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Gerichtsvollzieher
 
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Gerichtsvollzieher

35 Beiträge
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MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

Wie gravierend ist der Fehler in der Namensgebung? Nur ein Buchstabe fehlerhaft oder viel mehr?


Antwort
Zitat
Partyboy2006
Beigetreten: 01.02.2009

Bsp Bäcker Becker möchte meinen echten Namen nicht sagen
werde bis Do. alle Informationen zusammentragen und ihn dann anrufen und den Fall schildern


Antwort
Zitat
Woerni
Beigetreten: 11.09.2006

Partyboy2006 .... von wann sagtest Du ist der Bescheid? :coolface:


Antwort
Zitat
JakeH4rper
Beigetreten: 19.01.2011

Also bei dermaßen alten Forderungen ist es meistens so, dass das verantwortliche Unternehmen keine Chance mehr auf eine Zahlung siehst (aus verschiedenen Gründen) und dann die Forderung für Centbeträge an ein Inkasso-Unternehmen verkauft, die das dann an 10.000 Leute rausschicken und hoffen, dass 1-2% von sich aus bezahlen.

Ich hab Ähnliches bisher 2 mal erhalten, mit allen Drohungen etc. und es ist beides im Sande verlaufen. Natürlich kann es aber auch sein, dass alles seine Richtigkeit hat, das weißt nur du selber.


Antwort
Zitat

strategy:

DU gehst schriftlich in den Widerspruch.
Das natürlich gegenüber dem Amtsgericht.
Ein GV kann nur dann handeln wenn es einer gerichtlichen Titel gibt - daher sofort Widerspruch einlegen!

Leider hast du das nicht gemacht was ein Fehler war, denn nun liegt ein richterlicher Bescheid dem GV vor..

Du formulierst es sehr knapp, weil besser.
" In ihrem Schreiben vom.. mit dem AZ..lege ich hiermit Widerspruch ein."
..
"Ich bin mir keiner Schuld bewusst und möchte die Originalforderung einsehen.. Diese sollte Ihnen vorliegen.."

Den GV hatttest du auch anschreiben müssen.. dem mitteilen, dass "das Verfahen in der Schwebe ist" die Entscheidung des Gerichts noch nicht gefallen ist, und auch strittig ist"

Der GV darf dich nicht anmahnen wenn er keinen "Auftrag" vom Gericht hat.

Leider ist das alles nicht passiert.. :(
Du kommst da nicht mehr raus ;(

Lass dir bitte die Originalforderung zukommen lassen. Nur so kannst du vlt. noch rückwirkend was bewegen.

LG


Antwort
Zitat
Bommel64
Beigetreten: 06.01.2009

Einfach mal Schwachsinn schreiben. Gut gemacht!


Antwort
Zitat
Woerni
Beigetreten: 11.09.2006

Und falls Du da nicht mehr raus kommen solltest, gibt es oft noch die Möglichkeit, die Sache zu entschärfen. Ruf die an und frag ob Du auf Raten zahlen kannst, das machen die meistens. Es funktioniert aber auch oft, dass Du sagst, Du kannst Dir von nem Kumpel Geld leihen und ob die etwas von der geforderten Summe runter gehen, Du dafür aber Snapzahlst. Das hat bei mir mal super gefunzt, weil Sie froh sind die Sache abschließen zu können. Ich musste nur noch die Hälfte abdrücken.


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

Original von Nikita1972
strategy:

DU gehst schriftlich in den Widerspruch.
Das natürlich gegenüber dem Amtsgericht.
Ein GV kann nur dann handeln wenn es einer gerichtlichen Titel gibt - daher sofort Widerspruch einlegen!

Leider hast du das nicht gemacht was ein Fehler war, denn nun liegt ein richterlicher Bescheid dem GV vor..

Du formulierst es sehr knapp, weil besser.
" In ihrem Schreiben vom.. mit dem AZ..lege ich hiermit Widerspruch ein."
..
"Ich bin mir keiner Schuld bewusst und möchte die Originalforderung einsehen.. Diese sollte Ihnen vorliegen.."

Den GV hatttest du auch anschreiben müssen.. dem mitteilen, dass "das Verfahen in der Schwebe ist" die Entscheidung des Gerichts noch nicht gefallen ist, und auch strittig ist"

Der GV darf dich nicht anmahnen wenn er keinen "Auftrag" vom Gericht hat.

Leider ist das alles nicht passiert.. :(
Du kommst da nicht mehr raus ;(

Lass dir bitte die Originalforderung zukommen lassen. Nur so kannst du vlt. noch rückwirkend was bewegen.

LG

Was ist das für ein Quatsch?


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

1. Der Gläubiger hat in diesen Fällen die Möglichkeit einer Titelberichtigung. Dies dürfte bei der geringen Abweichung kein Problem sein, solange er nachweisen kann, dass DU derjenige bist, der im Zeitpunkt der Zustellung des VB an der angegebenen Adresse gemeldet warst.

2. Da ein wirksamer Vollstreckungstitel vorliegt, kann der Gläubiger vollstrecken lassen.

3. Um Zeit zu gewinnen: weise den Geichtsvollzieher auf den Fehler im Titel hin. Der Gläubiger muss dies beim zuständigen Gericht berichtigen lassen.

4. Nutze die Zeit, um den Gläubiger anzuschreiben und ihn (mit dem AZ) aufzufordern, die streitgegenständliche Forderung nachzuweisen (Vertrag, Konto Nr. usw).

5. Sollte die Forderung stimmen, kommst du um das Zahlen der Forderung einschl. Kosten nicht herum.

6. Sollte die Forderung nicht stimmen, kannst du Vollstreckungsabwehrklage beim zuständigen Gericht einreichen.

7. Nichts tun ist ein schlechte Option

8. Solltest du keine Kopie vom Titel haben, lass dir eine vom GV geben.


Antwort
Zitat
jojo1983
Beigetreten: 02.11.2007

was ist nun mit den kohlen?


Antwort
Zitat
jojo1983
Beigetreten: 02.11.2007

:pcuser:


Antwort
Zitat
kaisler911
Beigetreten: 09.08.2007

Original von jojo1983
:pcuser:

OP sitzt jetzt in der JVA Hagen und sitzt die Forderung zu 30 Tagessätzen ab.


Antwort
Zitat
Hauptadministrator
Andreas
Beigetreten: 05.09.2011

:happy:


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Zitat
Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006

oder durchgebrannt!
sollte generell wieder viel öfter gemacht werden!


Antwort
Zitat
Dschaaan
Beigetreten: 07.06.2010

Original von Andreas
:happy:

Serious Spamaments

@OP: Echt schade man

War scheinbar ein Brief von Moskau Inkasso :coolface:


Antwort
Zitat