@Dustwalker dann geh doch mit gutem Beispiel voran, bevor Du hier nen Vergleich verdrehst.
Situation A: Person ist verletzt durch Saeureangriff. Schuettet Taeter Saeure ins Gesicht.
Situation B: Person ist verletzt, weil "Taeterin" ihr Kopftuch nicht traegt und fundamental gegen Grundprinzipien seines Glaubens verstoesst. Ich schiesse ihr sechsmal in den Bauch.
Das Problem ist nicht der eigene Tellerrand, das Problem meiner Meinung nach ist, dass fuer beide Faelle dieselbe Argumentation ohne Differenzierung herangezogen werden kann.
DU guckst gerade nicht ueber Deinen Tellerrand, weil fuer Dich koerperliche und seelische Verletzung zwingend unterschiedlich sind, anscheinend. Aber wenn ich sage: XYZ hat mich verletzt, weil er mich als fette Sau beschimpfte (ich BIN fett), und ich ihn dann zum krueppel pruegele, dann waere das genauso eine Vergeltung alla 'Auge um Auge', denn ich transportiere meine seelische Verletztheit auf seinen Koerper.
Ich will hier nicht (!) ueber diese Form der Rechtssprechung urteilen - aber ich sehe darin sehr grosse Gefahren in Bezug auf die Verhaeltnismaessigkeit - die kann bei Vergeltung praktisch nie gegeben sein (siehe das sehr interessante Mordbeispiel im deutschen Recht weiter oben).
Persoenliche Meinung: Etwas Mittelalter wuerde unserem Rechtssystem gut tun: Wir braeuchten Richter, die sich nicht einmal von einer Vergewaltigung beeindrucken lassen und wirklich OBJEKTIV richten koennten - dann gaebe es auch keinen Bedarf mehr an Vergeltung - denn die persoenlichen Gefuehle sollten in einem Rechtssystem keine Rolle spielen, 'lediglich' der Schutz der Gesellschaft und des Individuums.
- georg