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[Geschlossen] Kündigungaments?

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rede mit ihm offen und bitte um eine vorzeitige Vertragsauflösung. Villeicht gehst du den kompromiss ein noch 1 Woche da zu bleiben damit er sich darauf einstellen kann und eventuell ersatz bekommt. Wenn er nicht darauf eingeht dann würde ich zwar zur Arbeit gehen aber keinen Finger mehr krumm machen und dafür sorgen das mein "Lieblingskollege" eine schwere Zeit hat.


Original von ZackiX

Original von TommyAs
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Also werd ich wenn ich alles ohne Anwalt laufen lasse nicht um 4 wochen noch da arbeiten drum rum kommen!? ;( X(

Langsam Reiten!

erstmal das oben genannte trifft meistens nicht zu, da es ausgehebelt wird von Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen!

Erster Schritt, seh dir mal Deinen Arbeitsvertrag an, da müsten Kündigungsfristen geregelt sein. Falls im Arbeitsvertrag nichts dazu steht, gilt für Euch evtl. ein Tarifvertrag.

Aber bevor Du jetzt kündigst, würde ich erstmal mit dem Arbeitgeber reden, ich weiss zwar nicht was vorgefallen ist, aber Mobbing brauchst Du dir nicht bieten lassen. Falls das nicht hilft geh (falls vorhanden) zum Betriebsrat, wenn auch das nichts helfen sollte, wäre noch ein Gang zum Anwalt eine Alternative. Falls Du aber einfach nur ein Sensibelchen bist (keine Unterstellung, kann ich ja aus dem Post schlecht ablesen) hast Du natürlich auch mit Anwalt keine große Chance!

Gruß

ZackiX

P.S. bevor ich das vergesse, das erste sollte natürlich der Versuch sein mit dem entsprechendem Mitarbeiter zu reden.

Also ein Sensibelchen bin ich wirklich net... und nicht nur ich hab Probleme mit Ihm sondern im prinzip alle andern auch sogar Chef! Nur ich hab am meisten mit Ihm zu tun (gleiches Büro und Abwicklungsmäßig) und bekommen den ganzen Frust ab den er gegen andere Mitarbeiter hat! Ich könnte ein ganzes Buch mit Stories schreiben... X(

Und der Entschluss zu Kündigen ist kein schnellschuß sondern schon gut überlegt und höchste Zeit weils mir mittlerweile auch nervliche Probleme bereitet! Desweitern ist das lächerliche Gehalt ein weitergrund zu kündigen weil ich mir da echt jeden tag den arsch aufreisse und alles mögliche erledige!


Original von ZackiX

Original von Kaos

Original von Kasperkopf
wenn du befristet bist kommst du so einfach nicht daraus, der witz ist die frist dabei das plus beim befristeten arbeitsvertrag ist eben die bestimmte frist, da kannst du nicht gekündigt werden
kannst aber selbst auch nicht so ohne weiteres aufhören :rolleyes:

einfach nicht hingehen ist das dümmste ever
da kann dich dein boss auf schadensersatz , entgangenen gewinn, umstrukturierungskosten, usw usf ausmelken

check mal deinen AV ( nein, nicht analverkehr )
ob du da kündigung aus besonderem grund drin hast
oder du verklagst deinen chef weil er mobbing zuläßt,
das must du aber glaubhaft machen,
am besten schon mal schriftlich anzeigen das du von xy gemobbt wirst,
dir also erstmal eine verhandlungsgrundlage schaffen und dann mit cheffe nochmal 1-2 wochen später den hammer rausholen

aber ein anwalt hilft dir da weiter, hast am arbeitsgericht als AN meist das wohlwollen der richter,

bis die tage

Und ganz ganz wichtig glaub nicht alles was Du hier liest.. Mobbingklagen
z.B. haben in Deutschland so gut wie keine Aussicht auf Erfolg

Das kann ich so nicht stehenlassen, Mobbingklagen haben in Deutschland sehr wohl gute Aussichten auf Erfolg, das Problem ist das sich bei uns "Mobbing" in den Sprachgebrauch geschlichen hat und nun jede Kleinigkeit so bezeichnet wird!

Nur um es nochmal Klarzustellen, zu Mobbing gehört weit mehr als ein schlecht gelaunter Vorgesetzter!

Gruß

ZackiX

Es gibt seit 2001 vielleicht ~10 "bekannte" Fälle, in denen dem Arbeitnehmer irgendwas wegen Mobbing zugesprochen worden ist.
Klagen gab es wahrscheinlich unendlich viele..


ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007

Also ich habe eben nochmal nachgelesen, Du kommst aus dem Vertrag nur Raus über einen Auflösungsvertrag, eine ordentliche Kündigung bei einem Befristeten Arbeitsvertrag, ist beiden Seiten NICHT möglich!

Gibt also nicht viel Alternativen, natürlich solltest Du trotzdem immer erst das Gespräch suchen, woher willst Du sonst wissen, was Dein Arbeitgeber dazu sagen wird?


Original von ZackiX

Original von Kaos

Original von Kasperkopf
wenn du befristet bist kommst du so einfach nicht daraus, der witz ist die frist dabei das plus beim befristeten arbeitsvertrag ist eben die bestimmte frist, da kannst du nicht gekündigt werden
kannst aber selbst auch nicht so ohne weiteres aufhören :rolleyes:

einfach nicht hingehen ist das dümmste ever
da kann dich dein boss auf schadensersatz , entgangenen gewinn, umstrukturierungskosten, usw usf ausmelken

check mal deinen AV ( nein, nicht analverkehr )
ob du da kündigung aus besonderem grund drin hast
oder du verklagst deinen chef weil er mobbing zuläßt,
das must du aber glaubhaft machen,
am besten schon mal schriftlich anzeigen das du von xy gemobbt wirst,
dir also erstmal eine verhandlungsgrundlage schaffen und dann mit cheffe nochmal 1-2 wochen später den hammer rausholen

aber ein anwalt hilft dir da weiter, hast am arbeitsgericht als AN meist das wohlwollen der richter,

bis die tage

Und ganz ganz wichtig glaub nicht alles was Du hier liest.. Mobbingklagen
z.B. haben in Deutschland so gut wie keine Aussicht auf Erfolg

Das kann ich so nicht stehenlassen, Mobbingklagen haben in Deutschland sehr wohl gute Aussichten auf Erfolg, das Problem ist das sich bei uns "Mobbing" in den Sprachgebrauch geschlichen hat und nun jede Kleinigkeit so bezeichnet wird!

Nur um es nochmal Klarzustellen, zu Mobbing gehört weit mehr als ein schlecht gelaunter Vorgesetzter!

Gruß

ZackiX

Also ich würde es selber nicht als Mobbingbezeichnen! Er ist halt ständig schlecht drauf und lässt seinen Frust an anderen (mir aus)! Von mir aus soll er auch bleiben wie er ist, aber ohne mich. Hab nicht vor irgendjemand umzukrempeln er ist wohl schon immer so gewesen und habe auch von inoffizieller seite gehört das mein Vorgänger auch mehr oder weniger wegen Ihm gegangen ist und hat dann studiert!


Original von ZackiX
Also ich habe eben nochmal nachgelesen, Du kommst aus dem Vertrag nur Raus über einen Auflösungsvertrag, eine ordentliche Kündigung bei einem Befristeten Arbeitsvertrag, ist beiden Seiten NICHT möglich!

Gibt also nicht viel Alternativen, natürlich solltest Du trotzdem immer erst das Gespräch suchen, woher willst Du sonst wissen, was Dein Arbeitgeber dazu sagen wird?

Kann irgendwie nicht sein was du da schreibts weil im Vertrag ja ausdrücklich stehe: Die Kündigungsfrist richtet sich für beide Seiten nach den gesetzlichen Bestimmungen!

Und wo steht im Gesetz das befristet Arbeisverhältnisse nicht kündbar sind!?


Bolitho
Beigetreten: 13.04.2007

im bgb steht alles zum thema kündigung, ich suche mal eben


Ickoka
Beigetreten: 05.04.2006

Man kann nicht wegen Mobbing klagen, sondern nur wegen z.B. Körperverletzung, Nötigung usw usf.
Zum Arzt gehen, sich mit der Diagnose MOBBING krank schreiben lassen, dann erscheint ein Mitarbeiter der Krankenkasse und interviewt dich.
VORHER: Mobbing Tagebuch führen, es gibt ein gerichtlich anerkanntes, das du im Inet finden kannst (Name hab ich leider vergessen).
Im Tagebuch wird dein Kollege dann ja wohl mit den Stories die du erzählen kannst seine Nöte haben und kriegen.
Wenn das alles nichts hilft: Anwalt!

Lass dich von ihm nicht klein kriegen: Viel Erfolg!!


xlrte
Beigetreten: 29.01.2005

Wenn sogar dein Chef Probleme mit dem besagten Mitarbeiter hat, sprech ihn doch einfach mal darauf an. Denke fast jeder Chef wird das nachvollziehen können und dich auf keinen Fall abweisen oä. Probiers einfach mal, ansonsten hilft dir wohl nur noch ein Anwalt oder ein Cracknigger mit Lötkolben ;-)


Original von xlrte
Wenn sogar dein Chef Probleme mit dem besagten Mitarbeiter hat, sprech ihn doch einfach mal darauf an. Denke fast jeder Chef wird das nachvollziehen können und dich auf keinen Fall abweisen oä. Probiers einfach mal, ansonsten hilft dir wohl nur noch ein Anwalt oder ein Cracknigger mit Lötkolben ;-)

Werd mich morgen aufjedenfall mit meinem Chef zusammen setzen und gucken was er sagt! Danach muss ich gucken wie ich weiter verfahre!


Original von xlrte
Wenn sogar dein Chef Probleme mit dem besagten Mitarbeiter hat, sprech ihn doch einfach mal darauf an. Denke fast jeder Chef wird das nachvollziehen können und dich auf keinen Fall abweisen oä. Probiers einfach mal, ansonsten hilft dir wohl nur noch ein Anwalt oder ein Cracknigger mit Lötkolben ;-)

#2


ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007

Original von TommyAs

Original von ZackiX
Also ich habe eben nochmal nachgelesen, Du kommst aus dem Vertrag nur Raus über einen Auflösungsvertrag, eine ordentliche Kündigung bei einem Befristeten Arbeitsvertrag, ist beiden Seiten NICHT möglich!

Gibt also nicht viel Alternativen, natürlich solltest Du trotzdem immer erst das Gespräch suchen, woher willst Du sonst wissen, was Dein Arbeitgeber dazu sagen wird?

Kann irgendwie nicht sein was du da schreibts weil im Vertrag ja ausdrücklich stehe: Die Kündigungsfrist richtet sich für beide Seiten nach den gesetzlichen Bestimmungen!

Und wo steht im Gesetz das befristet Arbeisverhältnisse nicht kündbar sind!?

Es gibt in Deutschland ein Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG):

Wirksamkeit und Rechtsfolgen der Befristung des Arbeitsvertrages sind seit dem 01.01.01 geregelt im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dieses Gesetz schließt beim befristeten Arbeitsvertrag die vorzeitige Kündigung (vor Ablauf der Befristung) teilweise aus. Diese Fälle sollen hier kurz abgehandelt werden: Vorbemerkung: Für die außerordentliche (fristlose) Kündigung und die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages (Aufhebungsvertrag) gelten auch während einer Befristung die allgemeinen Regeln (keine Besonderheiten). Der Kündigungsausschluss betrifft nur die ordentliche Kündigung. Ist die Befristung wirksam, dann ist die (vorzeitige) Kündigung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgeschlossen: § 15 Abs. 3 TzBfG. * Ausnahme: die (vorzeitige) Kündigung kann durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zugelassen werden. * Ausnahme: nach Ablauf von 5 Jahren kann auch ein befristeter Arbeitsvertrag (vorzeitig) gekündigt werden. (Kündigungsfrist: 6 Monate) * Ausnahme: bei Insolvenz des Arbeitgebers. Ist die Befristung unwirksam, dann ist nur die (vorzeitige) Kündigung des Arbeitgebers ausgeschlossen: § 16 TzBfG. Der Arbeitnehmer kann hier nach den allgemeinen Regeln (vorzeitig) kündigen. * die Ausnahmen bei wirksamer Befristung gelten auch hier. (siehe oben) * weitere Ausnahme: ist die Befristung nur wegen eines Mangels der Schriftform unwirksam (§ 15 Abs. 4 TzBfG), dann kann auch der Arbeitgeber nach den allgemeinen Regeln (vorzeitig) kündigen. Weitere Hinweise zu Wirksamkeit und Rechtsfolgen des befristeten Arbeitsvertrages finden Sie unter "weitere Infos" am Ende. Weitere Hinweise zur Wirksamkeit einer Kündigung des Arbeitsgebers finden Sie hier.

(Quelle Rechtpraktisch.de)


Bolitho
Beigetreten: 13.04.2007

bgb §622 kannst du googlen.

auch befristete Arbeitsverträge sind kündbar.

Schau mal ins AGG vielleicht wirst Du ja diskriminiert, Du must nur einer schützenswerten Gruppe angehören (z.B. Mütter). Das kann für den AG auch teuer werden.

Bitte keinen Aufhebungsvertrag machen, Du bekommst dann 6 Wochen keine Geld vom Arbeitsamt und es sieht bescheiden in den Papieren aus.

Versuch mit ihm zu reden. Eine betriebsbedingte Kündigung durch ihn mit einen guten Zeugnis und sofortiger Freistellung wäre ideal. Hilfe bekommst Du bei einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Begriff Fachanwalt ist geschützt und garantiert eine gute Beratung.


Original von Bolitho
bgb §622 kannst du googlen.

auch befristete Arbeitsverträge sind kündbar.

Schau mal ins AGG vielleicht wirst Du ja diskriminiert, Du must nur einer schützenswerten Gruppe angehören (z.B. Mütter). Das kann für den AG auch teuer werden.

Bitte keinen Aufhebungsvertrag machen, Du bekommst dann 6 Wochen keine Geld vom Arbeitsamt und es sieht bescheiden in den Papieren aus.

Versuch mit ihm zu reden. Eine betriebsbedingte Kündigung durch ihn mit einen guten Zeugnis und sofortiger Freistellung wäre ideal. Hilfe bekommst Du bei einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Begriff Fachanwalt ist geschützt und garantiert eine gute Beratung.

Wo steht das im AGG


Bolitho
Beigetreten: 13.04.2007

Im TzBfG steht nicht, daß der AN nicht kündigen kann. Einzig der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und das BGB finden hier Anwendung.


ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007

Original von Kaos

Original von Bolitho
bgb §622 kannst du googlen.

auch befristete Arbeitsverträge sind kündbar.

Schau mal ins AGG vielleicht wirst Du ja diskriminiert, Du must nur einer schützenswerten Gruppe angehören (z.B. Mütter). Das kann für den AG auch teuer werden.

Bitte keinen Aufhebungsvertrag machen, Du bekommst dann 6 Wochen keine Geld vom Arbeitsamt und es sieht bescheiden in den Papieren aus.

Versuch mit ihm zu reden. Eine betriebsbedingte Kündigung durch ihn mit einen guten Zeugnis und sofortiger Freistellung wäre ideal. Hilfe bekommst Du bei einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Begriff Fachanwalt ist geschützt und garantiert eine gute Beratung.

Wo steht das im AGG

Such doch selbst :

http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006.html


Bolitho
Beigetreten: 13.04.2007

Original von Kaos

Original von Bolitho
bgb §622 kannst du googlen.

auch befristete Arbeitsverträge sind kündbar.

Schau mal ins AGG vielleicht wirst Du ja diskriminiert, Du must nur einer schützenswerten Gruppe angehören (z.B. Mütter). Das kann für den AG auch teuer werden.

Bitte keinen Aufhebungsvertrag machen, Du bekommst dann 6 Wochen keine Geld vom Arbeitsamt und es sieht bescheiden in den Papieren aus.

Versuch mit ihm zu reden. Eine betriebsbedingte Kündigung durch ihn mit einen guten Zeugnis und sofortiger Freistellung wäre ideal. Hilfe bekommst Du bei einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Begriff Fachanwalt ist geschützt und garantiert eine gute Beratung.

Wo steht das im AGG

§ 7 Benachteiligungsverbot (1) Beschäftigte dürfen nicht wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt werden; dies gilt auch, wenn die Person, die die Benachteiligung begeht, das Vorliegen eines in § 1 genannten Grundes bei der Benachteiligung nur annimmt.(2) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot des Absatzes 1 verstoßen, sind unwirksam.(3) Eine Benachteiligung nach Absatz 1 durch Arbeitgeber oder Beschäftigte ist eine Verletzung vertraglicher Pflichten.


Original von Bolitho
bgb §622 kannst du googlen.

auch befristete Arbeitsverträge sind kündbar.

Schau mal ins AGG vielleicht wirst Du ja diskriminiert, Du must nur einer schützenswerten Gruppe angehören (z.B. Mütter). Das kann für den AG auch teuer werden.

Bitte keinen Aufhebungsvertrag machen, Du bekommst dann 6 Wochen keine Geld vom Arbeitsamt und es sieht bescheiden in den Papieren aus.

Versuch mit ihm zu reden. Eine betriebsbedingte Kündigung durch ihn mit einen guten Zeugnis und sofortiger Freistellung wäre ideal. Hilfe bekommst Du bei einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Der Begriff Fachanwalt ist geschützt und garantiert eine gute Beratung.

wie schauts denn aus wenn ich Kündige (ohne Aufhebungsvertrag) dann bekomm ich doch auch kein Geld von der Arbeitsagentur oder?


@ZackiX: Das beantwortet meine Frage nicht
@Bolitho: Und wo steht da nun, dass man nur einer schützenswerten Gruppe angehören muss? Und wo werden die Mütter erwähnt?


ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007

Original von Bolitho
Im TzBfG steht nicht, daß der AN nicht kündigen kann. Einzig der Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag und das BGB finden hier Anwendung.

§15 TzBfG

(1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
(2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
(3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
(4) 1Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. 2Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
(5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.