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rechtskraft was?

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slyta
Beigetreten: 19.03.2011

ich muss den fs abgeben, allerdings verstshe ich diesen komischen zettel hier überhaupt nicht.

dort steht:

Das fahrverbot wird mit der rechtskraft des bußgeldbescheides wirksam, eine verschiebung des fahrverbotes ist ausgeschlossen.
Das Fahrverbot dauert bis zum Ablauf der Verbotsfrist.
Die Verbotsfrist beginnt sobald der führerschein abgegben wird.

Heisst das jetzt, das Verbot beginnt erst, wenn ich den Führerschein abgebe oder ab dem Tag, als ich den brief bekommen habe?


Antwort
Zitat
17 Antworten
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

Mit Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheides (= Ablauf der Einspruchsfrist) bist du verpflichtet, deinen Führerschein in amtliche Verwahrung zu geben.

Von diesem Zeitpunkt an darf kein Kraftfahrzeug (auch kein Mofa) mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden! Ansonsten siehe § 21 StVG !

Das Fahrverbot wird mit der amtlichen Verwahrung bei der erlassenden Behörde wirksam. Die Fahrverbotsfrist beginnt mit diesem Tag.

Die nicht fristgerechte Abgabe Ihres Führerscheines verlängert die Fahrverbotsfrist.

Wird der Führerschein nicht übersendet oder abgeben, wird er kostenpflichtig beschlagnahmt.


Antwort
Zitat
DaDestro
Beigetreten: 30.12.2008

Ich verstehe das so: Du kannst dich ja gegen den Bescheid per Widerspruch (und danach per Klage) zur Wehr setzen. Sobald diese Fristen verstrichen sind ( Widerspsruchsfrist ein Monat!) ist der Bescheid bestandkräftig und entfaltet Rechtskraft.

Ab diesem Zeitpunkt gilt unabhängig von der Abgabe des Führerscheins dein Fahrverbot. Ansonsten beginnt es ab Abgabe.

Der Satz: Eine Verschiebung des Fahrverbotes ist ausgeschlossen, heißt dann, dass du nicht die Möglichkeit hast noch nach Bestandskraft des Bescheids weiter zu fahren und dir den Zeitraum des Verbotes nicht "aussuchen" kannst.

Alles ohne Gewähr, aber so würde ich das verstehen.
lg

edit: da war jemand schneller und genaue =)


Antwort
Zitat
TonarZaran
Beigetreten: 23.05.2011

Hatte vor kurzem das gleiche Problem. Du darfst, wenn ich es nicht falsch verstanden habe, ab erhalt des Bescheids kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen.


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

Original von TonarZaran
Hatte vor kurzem das gleiche Problem. Du darfst, wenn ich es nicht falsch verstanden habe, ab erhalt des Bescheids kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen.

Falsch. Erst mit Ablauf der Einspruchsfrist!!!


Antwort
Zitat
TonarZaran
Beigetreten: 23.05.2011

Ok


Antwort
Zitat
slyta
Beigetreten: 19.03.2011

ich werde kein einspruch einlegen.

Um es kurz zu fassen, sry das ist so komisch verfasst

darf ich jetzt (gleich zur tanke, mit dem auto) fahren oder nicht?


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

Wann wurde der Bescheid zugestellt?


Antwort
Zitat
slyta
Beigetreten: 19.03.2011

02.09


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

dann darfst du ab 17.9.2014 nicht mehr fahren.


Antwort
Zitat
slyta
Beigetreten: 19.03.2011

ok gut

danke für deine antworten :)


Antwort
Zitat
RaisingGambler
Beigetreten: 02.09.2010

Original von ipraythesun
dann darfst du ab 17.9.2014 nicht mehr fahren.

am Ende des Bescheids hast du bestimmt eine "Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsmittelbelehrung" erhalten. Darin steht, welche Frist ab Zustellung = Erhalt des Bescheids ablaufen muss. Erst am Tag nach Fristablauf, ohne Einlegung eines Rechtsmittels, ist Rechtskraft eingetreten (wie meine Vorredner auch schon sagten)


Antwort
Zitat
slyta
Beigetreten: 19.03.2011

Original von RaisingGambler

Original von ipraythesun
dann darfst du ab 17.9.2014 nicht mehr fahren.

am Ende des Bescheids hast du bestimmt eine "Rechtsbehelfsbelehrung/ Rechtsmittelbelehrung" erhalten. Darin steht, welche Frist ab Zustellung = Erhalt des Bescheids ablaufen muss. Erst am Tag nach Fristablauf, ohne Einlegung eines Rechtsmittels, ist Rechtskraft eingetreten (wie meine Vorredner auch schon sagten)

hallo zusammen, ich muss den thread noch einmal auskramen, weil ich noch eine kurze frage habe. da ich noch eine wichtige fahrt vor mir habe.

und zwar: in der belehrung steht "Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn sie nicht innerhal von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich Einspruch (...) einlegen.

Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldbescheides wirksam.

Ich sehe das so: Die Frist ist ab Zustellung 2 Wochen. Das heisst ich muss den FS grob gesehen erst ab dem Ablauf der frist abgeben.

Stimmt es, dass die frist 2 Wochen nach Zustellung oder nach Austellungsdatum des briefes gilt?

Cliffs: gilt das Fahrverbot ab Zustellung oder ab Austellung des Briefes?

danke für alle die sich die mühe machen, das zu lesen.


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

Du hast doch geschrieben, dass du den Bescheid am 2.9.14 bekommen hast, oder? Was für ein Ausstellungsdatum trägt der Bescheid? Gibt es ein Vermerk auf dem Umschlag (Datum der Zustellung)?


Antwort
Zitat
slyta
Beigetreten: 19.03.2011

Ja ich hatte mich damals etwas falsch ausgedrückt, da ich diesen Termin noch nicht hatte,

Also Datum vom Brief ist 2.09., Datum vom fahrverbotbescheid ist 3.09. Und de Brief hab ich ca am 6.09. Erhalten/geöffnet

Kein vermerk auf dem Umschlag


Antwort
Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011

Original von slyta
Ja ich hatte mich damals etwas falsch ausgedrückt, da ich diesen Termin noch nicht hatte,

Also Datum vom Brief ist 2.09., Datum vom fahrverbotbescheid ist 3.09. Und de Brief hab ich ca am 6.09. Erhalten/geöffnet

Kein vermerk auf dem Umschlag

Entscheidend ist der Zugang des Bußgeldbescheides. Circa Angaben beim Zugang werden dir nicht helfen. Wenn du - sicherheitshalber - vom 4.9.2014 als Zugangszeitpunkt ausgehst, dann darst du ab 19.9.2014 kein Fahrzeug mehr benutzen, unabhängig davon, ob du den Führerschein abgegeben hast oder nicht. Also Führerschein rechtzeitig abgeben, damit die Fahrverbotsfrist bzw. Verbotsfrist auch zu laufen beginnt.


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007

war die wirksamkeit von verwaltungsakten nicht 3 tage nach poststempel? bin mir da aber nicht sicher und bin mir auch nichtmehr sicher ob sich das hier um einen verwaltungsakt handelt


Antwort
Zitat
slyta
Beigetreten: 19.03.2011

Gut, die antworten helfen mir auf jeden Fall schonmal weiter :)


Antwort
Zitat