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Wohnungsproblem nach Tod der Mutter

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Khrano
Beigetreten: 20.06.2009

Hallo zusammen,

es handelt sich bei diesem Beitrag um eine anonymisierte Nachricht im Rahmen unseres Angebots zur Erstellung von Anonymen Threads im Kummerkasten.
Dieser Beitrag, sowie eventuelle folgende Beiträge, stellen somit nicht meine persönliche Meinung oder die von PokerStrategy.com dar.

Viele Grüße
Khrano

************* (Originaltext) *************

Meine Mutter ist vor kurzem völlig überraschend verstorben, wir waren nur eine 2 Personen Familie ohne jegliche Verwandte und ich hab noch bei ihr gewohnt da ich zurzeit erstens keine Freundin habe und ich mich so vor keinem Vermieter rechtfertigen musste womit ich mein Geld verdiene, womit wir auch schon beim eigentlichen Problem sind.
Da ich momentan aufgrund dieses Schicksalsschlags sehr ungerne einsam bin, jedoch die Wohnung an sich und die Lage top sind (noch dazu hab ich vor nem jahr ne schöne teure küche einbauen lassen), möchte ich unbedingt in der Wohnung bleiben und hab das große Glück dass mein bester Kumpel bei mir einziehen würde, um mich in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen.
Die Wohnung ist nicht privat gemietet sondern über eine Mietgesellschaft.Es handelt sich um eine 3 Zimmer Wohnung mit 80m2.
Wir haben neulich mit dem Vermieter gesprochen und es klang alles so als wäre alles nur Formalität dass ich dort weiterhin wohnen bleiben kann, auch die Sache mit meinem Kumpel wäre kein Problem.
Ich habe wie verlangt das Schreiben mit der Sterbeurkunde hingeschickt, jetzt haben wir neulich nochmals telefoniert und sie meinten sie brauchen noch eine Kopie von dem Erbschein. Das problem ist dass meine Mutter verschuldet war und ich daher das Erbe ausgeschlagen hab.
Gesetzlich ist es so dass der Mietvertrag automatisch an den Erben übergeht, da ich nun aber das Erbe ausgeschlagen habe ist die Situation nun eine ganz andere.
Der Mitarbeiter am Telefon meinte ich müsse dann quasi so verfahren als möchte ich die Wohnung neu mieten,sprich einen Fragebogen ausfüllen in dem natürlich auch gefragt wird was ich verdiene und beruflich mache und ich solle noch Kopien der letzten 3 Gehaltsabrechnungen beifügen.
Dies ist natürlich als Pokerspieler ein riesiges Problem. Ich lebe seit Jahren vom pokerspielen, verdiene ganz gut damit und hab meine Mutter auch dadurch mitfinanziert, ich bin auch nirgends als arbeitslos gemeldet oder bekomme hartz4. Auf jeden Fall kann ich mir die Wohnung locker leisten.
Nun ist natürlich die große Frage was mache ich am besten um in der Wohnung bleiben zu können? Mein einziger großer Vorteil ist, dass ich bereits in der Wohnung lebe, aber einen Einkommensnachweis kann ich natürlich nicht liefern.
Ich bin dankbar für jeden Rat!


Antwort
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8 Antworten
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Hallo,

zu erst einmal mein aufrichtiges Beileid. Leider kommen oftmals neben Trauer um eine geliebte Person auch noch solche lästigen Formalien auf einen zu.

In deinem Fall sehe ich allerdings kein Problem. Ich habe aber auch keinen Kommentar zur Hand gerade. Aber wenn ich § 563 II BGB anschaue, lese ich hier Kinder und nicht Erben.

§ 563
Eintrittsrecht bei Tod des Mieters

(1) Der Ehegatte, der mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führt, tritt mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein. Dasselbe gilt für den Lebenspartner.

(2) Leben in dem gemeinsamen Haushalt Kinder des Mieters, treten diese mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte eintritt. Der Eintritt des Lebenspartners bleibt vom Eintritt der Kinder des Mieters unberührt. Andere Familienangehörige, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führen, treten mit dem Tod des Mieters in das Mietverhältnis ein, wenn nicht der Ehegatte oder der Lebenspartner eintritt. Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.

(3) Erklären eingetretene Personen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen wollen, gilt der Eintritt als nicht erfolgt. Für geschäftsunfähige oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen gilt § 210 entsprechend. Sind mehrere Personen in das Mietverhältnis eingetreten, so kann jeder die Erklärung für sich abgeben.

(4) Der Vermieter kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem er von dem endgültigen Eintritt in das Mietverhältnis Kenntnis erlangt hat, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn in der Person des Eingetretenen ein wichtiger Grund vorliegt.

(5) Eine abweichende Vereinbarung zum Nachteil des Mieters oder solcher Personen, die nach Absatz 1 oder 2 eintrittsberechtigt sind, ist unwirksam.


Antwort
Zitat
RaisingGambler
Beigetreten: 02.09.2010

Hallo,

zunächst einmal: auch mir tut es sehr leid, was du erleben musstest.

In Bezug auf den Beitrag von Pokersaft möchte ich insbesondere auf Absatz 4 hinweisen. Augenscheinlich versucht der Vermieter ja, sich offen zu halten, ob er evtl. lieber einen neuen Mieter hätte. Innerhalb eines Monats könnte der Vermieter nun auf die Idee kommen, "sicherheitshalber" außerordentlich zu kündigen, § 563 Abs. 4 BGB.

Zunächst könnte man an deiner Stelle daher versuchen, den Ablauf des Monats zu erzeugen, indem man den Vermieter hinhält. Bloß keine Andeutungen machen bzgl. Einkommen/ Beruf.

Sollte der Vermieter doch bluffen und den Vertrag kündigen oder dir schreiben, dass gar kein Vertrag besteht - easy runtercallen. Du bist ja offenbar per Gesetz in das Mietverhältnis eingetreten. Dennoch solltest du ggf. möglichst bald eine Strategiediskussion mit einem Anwalt deines Vertrauens führen?!

Alles Gute!


Antwort
Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008

Dennoch solltest du ggf. möglichst bald eine Strategiediskussion mit einem Anwalt deines Vertrauens führen?!

Viel mehr kann man da mMn einfach nicht raten. Wär mir viel zu heikel um da auf nen Anwalt zu verzichten.


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Original von sarc

Dennoch solltest du ggf. möglichst bald eine Strategiediskussion mit einem Anwalt deines Vertrauens führen?!

Viel mehr kann man da mMn einfach nicht raten. Wär mir viel zu heikel um da auf nen Anwalt zu verzichten.

Nicht alle Vermieter sind schlechte Menschen :)
Ich würde noch einmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und eben vertraglich festhalten, dass er nun in das Mietverhältnis eingetreten ist. Allerdings aufpassen, dass er dich nicht dazu überredet einen neuen Mietvertrag abzuschließen.


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008

Als Kind hast Du ein Recht, den Mietvertrag fortzusetzen und zwar auch dann, wenn Du das Erbe ausgeschlagen hast.

Der Vermieter kann innerhalb von 1 Monat aus wichtigem Grund kündigen, wenn Du z.B. Nicht solvent genug bist, um die Miete zu zahlen. Er ist allerdings nicht verpflichtet, Dir die Untervermietung zu gestatten oder dem Eintritt Deines Kumpels in den Mietvertrag zuzustimmen.

Mein Rat, falls Du kein Geld für einen Anwalt hast, geh zum Mieterverein.


Antwort
Zitat
Khrano
Beigetreten: 20.06.2009

Hallo zusammen,

es handelt sich bei diesem Beitrag um eine anonymisierte Nachricht im Rahmen unseres Angebots zur Erstellung von Anonymen Threads im Kummerkasten.
Dieser Beitrag, sowie eventuelle folgende Beiträge, stellen somit nicht meine persönliche Meinung oder die von PokerStrategy.com dar.

Viele Grüße
Khrano

************* (Originaltext) *************

@raisinggambler Meine Mutter ist inzwischen schon seit 2 Monaten tot,
heisst also das mit dem Monat ist hinfällig.
Ich hatte jetzt auch gar nicht den Eindruck dass die mich nicht mehr in der Wohnung haben
möchten, aber das ist halt wie gesagt ne große Mietgesellschaft die auch 200km weg von meinem Wohnort ihren Sitz hat, hatte bei beiden Telefonaten nen anderen Mitarbeiter an
der Strippe.Ich denke einfach die sind da sehr formal und haben teilweise selbst nichtmal
so die riesige Ahnung wie mir schon gesagt wurde.
Wie gesagt beim ersten Anruf wurde mir einfach gesagt alles kein Problem, einfach Sterbeurkunde und Erbschein hinschicken.Erbschein hatte ich natürlich keinen also hab ich es mal ohne versucht.
Nachdem dann paar Wochen keine Antwort kam hab ich nochmal angerufen und ein anderer Mitarbeiter meinte dann eben wenn ich das Erbe ausgeschlagen hab soll ich ganz normal nen neuen Mietvertrag beantragen mit infos über mich usw .
Die letzten 2 Monate wurde die Miete einfach wie immer vom Konto meiner Mum abgebucht, aber das werd ich ja jetzt auch mal kündigen müssen.


Antwort
Zitat
RaisingGambler
Beigetreten: 02.09.2010

Original von Khrano

************* (Originaltext) *************

@raisinggambler ...
Ich hatte jetzt auch gar nicht den Eindruck dass die mich nicht mehr in der Wohnung haben möchten, aber das ist halt wie gesagt ne große Mietgesellschaft die auch 200km weg von meinem Wohnort ihren Sitz hat, hatte bei beiden Telefonaten nen anderen Mitarbeiter an der Strippe.Ich denke einfach die sind da sehr formal und haben teilweise selbst nichtmal so die riesige Ahnung wie mir schon gesagt wurde.

stimmt, so klingt das auch schon wieder anders. Also musst du dir wohl doch nicht allzu viele Sorgen machen, eventuell haben die einfach nur keine Ahnung :) Aber: einen neuen Mietvertrag würde ich wohl nicht unterschreiben wollen. Allenfalls eine kurze Vereinbarung darüber, dass der Mietvertrag vom... nun mit dir als Mieter unverändert weiter läuft?!

Gruß!


Antwort
Zitat
Pokersaft
Beigetreten: 02.03.2006

Original von RaisingGambler

Original von Khrano

************* (Originaltext) *************

@raisinggambler ...
Ich hatte jetzt auch gar nicht den Eindruck dass die mich nicht mehr in der Wohnung haben möchten, aber das ist halt wie gesagt ne große Mietgesellschaft die auch 200km weg von meinem Wohnort ihren Sitz hat, hatte bei beiden Telefonaten nen anderen Mitarbeiter an der Strippe.Ich denke einfach die sind da sehr formal und haben teilweise selbst nichtmal so die riesige Ahnung wie mir schon gesagt wurde.

stimmt, so klingt das auch schon wieder anders. Also musst du dir wohl doch nicht allzu viele Sorgen machen, eventuell haben die einfach nur keine Ahnung :) Aber: einen neuen Mietvertrag würde ich wohl nicht unterschreiben wollen. Allenfalls eine kurze Vereinbarung darüber, dass der Mietvertrag vom... nun mit dir als Mieter unverändert weiter läuft?!

Gruß!

Dieses! Weil sich die Kündigungsfrist des Vermieters auch damit zusammenhängen kann wie lange der Mieter bereits den Vertrag hat.


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