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Renovieren bei Auszug

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jimbo0602
Joined: 13.11.2011

Hab meine Bude gekündigt und in der Bestätigung steht das ich als Schönheitsreparaturen Heizungen und Türen lackieren muss und Wände streichen dies das, der Vermieter möchte anscheinend das ich komplett renoviere und direkt ein neuer Mieter einzieht. Ich habe damals die Wohnung unrenoviert übernommen (steht im Vertrag) und plane diese auch genauso abzugeben. Er droht direkt mit Regress wenn er wegen der Renovierung leerstand haben würde.
Aber ich habe in der Bude 10 Jahre gewohnt, und alles ist noch so vom Vormieter, d.h selbst der Boden ist über 10 Jahre alt und das ist ja wohl seine Sache oder?

Kennt sich jemand hier aus, kann ja nicht sein das ich jetzt alles renovieren muss, ich habe in der neuen Wohnung genug zutun.


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43 replies
PaRaZzEe
Joined: 20.07.2009

Was steht denn in deinem Mietvertrag?

Wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, kann dein Vermieter nicht verlangen, dass du diese für ihn auf deine Kosten renovierst.


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Hennes
Joined: 06.03.2006

Geh zum Mieterverein, zahl die Jahresmitgliedschaft und lass die das regeln


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MetalMax
Joined: 06.10.2007

Original von Hennes
Geh zum Mieterverein, zahl die Jahresmitgliedschaft und lass die das regeln

Funktioniert nicht, wenn das Thema, welches geregelt werden muss, bereits vor Mitgliedsantrag bestand.

Wenn Du die Wohnung unrenoviert übernommen hast und nicht explizit im Vertrag steht, dass Du "renovieren" musst, dann musst du das auch nicht. Wenn nix drin steht, gilt immer: Zustand Einzug = Zustand Auszug.
Wenn Du Dich rechtlich darauf stützen möchtest, würde ich mir einen Anwalt holen, da ich selbst nur Mieter bin.

Generell ist der Vorschlag als Mieter im Mieterschutzbund zu sein, sinnvoll.


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ON3T1ME
Joined: 29.11.2016

gibt es ein übergabeprotokoll vom einzug? was steht zwecks schönheitsreperaturen im mietvertrag? generell muss man eine wohnung nie komplett auf seine kosten renovieren selbst wenn das so im mietvertrag steht. diese klausel ist immer ungültig. generell gilt, dass man die wohnung besenrein übergibt und alle mängel beseitigt die nicht im protokoll bei einzug aufgeführt sind.


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Hennes
Joined: 06.03.2006

Ich kann nur für den Mieterverein Köln sprechen, die übernehmen auch Fälle in der Vergangenheit.

Edit: ich glaub jimbo kommt aus Düsseldorf, auch deren Mieterverein bearbeiten Fälle aus der Vergangenheit


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Mart74
Joined: 27.04.2009

Original von ON3T1ME
gibt es ein übergabeprotokoll vom einzug? was steht zwecks schönheitsreperaturen im mietvertrag? generell muss man eine wohnung nie komplett auf seine kosten renovieren selbst wenn das so im mietvertrag steht. diese klausel ist immer ungültig. generell gilt, dass man die wohnung besenrein übergibt und alle mängel beseitigt die nicht im protokoll bei einzug aufgeführt sind.

this!
Also Wände und Decken streichen Dübellöcher stopfen etc., wenn du keine Rauhfaser hast ggf. noch tapezieren. Wenn du Raucher bist wie ich gg. noch Türen streichen. Mehr nicht.

Boden auf keinen Fall.


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jimbo0602
Joined: 13.11.2011

Also im Übergabe Protokoll steht eindeutig drin das ich die Wohnung in einem benutzten Zustand übernehme und im Vertragsgemässen Zustand zurückgebe.

bei Schönheitsreparaturenrep steht das man bis 115 €/Jahr Sachen reparieren muss

Ich werde mich mal beim Mieterschutz informieren


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Betrunkener
Joined: 22.01.2006

Ist wohl eine klare Sache. Wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, dann musst du nichts renovieren. Egal was wo steht. Geht darum, dass du beweisen kannst, dass die Wohnung unrenoviert war. Am besten durch Fotos usw... .


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cHaiNSawMasSacRe
Joined: 05.11.2011

steht dort echt benutzter zustand?
fotografier doch mal das protokoll ab. richtig ist in der tat, dass man nicht malern muss, wenns bei einzug schon unrenoviert war.
außerdem ist eine klausel im mv nichtig, die einen verpflichtet, auf jeden fall bei auszug streichen zu müssen. rechtsfolge ist sodann, dass man außer bisschen kehren gar nix machen muss.


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jimbo0602
Joined: 13.11.2011

ich kann gleich mal ein Foto von dem schreiben des Vermieters machen und posten.


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topspit
Joined: 07.02.2008

Im Mietvertag und im Übergabeprotokoll steht alles drin.
-> Brauchst nicht renovieren. Alles sauber übergeben und gut ist.

Aber das Schreiben hört sich amüsant an. Einfach mal seinen Wunschzettel an den Weihnachtsmann an dich adressiert :coolface: So ähnlich würde ich da wohl auch ein Antwortschreiben aufsetzen.


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jimbo0602
Joined: 13.11.2011

Donnerstag kommt die Maklerin vorbei. Werde ihr sagen das ich bei Auszug die Tapeten runter reiße und mehr nicht, den Rest soll der Vermieter machen.


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Snookz
Joined: 13.06.2008

Waren vorher Tapeten dran? Wenn ja, würde ich nichtmal das machen


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jimbo0602
Joined: 13.11.2011

Es sind tatsächlich noch die gleichen Tapeten aber stellenweise von den Katzen zerkratzt.


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cHaiNSawMasSacRe
Joined: 05.11.2011

warum willst du die tapeten runter reißen? du musst gar nix machen.


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topspit
Joined: 07.02.2008

Original von jimbo0602
Es sind tatsächlich noch die gleichen Tapeten aber stellenweise von den Katzen zerkratzt.

Das sind meiner Einschätzung nach keine üblichen Gebrauchsspuren. Ob der Vormieter dabei die Wohnung frisch renoviert (tapeziert oder gestrichen) oder nicht hat spielt keine Rolle. Ich befürchte rein rechtlich gesehen muss du die entsprechenden Stellen mind ausbessern. Das fällt unter die Schönheitsreparaturklausel in deinem Mietvertrag und ist meiner Meinung nach auch angemessen. Du willst doch auch nicht in eine Wohnung einziehen wo du erst mal die komplette Tapete abmachen musst weil sie beschädigt ist?


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Bierwampe
Joined: 08.04.2013

Zerkratzte Tapeten runter, Rauhfaser dran, anschließend die Zimmer weiß streichen. Fällt unter Schönheitsreparaturen, und ist jetzt auch nicht der Riesenact. Kosten sind ebenfalls überschaubar.

Tip:
Kaufe dir ORDENTLICHE Farbe. Sonst streichst du zwei-/drei mal. Wenn du im Baumarkt bist, kannst du gute Farbe am Gewicht erkennen. Die Farbpartikel sind schwerer als Wasser. Mehr Farbpartikel -> bessere Deckung.
Einfach zwei Eimer Farbe verschiedener Hersteller hochheben.
Was ich damit sagen will, Billigqualität für 20€/Eimer bringt nichts, wenn du später den doppelten Verbrauch an Farbe, gegenüber dem 30€/Eimer hast. Du bist nicht nur teurer, du streichst auch doppelt so lange.


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topspit
Joined: 07.02.2008

.

Das stimmt so nicht. Es kommt maßgeblich darauf an in welchem Zustand er die Wohnung übernommen hat. War sie nicht renoviert muss er auch nicht renovieren.


Antwort
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Bierwampe
Joined: 08.04.2013

Renovierung =/= Schönheitsreparatur


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