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Haushaltsführungsschaden

8 Beiträge
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Dogdo
Beigetreten: 19.06.2008

Hallo,
ich lebe atm alleine und bin aufgrund eines Knochenbruchs momentan eingeschränkt. Bin in der Bewegung eingeschränkt und darf kein Auto fahren.
Da der schaden durch einen Verkehrsunfall an dem ich 0% Mitschuld habe verursacht wurde hab ich Anspruch über meinen Anwalt auf einen Haushaltsführungssachen bei der Gegnerischen Versicherung.

Hierfür soll ich ausfüllen, wieviel Zeit ich normalerweise pro Woche für gewisse Dinge benötige. Ich hab da aber tatsächlich noch nie so wirklich drauf geachtet.
Wohne auf 85m².
Ich möchte das ganze nicht zu hoch aber auch nicht entsprechend zu niedrig ansetzen.
Daher mal meine Frage was und wie ihr das ganze ausfüllen würdet.

Einkauf: x Minuten/Stunden pro Woche
Kochen: x Minuten/Stunden pro Woche
Spülen: x Minuten/Stunden pro Woche
Putzen: x Minuten/Stunden pro Woche
Waschen: x Minuten/Stunden pro Woche
Betreuung: x Minuten/Stunden pro Woche
Sonstiges: x Minuten/Stunden pro Woche

Kann ich bei sonstiges hierbei auch geltend machen das meine Eltern Quasi Taxifahrer spielen?


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7 Antworten
topspit
Beigetreten: 07.02.2008

Einkauf: 1x pro Woche Großeinkauf + 1x pro Woche Gemüsemarkt: 5 Stunden
Kochen: 3x pro Woche Frischkochen: 4 Stunden
Spülen: 2 Stunden
Putzen: 2 Stunden
Waschen: 2 Stunden
Betreuung: 10 Stunden
Sonstiges: ??? 5 Stunden


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Dschaaan
Beigetreten: 07.06.2010

Was sagt denn dein Anwalt dazu, der ja implizit durch dich gezahlt wird?


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Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Was versteht man denn unter Betreuung? Zählt zu sonstiges Sport etc.?


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Zitat
Dogdo
Beigetreten: 19.06.2008

Original von Dschaaan
Was sagt denn dein Anwalt dazu, der ja implizit durch dich gezahlt wird?

Mein Anwalt meinte ich solle das nach meinen bedürfnissen ausfüllen. Nur soll ich eben nicht übertreiben da ansonsten die gegenseite anfechten wird.


Antwort
Zitat
Dogdo
Beigetreten: 19.06.2008

Original von meistermieses
Was versteht man denn unter Betreuung? Zählt zu sonstiges Sport etc.?

Fällt in meinem Fall eigentlich flach und ist mit 0 zu bewerten. Wenn man nicht alleine duschen auf klo ect. kann. Oder wenn jemand nach den Kindern gucken bzw. betreuen muss


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CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007

Prüfe doch mal ob sich das an den Pflegestufen orientiert. Das wird allerdings sehr, sehr wenig Zeit vergütet. Unterm Strich würde ich nicht zuviel erwarten. Und es wird nur in Minuten gerechnet....

Gruss,
CMB


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Spielstephan
Beigetreten: 02.02.2008

Das mit der Einstufung ala MDK in die Pflegestufen klingt plausibel. Die Bewertungspunkte sind bekannt und da kann man sich auch selbst mal einstufen je nach Handicap. Denen ist es aber egal, ob irgendwelche Aktivität mit gebrochenen Extremitäten statt 2 h nun 10 h benötigt- bu bist ja eh zu Hause und kannst es irgendwie machen. Wenn du hier schreiben kannst, wirst du vermutlich in Pflegegrad 1 eingestuft und erhälst den entsprechenden Pflegesatz ausgezahlt.


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