Tag.
Morgen wird ein Wagen auf mich zugelassen.
Jetzt meint mein Vater ganz ernst, dass ich morgen noch nicht damit fahren soll, sondern erst 24 Stunden nach Zulassung, da am selben Tag die Versicherung noch nicht greift.
ist das ein Relikt aus älteren Tagen ? Weil ich habe davon noch nie was gehört.
Also normalerweise kannst du den Wagen doch erst zulassen, sobald du die Versicherungskarte hast, oder?
Vorraussetzungen für eine Zulassung ist die allgemein Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil II - früher Fahrzeugbrief) und eine Haftpflichtversicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz.
Somit kann dein Fahrzeug erst zugelassen werden wenn es auch versichert ist.
Du kannst ihn also sicher auch schon am Tag der Zulassung fahren, weil
keine Versicherung = keine Zulassung
Original von kaiSHUi
Vorraussetzungen für eine Zulassung ist die allgemein Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (Zulassungsbescheinigung Teil II - früher Fahrzeugbrief) und eine Haftpflichtversicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz.Somit kann dein Fahrzeug erst zugelassen werden wenn es auch versichert ist.
Du kannst ihn also sicher auch schon am Tag der Zulassung fahren, weilkeine Versicherung = keine Zulassung
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solid coppost
Als gelernter Verischerungskaufmann und angehender Versicherungsfachwirt kann ich dir sagen, dass das Autohaus das Kfz nur mit ner gültigen eVB(elektronische Versicherungsbestätigung = früher Doppelkarte) anmelden kann.
Diese stellt einen eigenständigen Vertrag da, indem dir ein Versicherungsunternehmen Versicherungsschutz im Haftpflichtbereich, je nach Vereinbarung auch im Kaskobereich, zusichert. Bei Übergang in einen Versicherungsvertrag beim entsprechenden Unternehmen ist dieser eigenständige Vertrag "kostenlos", wenn du zu nem anderen Versicherer gehst, wird er dir in Rechnung gestellt.
Du kannst also losfahren sobald dat Ding angemeldet is.