Zum Forum springen
Darf ich das?
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Darf ich das?

14 Beiträge
12 Benutzer
0 Reactions
863 Ansichten
RuthlessRabbit
Beigetreten: 13.03.2007

Ich nehme mal an die Antwort lautet Nein aber ich frage trotzdem.

Wenn ich einen Fahrraddieb auf frischer Tat ertappe, er also gerade dabei ist mein Fahrrad zu klauen. Darf ich ihm dann erstmal eine ins Gesicht schlagen, wenn ich annehmen muss, dass er sonst sofort weg rennt?


13 Antworten
wunderfab
Beigetreten: 04.04.2007

ist doch eh schon zu spät jetzt oda ?


nein darfst du nicht.
du darfst ihn aber festhalten.


JonnyOh
Beigetreten: 25.09.2008

also ich würd ihm nicht ins gesicht schlagen sondern in die eier


chris1989
Beigetreten: 04.04.2007

Zuschlagen und dann einfach behaupten es wäre Notwehr gewesen.
Dann steht Wort gegen Wort.


RuthlessRabbit
Beigetreten: 13.03.2007

Die Frage ist rein theoretisch. Ich meine wenn ich von hinten angeschlichen komme und ihn darauf anspreche, rennt er ja sofort weg. Wenn ich von hinten komme und ihn gleich festhalte, kann es ja sein, dass er ein Messer zieht oder sich mit anderem Werkzeug wehrt.

Da muss ich doch um mich selbst zu schützen erstmal meinen Vorteil ausnutzen und ihm gleich gegen die Schläfe schlagen und ihn dann festhalten. Oder ist das dann Körperverletzung und ich muss mit einer Anzeige rechnen?


SkyRunner
Beigetreten: 09.06.2005

Original von chris1989
Zuschlagen und dann einfach behaupten es wäre Notwehr gewesen.
Dann steht Wort gegen Wort.

This. Fahrraddiebe haben bei der Polizei oder vor Gericht von Haus aus ein Glaubwürdigkeitsproblem.


[ ] SWAT vorfahren
[ ] panzerfaust auspacken
[ ] fahrrad abdecken! (soll ja nicht dreckig werden)
[ ] panzerfaust abschiessen
[ ] dabei filmen
[ ] video in der rubrik "meine erfolge" hochladen

:f_eek:


sry fuer doppelpost.
@topic: wenn der dieb intelligent ist wird er auf deinen schlag hin liegenbleiben und dann einfach sagen du haettest ihn ohne grund angegriffen und dann steht halt sein wort gegen deins und dann is das ganze erst mal ganz schlecht und dann hast du zwar immer noch dein fahrrad und wahrdscheinloch musst du dabei auch noch eine schoen hohe strafe bezahlen wg gefaerhlicher koerperverletzung
wenn der typ dum ist wie eig alle durchschnittlichen faHRRADDIEBE sry dafuer wird er auf den schlag wegrenn und dann darfst du gern laut schreien HALTET den dieb!!!!
aber naja, am besten isses halt sein fahrad so abzustellenj dass leute da gar nicht rankommen.
also am besten ne hässliche plastiktuete drueberhaengen so dass das fahrrad nicht attraktiv (lol?) ist. haelt btw auch den regen fern.
:tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue: :tongue:


§ 127 StPO

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.

Da für die Durchführung der Festnahme auch leichter Zwang angewendet werden darf, wird das Festnahmerecht einer Erforderlichkeit- und Verhältnismäßigkeitprüfung unterzogen. Das angewendete Mittel zur Festnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Hier treten in der Regel die meisten Probleme auf.

In der Praxis läuft es doch so ab: Du rennst auf den Dieb zu, schreibst "Bleib stehen" und packst ihn am Arm. Er versucht sich loszureißen und dann entsteht eine Schlägerei.
Dann bist du gerechtfertigt und begehst keine Körperverletzung.


bibersuperstar
Beigetreten: 14.01.2007

- §127 Abs.1 StPO
- §859 Abs. 2 BGB
- §229 BGB
- §32 StGB
geht alles easy durch
Schlagen is da hart an der grenze, aber durchaus vertrebar. Kommt aber auch drauf an, was es für nen täter ist. Wenn das nen kleiner hempfling ist, der eh keine chance gegen dich hat, find ichs unverhältnismäßig. Würde den wohl eher erstmal wegschubsen und anschreien.


Tripper83
Beigetreten: 08.01.2008

Original von chris1989
Zuschlagen und dann einfach behaupten es wäre Notwehr gewesen.
Dann steht Wort gegen Wort.

so und nicht anders.

Du solltest dir aber folgende Frage stellen: Bleibt er nach dem Schlag liegen oder kann er wieder aufstehen?
Wenn er liegen bleibt, war die Gewaltanwendung vermutlich nicht angemessen, wenn er wieder aufsteht, kriegst du evtl. Probleme. Aber in der Regel sind Fahrraddiebe ja nicht auf Stress aus.


MastaEm
Beigetreten: 10.03.2008

Original von SonnyPeda
also ich würd ihm nicht ins gesicht schlagen sondern in die eier

Dann würd ich dir (nach Erholungsphase) aber das Gesicht brechen, also in die Eier treten geht echt mal garnicht!
Auch wenn Fahrraddiebe eine passende Bestrafung verdienen.


Original von RuthlessRabbit
Ich nehme mal an die Antwort lautet Nein aber ich frage trotzdem.

Wenn ich einen Fahrraddieb auf frischer Tat ertappe, er also gerade dabei ist mein Fahrrad zu klauen. Darf ich ihm dann erstmal eine ins Gesicht schlagen, wenn ich annehmen muss, dass er sonst sofort weg rennt?

lowroller