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Wasserversorgung wird aus nicht technischen Gründen eingestellt.

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meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Ich wurde informiert, dass mein Wasserversorger im Mehrfamilienhaus aus nicht technischen Gründen die Wasserversorgung ab dem 01.09.2025 einstellt.
Ich gehe davon aus, dass das am Vermieter liegt. Folgende E-Mail habe ich bereits an die Hausverwaltung verfasst. Hat jemand mit so einem Sachverhalt Erfahrung?

Sehr geehrte XXX,

mit Datum vom XXX habe ich die Mitteilung der XXX erhalten, dass die Wasserversorgung aus nicht technischen Gründen im Objekt XXX in XXX ab dem 01.09.2025 eingestellt wird (vgl. Anhang).

hiermit zeige ich Ihnen einen erheblichen Mangel an der von mir gemieteten Wohnung in der XXX in XXX an.

Sachverhalt: Ab dem 01.09.2025 wird die Wasserversorgung in meiner Mietwohnung eingestellt. Nach Auskunft des Wasserversorgers XXX erfolgt die Einstellung aus nicht technischen Gründen.

Rechtliche Bewertung: Eine funktionierende Wasserversorgung gehört zu den vertragsgemäß geschuldeten Leistungen und ist für die Bewohnbarkeit der Wohnung unverzichtbar. Das Fehlen der Wasserversorgung stellt einen erheblichen Mangel im Sinne des § 536 BGB dar.

Fristsetzung: Sollte die Wasserversorgung zum 01.09.2025 eingestellt werden, setze ich Ihnen eine Frist bis zum 03.09.2025 zur vollständigen Wiederherstellung der Wasserversorgung. Diese kurze Frist ist aufgrund der Dringlichkeit und Unzumutbarkeit des Zustands gerechtfertigt.

Mietminderung: Für die Dauer der Beeinträchtigung mindere ich die Miete um 80% ab dem 01.09.2025, da die Wohnung ohne Wasserversorgung praktisch unbewohnbar ist. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung zu derartigen Fällen.

Ersatzvornahme: Falls Sie die Frist verstreichen lassen, behalte ich mir vor, auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserversorgung zu veranlassen (§ 536a Abs. 2 BGB).

Schadensersatz: Darüber hinaus behalte ich mir weitere Ansprüche vor, insbesondere den Ersatz von Kosten für alternative Wasserversorgung und eventuelle Hotelunterbringung.

Ich bitte um umgehende Stellungnahme bis zum 23.08.2025

Mit freundlichen Grüßen

XXX


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28 Antworten
Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006

lol krass. Bin gespannt wie das weitergeht. :pcuser:
Hast du irgendeine Vermutung, was da der genaue Grund ist?


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Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006

Kann ja eigentlich nur unbezahlte Gebühren sein.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Original von josch2001
Kann ja eigentlich nur unbezahlte Gebühren sein.

Das ist für mich der naheliegende Grund!


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Moderator
Eem01ofEEnGe
Beigetreten: 02.05.2011

Wtf.
Hast schon Pläne was du machst falls estatsächlich statt findet? Evtl. will dich def Vermieter auch los werden und benutzt miese und dumme Methoden? Was sagen die Nachbarn sofern du welche hast.


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meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Es handelt sich um 2 komplette Mehrfamilienhäuser mit vereinzelt Gewerbe (Zahnarzt, Anwalt!, Physiotherapie etc.).
Hausverwaltung ist generell unfähig und der Vermieter sitzt in Berlin.
Also, ganz ehrlich glaube ich nicht, dass es dazu kommt. Es hat doch bestimmt fast 2 Jahre gedauert bis hier alles vermietet war (lol ländlicher Osten) und die können sich das gar nicht leisten, wenn alle Leute jetzt ausziehen, also es wäre extrem dumm; vom Imageschaden mal abgesehen.
Wenn es aber so kommen würde, dann würde ich schnell übergangsweise etwas anderes mieten und die Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen. Obv. mir einen Anwalt suchen (ggf. den aus meinem Haus) und mit der örtlichen Presse Kontakt aufnehmen.


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Zitat
Dogdo
Beigetreten: 19.06.2008

Und warum drohst du der Hausverwaltung mit mietminderung? Gehört die Budse deinem Vermieter oder der Hausverwaltung?
Die Hausverwaltung wird deine Mietminderung wenig interessieren
Warum schreibt man da eine email und geht nicht einfach persönlich beim Vermieter vorbei oder ruft beim vermieter / Hausverwaltung an wenn du nichtmal weisst wer der Schuldige von beiden ist...

In aller erster Linie ist dein Vermieter der richtige Ansprechpartner und der muss sich darum kümmern...


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Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006

Dachte immer, "Hausverwaltung" heißt so, weil die das "Haus" verwalten und daher Ansprechpartner bei Problemen sind. :|
Habe damals auch immer Kontakt zur Verwaltung gehabt und nicht zum Vermieter.


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meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Weil die Hausverwaltung vertretungsberechtigt ist. Das heißt, die Hausverwaltung ist erst einmal mein Ansprechpartner. Sie hat auch vor Ort den direkten Kontakt zum Versorgungsunternehmen. Erst wenn nichts passiert, nimmt man Kontakt mit dem Vermieter auf; das ist mein Kenntnisstand. Das Finanzamt kommuniziert doch auch zunächst mit dem Steuerberater und nicht mit dem Steuerpflichtigen.

Ich rufe nicht an, weil ich zur Nachweissicherung nur schriftlich kommunizieren möchte. Am Telefon können die mir alles erzählen.


Antwort
Zitat
IbeatGTO
Beigetreten: 09.08.2024

Original von meistermieses
Weil die Hausverwaltung vertretungsberechtigt ist. Das heißt, die Hausverwaltung ist erst einmal mein Ansprechpartner. Sie hat auch vor Ort den direkten Kontakt zum Versorgungsunternehmen. Erst wenn nichts passiert, nimmt man Kontakt mit dem Vermieter auf; das ist mein Kenntnisstand. Das Finanzamt kommuniziert doch auch zunächst mit dem Steuerberater und nicht mit dem Steuerpflichtigen.

Ich rufe nicht an, weil ich zur Nachweissicherung nur schriftlich kommunizieren möchte. Am Telefon können die mir alles erzählen.

Anrufen, Gespräch aufnehmen und im Anschluss Notizen machen.

Solche Gesprächsnotizen haben vor Gericht durchaus eine Wirkung und werden entsprechend anerkannt.


Antwort
Zitat
Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006

Muss man da nicht um Erlaubnis fragen, oder das zumindest am Anfang des Telefonates erwähnen? Dachte einfach so aufnehmen wäre nicht erlaubt in D.


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ElHive
Beigetreten: 24.07.2007

Naja, falls es zum Gerichtsprozess kommt tauchst du da ja auch nicht mit dem Gesprächsmitschnitt auf sondern mit den Notizen, die du natürlich während des Gesprächs gemacht hast.

@OP

Drücke die Daumen, dass es erst gar nicht zum Abstellen des Wassers kommt.


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Zitat
IbeatGTO
Beigetreten: 09.08.2024

1. Ja, es ist verboten

2. Man kann sich damit strafbar machen

3. Plan war nicht, das Gespräch am nächsten Tag in der Tageszeitung zu veröffentlichen

4. Der Richter vor Gericht wird anhand der Notiz sogar erkennen, dass das Gespräch aufgezeichnet wurde. Der ist ja auch nicht von gestern. Es wird ihm allerdings egal sein, weil er dagegen eh nichts machen kann.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Also ich sehe das sehr entspannt. Ich kann mir hier auch spontan ganz easy eine andere Wohnung übergangsweise mieten und dann die Kosten obv. dem Vermieter in Rechnung stellen. Hier gibt es genug Wohnraum.
Wäre schon krass, wenn das tatsächlich passiert. Die Regionalpresse würde hier ein riesiges Fass aufmachen, da bin ich mir sicher. Da sind einfach viel zu viele Parteien betroffen und in der Vergangenheit sind auch schon andere Dinge in diesen Mietkomplexen passiert.


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Sulu
Beigetreten: 21.04.2006

Irgendwie glaube ich dass,
(1) Mietminderung 80%
und
(2) ggf. Hotelkosten
zusammen eher schwierig ist.

Die für die Mietminderung hast du ja anscheinend schon ein wenig Recherche betrieben. Das eine Wohnung ohne Wasser (Körperpflege/Waschen/Kochen) nicht viel Wert ist, ist klar. Du musst also die entsprechenden Punkte auswärts machen. Für diesen Mangel sind anscheinend 80% Mietminderung angesetzt.

Wenn Du nun hingegen in ein Hotel ziehst, hast Du dort Wasser zum duschen etc.. Ich bezweifel sehr stark, dass Du dann die Hotelkosten zu 100% auf den Vermieter umlegen kannst und gleichzeitig 80% deiner Mietkosten "sparen" kannst. Du würdest dann ja effektiv nur noch 20% zahlen.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Nachvollziehbar. Ganz konkret würde ich das dann mit meinem Anwalt abklären.


Antwort
Zitat
Sulu
Beigetreten: 21.04.2006

Eventuell auch einmal beim Wasserversorger nachfragen. Das dürfte erst einmal das naheliegendste sein.
Zudem kannst Du vielleicht auch bei der Zahnarztpraxis / Physiopraxis mal nachfragen, ob es die auch betrifft. Bei denen sollte fehlendes Wasser ein noch größeres Problem darstellen.


Antwort
Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Guter Punkt. Laut dem Schreiben des Energieversorgers sollte das alle betreffen. Es wurden explizit 3 Gebäudekomplexe erwähnt. Ich werde direkt beim Energieversorger nachfragen. Da habe ich auch einen guten Kontakt.


Antwort
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cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011

krasse story. da der vermieter obv keine kohle hat, würde ich schnellstmöglich raus aus der bude (aka schnell anfangen etwas anderes suchen). sowas wie hotel verursacht bloß kosten, die du im zweifel niemals erstattet bekommst.

und sobald die wirklich das wasser abdrehen sofort mietminderung und außerordentlich kündigen.

text ist solid geschrieben.


Antwort
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meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006

Also die Hausverwaltung hat mir in einem Einzeiler! geschrieben, dass die Wasserversorgung nicht abgestellt wird. Ich war dann beim Wasserversorger und der konnte mir dazu keine Auskunft geben, weil er das vermutlich auch nicht darf.
Die Leute sind hier auf 180. Ich bin gespannt, was sich noch ergibt. Es würde mich nicht wundern, wenn das durch die Presse geht.


Antwort
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