Ich hab mal eine Frage. Sagen wir mal ich habe jetzt einen tollen Job und kann mir ein Haus kaufen für 500k€. Dann werde ich arbeitslos und habe dementsprechend auch kein Geld mehr nachdem ich das Haus schon gekauft habe. Habe ich dann Anspruch auf Hartz4, oder muss ich das Haus verkaufen und von diesem Geld dann leben?
Soweit ich weiß müssen die eigenen Vermögenswerte zuerst ausgeschöpft werden, bevor man Hartz4 bekommt.
lustige frage
aber ernste antwort ♦
haus kommt definitiv weg bevor du 1cent bekommst, aber du bekommst erstma arbeitslosengeld bevor du in die h4 kategorie fällst.
Original von dNo84
lustige frageaber ernste antwort ♦
haus kommt definitiv weg bevor du 1cent bekommst, aber du bekommst erstma arbeitslosengeld bevor du in die h4 kategorie fällst.
das kommt darauf an, wie viele Kinder OP in seinem Haushalt wohnen hat.
Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frage
so ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen
Original von sOui
dein haus is weg bruder, genieß die letzten tage.
Blödsinn, pauschal kann man die Frage nicht beantworten.
Eine selbstgenutzte Immobilie musst aber meist nicht verkauft werden.
Original von sOui
Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frageso ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen
Original von sOui
Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frageso ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen
Original von emrah999
Original von sOui
Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frageso ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen
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also ich finds auch gut.
Original von Plastichamer
Original von emrah999
Original von sOui
Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frageso ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen
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also ich finds auch gut.#
Hartz 4 IV Schonvermögen 2013
Es gibt Freibeträge die vom verwertbaren Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr, wobei der maximale Freibetrag für jeden Erwachsenen Hartz 4 Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft bei 9.750 Euro liegt. ALG II und Hartz IV Hilfebedürftige die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr (max. 33.800,- Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750,- Euro für notwendige Anschaffungen.
Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen
das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,
ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,
Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.