vierstelligen liegen. Es geht hier nicht nur um 132 Euro.
Deshalb meine Empfehung "Anwalt".


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jimbo0602
Beigetreten: 13.11.2011

Denke bei so kleinen Beträgen um den es hier geht wird niemand um eine 4 stellige Summe verurteilt. Denke es wird entweder eingestellt oder mal auf die Finger geklopft ala mach das nie wieder. Im Gesetz stehen halt immer die Höchststrafen


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abcde23
Beigetreten: 18.05.2008

Im Übrigen: Im Nebenthread (GlStV) gabs einen Link, wo stehen soll, dass Glücksspiel auf unregulierten ggf. bald nicht mehr unter Strafe stehen wird. Habe ich selber nicht gelesen, mag aber für Betroffene interessant sein. Denn Änderungen zugunsten der "Straftäter" wirken teils rückwirkend, wie bspw. beim Cannabisgesetz.


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CaptainRofl
Beigetreten: 31.08.2009

Das ist (noch) nicht sicher, dass das so kommt. Aber für Betroffene ist der Hinweis trotzdem ein guter Hoffnungsgeber 😉


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jojo1983
Beigetreten: 02.11.2007

wat ist nun mit den kohlen???


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Bierb4ron
Beigetreten: 05.04.2009

ja, das interessiert


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