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Parkstrafe 189€
 
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[Geschlossen] Parkstrafe 189€

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Snookz
Beigetreten: 13.06.2008

Sagen, dass du nicht gefahren bist und auch nicht weißt, wers war? :<


schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

ich glaube, dass ich um eine Überweisung nicht rum komme.
kann ich nicht wenigstens wegen der falschen uhrzeit den Preis drücken?
irgendwas muss doch machbar sein..
ich zahl doch nicht 189 euro parkstrafe, sind doch 50 schon en masse!


astroCH
Beigetreten: 12.09.2010

Original von sarc
Also das gleiche wie bei uns...

http://helpv1.orf.at/?story=8079

Betroffenen Autofahrern rät Martin Hoffer, nicht sofort zu zahlen, sondern sich an die Rechtsberatung der Autoclubs zu wenden. In manchen Fällen ließe sich im Gespräch mit den Überwachungsfirmen oder deren Auftraggebern die geforderten Beträge reduzieren.

Scheinen die Anwälte wohl eine neue Abmahnwahnmasche gefunden zu haben. :facepalm:

Ohne Hilfe vom Anwalt wirst du aus dieser Sache wohl leider nicht raus kommen.

Ich würde es so machen, wie es in dem Bericht beschrieben steht.


LordPoker
Beigetreten: 05.03.2007

War das Parken ersichtlich verboten?

Imo auch lol, verschickt hier jemand privat Rechnungen. Denke nicht, dass das gerichtlich seinen Gang gegangen ist.


schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

Original von LordPoker
War das Parken ersichtlich verboten?

Imo auch lol, verschickt hier jemand privat Rechnungen. Denke nicht, dass das gerichtlich seinen Gang gegangen ist.

leider hab ich mich zuwenig umgesehen, weil ich ja schon unter zeitdruck stand.
hab dem makler einfach vertraut :facepalm:


Original von Gluecksfisch

Original von Tezet
PS: Sicher nix bezahlen,. Soll er dir erstmal die Grundlage nennen, auf der du da was zu zahlen haben sollst.

lol wasn Witz. Die Grundlage ist, das Du jemand anderes Eigentum genutzt hast ohne Genehmigung. Ganz einfach, er muss halt nun ein Bussgeld zahlen (weiss nicht ob der Inhaber das festlegen kann) plus die Bearbeitungsgebühr für den Anwalt, welcher vom Geschäft beauftragt wurde. Ob die Höhe gerechtfertigt ist ist eine andere Sache, daher soll er da ja anrufen....

Ich finds aber fragwürdig ob eine Elektrokette überhaupt ein Bussgeld oder sowas in Rechnung stellen kann. Abschleppen wg Missbrauch okay, aber Kosten auferlegen dürfte man privat ja wohl kaum ... wie gesagt, anrufen.

Du trollst dich hier seit Monaten mit deinem unsäglichen Halb- und Nichtwissen durch so ziemlich jeden Thread, der auch nur im Ansatz eine juristische Fragestellung aufwirft und nahezu immer legst du dich damit sowas von auf die Nase. Möchtest du vielleicht mal irgendwas machen was du tatsächlich beherrschst? Ist echt anstrengend.

Kein privater Anwalt hat irgendwelche rechtskräftigen Bußgelder zu verhängen. Auch dann nicht, wenn gegen seinen Mandanten ein Verstoß begangen wurde. Bußgelder kommen ausschließlich von staatlicher Seite. Das zum einen.

Hier handelt es sich um zivilrechtliche Problematiken. Zivilrecht ist kein Bestrafungsrecht, sondern ein Ausgleichsrecht. Geschädigte sollen so gestellt werden wie sie stünden, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefundne hätte.
Ich gehe mal davon aus, dass das österreichische Recht das nicht viel anders handhabt als das deutsche.

Dann fragt man sich erstmal, welcher Schaden ist entstanden? Hier stand nun ein Auto auf einem (so klingt es) Geschäftsparkplatz eines Elektronikladens. Welchen Schaden gab es da? War der Parkplatz so brechend voll, dass dem Inhaber in den 20 Minuten Kunden flöten gegangen sind? Ist insoweit nicht ersichtlich.
Was bleibt? Die ominösen 189€ aus dem Brief. Die bestehen aus einer Fahrzeughalterermittlung, ein paar Fotos, Kopien, Porto, USt. und wohl einem fürstlichen Honorar für den Anwalt (und ggf diese Park-GmbH).

Und spätestens hier kann man sich die Frage stellen, ob diese ganzen Kosten noch in irgendeinem Verhältnis stehen. Zumindest in Deutschland gilt der Grundsatz, der Gegenpartei keine unnötigen Kosten entstehen zu lassen.
Da kann man noch anführen, dass Op erstmals und nur für 25 Minuten auf besagtem Parkplatz stand. Op ist kein penetranter Wiederholungsstörer.
Da erscheint es sehr zweifelhaft, ob es notwendig war, irgendwelche Schritte einzuleiten.

Unterm Strich sind da viel zu viele Zweifel und Fragezeichen, als dass man da ohne weiteres was bezahlen sollte...


schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

Original von Tezet

Original von Gluecksfisch

Original von Tezet
PS: Sicher nix bezahlen,. Soll er dir erstmal die Grundlage nennen, auf der du da was zu zahlen haben sollst.

lol wasn Witz. Die Grundlage ist, das Du jemand anderes Eigentum genutzt hast ohne Genehmigung. Ganz einfach, er muss halt nun ein Bussgeld zahlen (weiss nicht ob der Inhaber das festlegen kann) plus die Bearbeitungsgebühr für den Anwalt, welcher vom Geschäft beauftragt wurde. Ob die Höhe gerechtfertigt ist ist eine andere Sache, daher soll er da ja anrufen....

Ich finds aber fragwürdig ob eine Elektrokette überhaupt ein Bussgeld oder sowas in Rechnung stellen kann. Abschleppen wg Missbrauch okay, aber Kosten auferlegen dürfte man privat ja wohl kaum ... wie gesagt, anrufen.

Dann fragt man sich erstmal, welcher Schaden ist entstanden? Hier stand nun ein Auto auf einem (so klingt es) Geschäftsparkplatz eines Elektronikladens. Welchen Schaden gab es da? War der Parkplatz so brechend voll, dass dem Inhaber in den 20 Minuten Kunden flöten gegangen sind?

Neben mir waren min. 5-6 Parkpätze frei!

andere Frage:
im Brief steht ja, dass ich bis spätestens 18.09.2011 bezahlen muss.

Sollten Sie den vorstehenden Aufforderungen nicht Folge leisten, bin ich bereits jetzt beauftragt, die Klage einzubringen. Ich nehme jedoch an, dass Sie
das Angebot zu einer außergerichtlichen und damit auch weitaus kostengünstigeren Einigung annehmen wollen.

was ist wenn ich bis dorthin nicht bezahlt habe?
hab ich dann sofort ne Klage am Hals und muss vors Gericht?
oder wie läuft das ab? hab leider wenig Erfahrung mit sowas.. :f_cry:


flashfy
Beigetreten: 25.03.2006

.


Mit der Firma scheint es ja häufiger Probleme zu geben. Wie oben schon gequotet würde ich mich mal an die Rechtsberatung des Automobilclubs wenden. Mach das jetzt noch schnell, ansonsten morgen. Auf der Basis schau dann wie es weitergeht. Die können dir sicher konkret weiterhelfen. Du solltest nur nicht sofort bezahlen ohne einen entsprechenden Rat eingeholt zu haben.


schweafl
Beigetreten: 06.08.2008

@ Tezet, thx schon mal.

jedoch versteh ich nicht ganz was mit der Rechtsberatung des Automobilclubs gemeint ist.


satisfaction
Beigetreten: 22.12.2007

woher hat der anwalt eig deine adresse her? hat so ein anwalt zugriff auf eine kennzeichendatenbank? wenn ja, darf er das einfach so?
Und das ein Anwalt irgendwelche Bußgelder verhängt wäre mir auch neu.

Der normale Vorhang vom Elektrogeschäft wäre doch gewesen polizei rufen, abschleppen lassen -> fertig.

kommt mir sehr komisch vor und ich würde mich beraten lassen bevor ich da irgendwas zahlen würde.


Original von schweafl
@ Tezet, thx schon mal.

jedoch versteh ich nicht ganz was mit der Rechtsberatung des Automobilclubs gemeint ist.

http://www.ace-online.de/leistungen-vorteile/der-guenstige-autoclub.html?gclid=CNeWiNSBnasCFcsXzQoddW-2kQ

Sowas in der Art. Wie ADAC. Weiß nicht, was in Österreich da am gängisten ist.

Original von satisfaction
woher hat der anwalt eig deine adresse her? hat so ein anwalt zugriff auf eine kennzeichendatenbank? wenn ja, darf er das einfach so?
Und das ein Anwalt irgendwelche Bußgelder verhängt wäre mir auch neu.

Der normale Vorhang vom Elektrogeschäft wäre doch gewesen polizei rufen, abschleppen lassen -> fertig.

kommt mir sehr komisch vor und ich würde mich beraten lassen bevor ich da irgendwas zahlen würde.

Halterabfrage kann beantragt werden. Dazu muss dann ein Formular ausgefüllt werden und ein paar Euro Bearbeitungsgebühr sind zu entrichten. Im Prinzip kann das jeder machen. Voraussetzung ist lediglich, dass ein berechtigtes Interesse an der Ermittlung existiert. So zB die Verfolgung von Rechtsansprüchen.


Sefant77
Beigetreten: 11.04.2006

Original von Tezet

Original von Gluecksfisch

Original von Tezet
PS: Sicher nix bezahlen,. Soll er dir erstmal die Grundlage nennen, auf der du da was zu zahlen haben sollst.

lol wasn Witz. Die Grundlage ist, das Du jemand anderes Eigentum genutzt hast ohne Genehmigung. Ganz einfach, er muss halt nun ein Bussgeld zahlen (weiss nicht ob der Inhaber das festlegen kann) plus die Bearbeitungsgebühr für den Anwalt, welcher vom Geschäft beauftragt wurde. Ob die Höhe gerechtfertigt ist ist eine andere Sache, daher soll er da ja anrufen....

Ich finds aber fragwürdig ob eine Elektrokette überhaupt ein Bussgeld oder sowas in Rechnung stellen kann. Abschleppen wg Missbrauch okay, aber Kosten auferlegen dürfte man privat ja wohl kaum ... wie gesagt, anrufen.

Du trollst dich hier seit Monaten mit deinem unsäglichen Halb- und Nichtwissen durch so ziemlich jeden Thread, der auch nur im Ansatz eine juristische Fragestellung aufwirft und nahezu immer legst du dich damit sowas von auf die Nase. Möchtest du vielleicht mal irgendwas machen was du tatsächlich beherrschst? Ist echt anstrengend.

Kein privater Anwalt hat irgendwelche rechtskräftigen Bußgelder zu verhängen. Auch dann nicht, wenn gegen seinen Mandanten ein Verstoß begangen wurde. Bußgelder kommen ausschließlich von staatlicher Seite. Das zum einen.

Hier handelt es sich um zivilrechtliche Problematiken. Zivilrecht ist kein Bestrafungsrecht, sondern ein Ausgleichsrecht. Geschädigte sollen so gestellt werden wie sie stünden, wenn das schädigende Ereignis nicht stattgefundne hätte.
Ich gehe mal davon aus, dass das österreichische Recht das nicht viel anders handhabt als das deutsche.

Dann fragt man sich erstmal, welcher Schaden ist entstanden? Hier stand nun ein Auto auf einem (so klingt es) Geschäftsparkplatz eines Elektronikladens. Welchen Schaden gab es da? War der Parkplatz so brechend voll, dass dem Inhaber in den 20 Minuten Kunden flöten gegangen sind? Ist insoweit nicht ersichtlich.
Was bleibt? Die ominösen 189€ aus dem Brief. Die bestehen aus einer Fahrzeughalterermittlung, ein paar Fotos, Kopien, Porto, USt. und wohl einem fürstlichen Honorar für den Anwalt (und ggf diese Park-GmbH).

Und spätestens hier kann man sich die Frage stellen, ob diese ganzen Kosten noch in irgendeinem Verhältnis stehen. Zumindest in Deutschland gilt der Grundsatz, der Gegenpartei keine unnötigen Kosten entstehen zu lassen.
Da kann man noch anführen, dass Op erstmals und nur für 25 Minuten auf besagtem Parkplatz stand. Op ist kein penetranter Wiederholungsstörer.
Da erscheint es sehr zweifelhaft, ob es notwendig war, irgendwelche Schritte einzuleiten.

Unterm Strich sind da viel zu viele Zweifel und Fragezeichen, als dass man da ohne weiteres was bezahlen sollte...

Der Anwalt wird mit einem Anwaltsstundensatz kommen, auch wenn in so einem einfachen (Wiederholungs-)Fall wahrscheinlich komplett alles von einem Hilfs-Hansel gemacht wurde und der Anwalt nur eben in 3 Sekunden sein Autogramm unter den Brief gesetzt hat


klaus8003
Beigetreten: 28.08.2006

Original von Tezet

Original von schweafl
@ Tezet, thx schon mal.

jedoch versteh ich nicht ganz was mit der Rechtsberatung des Automobilclubs gemeint ist.

http://www.ace-online.de/leistungen-vorteile/der-guenstige-autoclub.html?gclid=CNeWiNSBnasCFcsXzQoddW-2kQ

Sowas in der Art. Wie ADAC. Weiß nicht, was in Österreich da am gängisten ist.

ÖAMTC-Rechtsabteilung

http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1002220%2C%2C


Original von Sefant77

Der Anwalt wird mit einem Anwaltsstundensatz kommen, auch wenn in so einem einfachen (Wiederholungs-)Fall wahrscheinlich komplett alles von einem Hilfs-Hansel gemacht wurde und der Anwalt nur eben in 3 Sekunden sein Autogramm unter den Brief gesetzt hat

Ich weiß das. Eben deshalb ist er in solchen Fällen ja auch fürstlich. ;)


Grinsefisch
Beigetreten: 18.12.2008

Zumindest bei der Uhrzeit hättest du eventuell den Makler als Zeugen. Ob das aber überhaupt einen Unterschied macht ist fraglich.


DeathlyEagle
Beigetreten: 26.04.2009

Was mir eventuell noch einfallen würde ist die sehr kurze frist, vermutlich zu kurz, und dann noch die Frage ob eine unterschriebene Vollmacht im Original dem Brief beilag.
Sonst kann der Anwalt ja erstmal viel behaupten.


Ragnaroek87
Beigetreten: 13.03.2009

Zufällig von Dr. Andreas Mauhart?^^


Auf keinen Fall bezahlen. Bin obv. kein Anwalt, aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass sowas vor Gericht bestand hat und da dein Abmahner das auch weiß, kommt im schlimmsten Fall noch ein Inkassobüro an oder so.


Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007

Mit nicht zahlen ist es nicht getan, bringt noch mehr Probleme wenn die Mahnung etc. kommt. Zuerst würde eine kostenlose erstberatung bei einem Anwalt sinn machen. Es ist zu klären ob der Anwalt des Elektrogeschäfts überhaupt solche Rechnungen ausstellen darf. Falls das Vorgehen nicht rechtens ist solltest die Forderung zurückweisen. Das Elektrogeschäft wirds wohl kaum auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen bei dem es wohlmöglich noch verliert.