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Rechtsschutzversicherung

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OnkelHotte
Beigetreten: 16.01.2005

Hi zusammen,

ich möchte eine Rechtsschutzversicherung gezielt für den Usecase abschließen, dass meine Große im Sommer 2023 aufs Gymnasium kommen wird und wir von den Nachbarn gelernt haben, dass die Stadt da teilweise behindert ist und Kinder auf Schulen am Arsch der Welt zuweist, obwohl wir ein Gymnasium direkt vor der Haustür haben und 2 weitere in der näheren Umgebung. Sollte da irgendwas auch nur ansatzweise in die falsche Richtung gehen, möchte ich da direkt mit dem Anwalt wedeln können in der Hoffnung, dass die Stadt dann zwecks Stressvermeidung nachgibt und wenn nicht, ich die volle Route gehen kann.

Kennt sich da jemand ein bisschen in dem Markt aus? Natürlich kann ich einfach googlen oder check24 nutzen, wollte mal abklopfen, ob jemand spezielle Erfahrung damit oder Tipps hat, gern zu spezifischen Anbietern.

Bonusfrage: Die wollen ja in der Regel sichergehen, dass man nicht mit einem direkten Case im Gepäck die Versicherung abschließt. Wie sind da die Fristen? 3 Monate? 6 Monate? Komplett individuell?

Danke schonmal im Voraus.


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18 Antworten
Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006

Rechtsschutzversicherung am besten über Advocard, auch wenn es paar Euro mehr kostet. Da sind wenigstens Behördliche Widerspruchsverfahren versichert.
Sonst überall das Kleingedruckte lesen oder den Anwalt dann selber zahlen.

Das ist politisch so gewollt, das Kinder aus reichen Gegenden nicht unter sich bleiben sondern auch mit allen anderen Kindern z.B. mit Migrationshintergrund oder Hartz IV Familien auf eine Schule gehen. Das kann der Staat so machen und dagegen hilft nur eine private Schule. Auch wenn es für dich wenig sinnvoll erscheint, dass deine Tochter auf eine weiter entfernte Schule muss.


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jimbo0602
Beigetreten: 13.11.2011

Bin bei der Arag sehr zufrieden, freue anwaltswahl, keine sb und humane Kosten. Nimm auf keinen Fall irgendeine Schrott billig Versicherung die 10€ weniger kostet du wirst es bereuen. Frist hatte ich damals glaub ich 3monate oder so


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HoRRoR
Beigetreten: 11.02.2005

Laienmeinung, hatte sowas auch mal, dass es absehbar war, dass ich dachte ich brauche was.

Vorlaufzeit war immer 3-6 Monate, je nach Rechtsgebiet und alle Versicherung haben quasi Bloecke der Versicherungsgebiete, hier gilt es rauszufinden, wo genau das Thema aufgehangen waere.


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BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009

Kenne mich ziemlich gut aus mit der Materie und kann dir auch alles beantworten was du dazu wissen willst.

Problem ist halt, dass du so unfassbar unsympathisch schreibst, dass ich einfach keine Lust darauf habe.

Deshalb nutze ich hier einfach mal die Möglichkeit des Stärkeren und lasse dich verhungern. Merkst selbst, ne? :facepalm:

Nächstes mal einfach realistisch und sachlich sinnvoll und die Keule Zuhause lassen, dann packe ich auch mein Pfefferspray nicht aus und helfe gerne weiter.


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OnkelHotte
Beigetreten: 16.01.2005

"Möglichkeit des Stärkeren" :yaoming:

Scheint sich ja offenbar durch die kürzlich erfolgten Veränderungen bei dir einiges an Negativität angestaut zu haben.
Gute Besserung auf jeden Fall.

Tipp: Leute, die man nicht mag, zu ignorieren anstatt zu stalken, könnte helfen:s_drink:


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BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009

Original von OnkelHotte
"Möglichkeit des Stärkeren" :yaoming:

Scheinst den Vergleich/Hinweis auf dein Vorhaben nicht mal gecheckt zu haben :facepalm:
Hast du vielleicht nochmal deinen Opener gelesen, bevor du mir angestaute Negativität unterstellst. Awesome dude


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Hauptadministrator
SvenBe
Beigetreten: 19.04.2006

Ich versuchs mal ohne Worte, Burney, Hotte:


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TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006

wtf geht denn hier ab


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domano
Beigetreten: 04.08.2006

Original von SvenBe
Ich versuchs mal ohne Worte, Burney, Hotte:

Kann man Mit taf Geld wetten?


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Mahagoni
Beigetreten: 15.03.2007

Vorsicht Burney, Hotte macht jeden Tag Crunches!!!


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JoePistone
Beigetreten: 31.03.2008

ich möchte nicht für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sprechen aber du wirst möglicherweise selbst mit Rechtsschutzversicherung Probleme haben einen Anwalt zu finden, der das zu den gesetzlichen Gebühren (welches die einzigen sind, die die RSV trägt) macht. Im Widerspruchsverfahren bist du bei 'nem Streitwert von 5.000,00 € und im Eilverfahren bei 2.500,00 € - sind insgesamt ungefähr knapp unter 800,00 € netto Gebühren für den Rechtsanwalt. Ich mache solche Zuweisungsverfahren halbwegs regelmäßig und nie für die gesetzlichen Gebühren.

Falls du jemanden suchst der sowas regelmäßig macht, wirst du also vermutlich oben drauf zahlen müssen.

Falls du eine RSV wählst kann ich aus Rechtsanwaltssicht in jedem Fall von der Advocard abraten btw. Die weigern sich alle Gebühren über der Mittelgebühr zu zahlen und das verlangt der Rechtsanwalt dann von seinem Mandanten direkt.


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UlliH
Beigetreten: 30.01.2005

@hotte: wenn das der einzige Grund ist eine RV abzuschließen, solltest du darauf verzichten. Im Falle eines Falles halt den Anwalt selber zahlen.


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jimbo0602
Beigetreten: 13.11.2011

Original von JoePistone
ich möchte nicht für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sprechen aber du wirst möglicherweise selbst mit Rechtsschutzversicherung Probleme haben einen Anwalt zu finden, der das zu den gesetzlichen Gebühren (welches die einzigen sind, die die RSV trägt) macht. Im Widerspruchsverfahren bist du bei 'nem Streitwert von 5.000,00 € und im Eilverfahren bei 2.500,00 € - sind insgesamt ungefähr knapp unter 800,00 € netto Gebühren für den Rechtsanwalt. Ich mache solche Zuweisungsverfahren halbwegs regelmäßig und nie für die gesetzlichen Gebühren.

Falls du jemanden suchst der sowas regelmäßig macht, wirst du also vermutlich oben drauf zahlen müssen.

Falls du eine RSV wählst kann ich aus Rechtsanwaltssicht in jedem Fall von der Advocard abraten btw. Die weigern sich alle Gebühren über der Mittelgebühr zu zahlen und das verlangt der Rechtsanwalt dann von seinem Mandanten direkt.

Original von JoePistone
ich möchte nicht für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sprechen aber du wirst möglicherweise selbst mit Rechtsschutzversicherung Probleme haben einen Anwalt zu finden, der das zu den gesetzlichen Gebühren (welches die einzigen sind, die die RSV trägt) macht. Im Widerspruchsverfahren bist du bei 'nem Streitwert von 5.000,00 € und im Eilverfahren bei 2.500,00 € - sind insgesamt ungefähr knapp unter 800,00 € netto Gebühren für den Rechtsanwalt. Ich mache solche Zuweisungsverfahren halbwegs regelmäßig und nie für die gesetzlichen Gebühren.

Falls du jemanden suchst der sowas regelmäßig macht, wirst du also vermutlich oben drauf zahlen müssen.

Falls du eine RSV wählst kann ich aus Rechtsanwaltssicht in jedem Fall von der Advocard abraten btw. Die weigern sich alle Gebühren über der Mittelgebühr zu zahlen und das verlangt der Rechtsanwalt dann von seinem Mandanten direkt.

Wie sieht das denn da aus wenn man freie Anwalts Wahl hat ? Bei meinem Vertrag habe ich das und kann überall hingehen


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JoePistone
Beigetreten: 31.03.2008

wie gesagt das Problem besteht möglicherweise darin, dass die Rechtsanwälte nicht bereit sind, ein Verfahren zu den gesetzlichen Gebühren zu bearbeiten. Freie Anwaltswahl bedeutet lediglich, dass dir die RSV keinen Anwalt aufzwingt - den Findungsprozess musst du dann aber selbst durchführen und der kann eben schwierig sein.


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BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009

Du sagst also dich gut auszukennen und hin und wieder mal derartige Themen selber (als Anwalt?) zu regeln und verwendest in deinem Wortschatz dann die Formulierung 'Gesetzliche Gebühren'?

Klar, man muss hier nicht mit Fachausdrücken um sich werfen, aber das ist dann doch eine sehr merkwürdige Formulierung.

Btw. kann ich deine Ausführungen zur Gebührenordnung in Verbindung mit der Rechtsschutz nicht bestätigen.


Antwort
Zitat
JoePistone
Beigetreten: 31.03.2008

was genau ist deiner Meinung nach am Begriff gesetzliche Gebühren falsch?


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TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006

Original von BurneyGumble
Du sagst also dich gut auszukennen und hin und wieder mal derartige Themen selber (als Anwalt?) zu regeln und verwendest in deinem Wortschatz dann die Formulierung 'Gesetzliche Gebühren'?

Klar, man muss hier nicht mit Fachausdrücken um sich werfen, aber das ist dann doch eine sehr merkwürdige Formulierung.

Btw. kann ich deine Ausführungen zur Gebührenordnung in Verbindung mit der Rechtsschutz nicht bestätigen.

Der Begriff ist korrekt und der Hinweis mit der Kappung auch. Kenne keine RSV die das anders macht.


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008

Ich fände es konstruktiv, wenn man nicht nur etwas für "merkwürdig" erklärt
sondern dann auch eine entsprechende Erläuterung dafür bietet, warum es denn anders sein soll.

Als Syndikus hab ich mit dem anwaltlichen Gebührenrecht eher weniger zu tun,
aber nach einem schnellen Blick ins RVG, das die Vergütung als aus "Gebühren uns Auslagen" bestehend
legaldefiniert, sehe ich nicht wo bei dem Begriff der Fehler sein soll.

Gesetzliche Gebühren sind also schlicht "auf Grundlage des RVG (+ ggf. sonstigen Gesetzen) berechnete Gebühren".
Was daran "merkwürdig" sein soll... keine Ahnung!?


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