Original von RaisingGambler
Original von ipraythesun
dann darfst du ab 17.9.2014 nicht mehr fahren.
am Ende des Bescheids hast du bestimmt eine "Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsmittelbelehrung" erhalten. Darin steht, welche Frist ab Zustellung = Erhalt des Bescheids ablaufen muss. Erst am Tag nach Fristablauf, ohne Einlegung eines Rechtsmittels, ist Rechtskraft eingetreten (wie meine Vorredner auch schon sagten)
hallo zusammen, ich muss den thread noch einmal auskramen, weil ich noch eine kurze frage habe. da ich noch eine wichtige fahrt vor mir habe.
und zwar: in der belehrung steht "Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn sie nicht innerhal von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich Einspruch (...) einlegen.
Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldbescheides wirksam.
Ich sehe das so: Die Frist ist ab Zustellung 2 Wochen. Das heisst ich muss den FS grob gesehen erst ab dem Ablauf der frist abgeben.
Stimmt es, dass die frist 2 Wochen nach Zustellung oder nach Austellungsdatum des briefes gilt?
Cliffs: gilt das Fahrverbot ab Zustellung oder ab Austellung des Briefes?
danke für alle die sich die mühe machen, das zu lesen.