Hi,
kann ein Vermieter tatsächlich einen Wechsel des Wohnortes verlangen, sofern der Erstwohnsitz nich in der Stadt der zu mietenden Wohnung liegt? Erscheint mir etwas übertrieben aber kenn mich auch nicht aus.
Danke schonmal
Hi,
kann ein Vermieter tatsächlich einen Wechsel des Wohnortes verlangen, sofern der Erstwohnsitz nich in der Stadt der zu mietenden Wohnung liegt? Erscheint mir etwas übertrieben aber kenn mich auch nicht aus.
Danke schonmal
also ich verstehe die frage nicht ganz
du hast 2 wohnungen die eine in AStadt wo du lebst und ne zweitwohnung in Bstadt
nun kommt herr BVermieter und sagt du musst in Bstadt ziehen ?
Wenn du die Hütte offensichtlich als Ersthütte nutzt, dann kann er auch eine ordnungsgemäße Meldung dieses Umstandes verlangen.
edit @ eltazo:
ich habe meinen erstwohnsitz bei meinen eltern und keinen zweitwohnsitz angemeldet. ich wohne allerdings schon seit 4 Jahren nicht mehr zuhause, hab nur nie nen anderen WS angemeldet, war bisher nich nötig.
jetzt ziehe ich um und der vermieter will dass ich meinen WS in die stadt der neuen wohnung verlege.
von so einem wunsch hab ich noch nie gehört, muss ich zugeben. hat der vermieter denn auch nur irgendeinen vorteil davon, dass du als hauptwohnsitz bei ihm gemeldet bist? weshalb weiß er eigentlich, dass du dort mit zweitwohnsitz wohnst? hat er eine auskunft eingeholt?
Da du ja geltendes Recht verletzt wenn du deinen Hauptwohnsitz nicht als solchen anmeldest kann ich mir schon vorstellen daß das den Vermieter stört. Er muß ja die Mieteinkünfte auch steuerlich angeben und wenn dann evtl (keine Ahnung ob das gemacht wird) abgeglichen wird und das Finanzamt kommt und sagt "da wohnt aber gar niemand" sieht er vielleicht doof aus.
Reine Vermutung obv.
Ich weiß auch ehrlich nicht was so das problem ist. Gebe deinen Erstwohnsitz auf melde dich um?
2. Ist es sicherlich nicht so cool wenn du als erste Hadlung, mit ihm über Rechtsnormen streiten willst
Original von Sim87
edit @ eltazo:ich habe meinen erstwohnsitz bei meinen eltern und keinen zweitwohnsitz angemeldet. ich wohne allerdings schon seit 4 Jahren nicht mehr zuhause, hab nur nie nen anderen WS angemeldet, war bisher nich nötig.
jetzt ziehe ich um und der vermieter will dass ich meinen WS in die stadt der neuen wohnung verlege.
meiner meinung nach kann dein vermieter verlangen, dass du dich ordnungsgemäß anmeldest.
aber ich denke nicht, dass er dir reinreden kann, ob du die wohnung als erst- oder zweitwohnsitz anmeldest.
also melde sie halt als zweitwohnsitz an, denk aber dran, dass du dann zweitwohnungssteuer zahlen musst.
Alternative ist Ablehnen, er meldet es bei der Stadt, Du musst Dich ummelden und Strafe zahlen ![]()
Wie schon erwähnt wurde, ist es Deine Pflicht Dich umzumelden, wenn Du Dich überwiegend in der neuen Wohnung aufhälst.
Ich gehe davon aus, dass er es aus versicherungstechnischen Gründen von Dir verlangt.
Original von mcashraf
aber ich denke nicht, dass er dir reinreden kann, ob du die wohnung als erst- oder zweitwohnsitz anmeldest.
also melde sie halt als zweitwohnsitz an, denk aber dran, dass du dann zweitwohnungssteuer zahlen musst.
wenn er im haus seiner eltern lediglich ein zimmer hat, dann muss er am ort des zweitwohnsitzes keine zweitwohnsitzsteuer zahlen.
Original von FjodorM
Da du ja geltendes Recht verletzt wenn du deinen Hauptwohnsitz nicht als solchen anmeldest kann ich mir schon vorstellen daß das den Vermieter stört. Er muß ja die Mieteinkünfte auch steuerlich angeben und wenn dann evtl (keine Ahnung ob das gemacht wird) abgeglichen wird und das Finanzamt kommt und sagt "da wohnt aber gar niemand" sieht er vielleicht doof aus.Reine Vermutung obv.
dem finanzamt ist es letztlich egal, ob da tatsächlich jemand wohnt. dem geht es darum, dass der V Einkünfte hat, woraus diese Einkünfte stammen und wie hoch sie sind.
Aufgabe des V ist es, die Wohnung in adäquatem Zustand bereitzustellen. Aufgabe des M ist es, den Mietzins zu entrichten. Ob M dann am Ende alle 30 Tage eines Monats oder nur 5 Tage dort tatsächlichen Aufenthalt hat, kann dem V steuerrechtlich egal sein.
jo kann sein, ich hab wie gesagt nur geraten. Könnte mir aber vorstellen daß der Vermieter möchte daß da jemand wohnt, Leerstand ist denke ich auf Dauer auch nicht gerade optimal für ne Immobilie.
Ansonsten sehe ich das Problem nicht, ummelden kostet nichts, im Gegenteil ich hab damals sogar 150,- quasi bar auf die Kralle als Anmeldeprämie bekommen ♦
Original von eltazo
begrüssungsgeld ?, zahl man das nun im osten wenn man dahin zieht ^^ ?
Berlin zahlt es auf jeden fall
naja problematisch ists nicht wirklich, hat mich nur gewundert. werds über den 2.WS machen. danke soweit.