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Klingt eher nach nem Spot, für den ich ne Coachingsession buchen würde anstatt ihn im Discord von Hinz und Kunz diskutieren zu lassen.
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Gefährliches Halbwissen (meinerseits): Überlege dir gut bzw. mache dich schlau(er), ob das tatsächlich egal ist. Eine reine Kennzeichnung der Ware in einem Shop löst nicht automatisch einen Markenschutz aus und du hast entsprechend bei späteren Markenanmeldungen Dritter keine Prioritätsrechte.
Anders würde es sich verhalten, wenn du deinen Shop so nennst und das ganze auch so im Impressum stehen hast. Damit wäre der Begriff Teil der Firmierung, damit Unternehmenskennzeichen und du hast durchaus Priorechte gegenüber späteren Anmeldungen.
Du sagst, dass es letztlich aufgrund der Nizzaklassen irrelevant wäre, das lässt sich von außen natürlich nicht beurteilen. Aber zumindest bei der Priogeschichte wäre ich vorsichtig...