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hartz4

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xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007

Ich hab mal eine Frage. Sagen wir mal ich habe jetzt einen tollen Job und kann mir ein Haus kaufen für 500k€. Dann werde ich arbeitslos und habe dementsprechend auch kein Geld mehr nachdem ich das Haus schon gekauft habe. Habe ich dann Anspruch auf Hartz4, oder muss ich das Haus verkaufen und von diesem Geld dann leben?


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13 Antworten
Starfighter99
Beigetreten: 04.04.2011

Soweit ich weiß müssen die eigenen Vermögenswerte zuerst ausgeschöpft werden, bevor man Hartz4 bekommt.


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dNo84
Beigetreten: 02.12.2010

lustige frage :) aber ernste antwort

haus kommt definitiv weg bevor du 1cent bekommst, aber du bekommst erstma arbeitslosengeld bevor du in die h4 kategorie fällst.


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006

Original von dNo84
lustige frage :) aber ernste antwort

haus kommt definitiv weg bevor du 1cent bekommst, aber du bekommst erstma arbeitslosengeld bevor du in die h4 kategorie fällst.

das kommt darauf an, wie viele Kinder OP in seinem Haushalt wohnen hat.


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dein haus is weg bruder, genieß die letzten tage.


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xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007

wieso mein haus, war nur eine hypothetische frage


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Zitat

Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frage

so ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen


Antwort
Zitat

Original von sOui
dein haus is weg bruder, genieß die letzten tage.

Blödsinn, pauschal kann man die Frage nicht beantworten.
Eine selbstgenutzte Immobilie musst aber meist nicht verkauft werden.


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Zitat
xxpavelx
Beigetreten: 01.03.2007

Original von sOui

Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frage

so ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen

:facepalm:


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Zitat
emrah999
Beigetreten: 29.03.2006

Original von sOui

Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frage

so ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen

:heart:


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Zitat
Plastichamer
Beigetreten: 04.11.2009

Original von emrah999

Original von sOui

Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frage

so ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen

:heart:
also ich finds auch gut.


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Zitat
Danjo99
Beigetreten: 26.06.2009

Original von sOui
dein haus is weg bruder, genieß die letzten tage.


Antwort
Zitat
Danjo99
Beigetreten: 26.06.2009

Original von Plastichamer

Original von emrah999

Original von sOui

Original von xxpavelx
wieso mein haus, war nur eine hypothetische frage

so ist richtig, das ganze nicht mehr als eigentum ansehen. einfach gedanklich abschließen

:heart:
also ich finds auch gut.

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Antwort
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ReCrown
Beigetreten: 27.07.2007

Hartz 4 IV Schonvermögen 2013

Es gibt Freibeträge die vom verwertbaren Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr, wobei der maximale Freibetrag für jeden Erwachsenen Hartz 4 Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft bei 9.750 Euro liegt. ALG II und Hartz IV Hilfebedürftige die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr (max. 33.800,- Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750,- Euro für notwendige Anschaffungen.

Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen

das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,
ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,
Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.


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