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Ärger mit KabelBW
 
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Ärger mit KabelBW

5 Beiträge
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329 Ansichten

Folgende Situation:
- habe seit 2009 ein und denselben Vertrag bei KabelBW (Internet/Telefon)
- vor ein paar Wochen ist der Anschluss tot
- nach mehreren Versuchen per Hotline/Mail wurde der Anschluss nach 5 Tagen wieder freigeschaltet, ich habe eine Mail bekommen "ihr alter Anschluss wurde wieder freigeschaltet". Grund war wohl, dass die "aus Versehen" den Anschluss gekündigt haben (hat sich wohl jemand bei Eingabe der Kundennummer vertippt). Keine Entschuldigung, keine Gutschrift... naja.
- kurz darauf habe ich eine Kündigung wegen Umzug (in KabelBW-freie Zone) geschickt (hätte ich so oder so gemacht, hat mit o.g. Panne nix zu tun).
- jetzt bekomme ich die Antwort: "geht nicht, weil 24 Monate Vertragslaufzeit"
- auf mein Nachhaken heißt es "bei Reaktivierung beginnt der Vertrag von vorn"

Meine Frage: wie geht man am besten dagegen vor? In der Hotline arbeiten zu 95% Pfeifen die keine Ahnung haben, außerdem hat man da nix schriftliches. Also nochmal zurückmailen und freundlich um Kulanz bitten?

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen dass so was ("bei Reaktivierung beginnt der Vertrag von vorn") rechts ist. Die Reaktivierung resultiert aus einer Panne, die eindeutig zu 100% von KabelBW verursacht wurde.

Leider eilt die Sache aus meiner Sicht etwas, da der Umzug bald ansteht... (ich werde den Eindruck nicht los, dass die Herrschaften das ausnutzen wollen)

Beste Line? Danke im Voraus.


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4 replies
HockeyTobi
Joined: 03.12.2005

Ganz dumme Frage, aber unabhängig von Vertragslaufzeit und so, hat man doch beim Umzug eh ein Sonderkündigungsrecht, oder nicht?

Erster Link bei google sagt:
https://www.kabelbw.de/kabelbw/cms/service/schnelleinstieg/haeufige-fragen/index.html?cats=1_Mein_Kabel_BW,Umzugsservice


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daveyzzz
Joined: 24.01.2009

achtung halbwissen : da die leistung am neuen standort nicht möglich ist ,
ist der vertrag nichtig .


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RiotAZ
Joined: 26.09.2006

Auch Halbwissen: Der Betreiber kann nix dafür, dass du in eine Kabel BW freie Zone ziehst und musst daher den Vertrag erfüllen.


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@HockeyTobi: In den FAQs steht Sonderkündigungsrecht 3 Monate, da müssten wir also noch ein paar Monate zahlen, die wir nicht mehr in der alten Wohnung wohnen und keine Leistung in Anspruch nehmen (können). Deswegen ist es mir ja wichtig, dass KabelBW anerkennt, dass es kein "neuer" Vertrag ist. Bei meinem laufenden Vertrag (der bereits verlängert wurde), gelten "nur" 6 Wochen.

@daveyzzz: ich glaube das ist wirklich Halbwissen ;) wie gesagt, bei Umzug gilt eine Sonderkündigungsfrist von 3 Monaten (bei "neuem" Vertrag) bzw. 6 Wochen (bei "altem" Vertrag).


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