Ich wurde informiert, dass mein Wasserversorger im Mehrfamilienhaus aus nicht technischen Gründen die Wasserversorgung ab dem 01.09.2025 einstellt.
Ich gehe davon aus, dass das am Vermieter liegt. Folgende E-Mail habe ich bereits an die Hausverwaltung verfasst. Hat jemand mit so einem Sachverhalt Erfahrung?
Sehr geehrte XXX,
mit Datum vom XXX habe ich die Mitteilung der XXX erhalten, dass die Wasserversorgung aus nicht technischen Gründen im Objekt XXX in XXX ab dem 01.09.2025 eingestellt wird (vgl. Anhang).
hiermit zeige ich Ihnen einen erheblichen Mangel an der von mir gemieteten Wohnung in der XXX in XXX an.
Sachverhalt: Ab dem 01.09.2025 wird die Wasserversorgung in meiner Mietwohnung eingestellt. Nach Auskunft des Wasserversorgers XXX erfolgt die Einstellung aus nicht technischen Gründen.
Rechtliche Bewertung: Eine funktionierende Wasserversorgung gehört zu den vertragsgemäß geschuldeten Leistungen und ist für die Bewohnbarkeit der Wohnung unverzichtbar. Das Fehlen der Wasserversorgung stellt einen erheblichen Mangel im Sinne des § 536 BGB dar.
Fristsetzung: Sollte die Wasserversorgung zum 01.09.2025 eingestellt werden, setze ich Ihnen eine Frist bis zum 03.09.2025 zur vollständigen Wiederherstellung der Wasserversorgung. Diese kurze Frist ist aufgrund der Dringlichkeit und Unzumutbarkeit des Zustands gerechtfertigt.
Mietminderung: Für die Dauer der Beeinträchtigung mindere ich die Miete um 80% ab dem 01.09.2025, da die Wohnung ohne Wasserversorgung praktisch unbewohnbar ist. Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung zu derartigen Fällen.
Ersatzvornahme: Falls Sie die Frist verstreichen lassen, behalte ich mir vor, auf Ihre Kosten die erforderlichen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wasserversorgung zu veranlassen (§ 536a Abs. 2 BGB).
Schadensersatz: Darüber hinaus behalte ich mir weitere Ansprüche vor, insbesondere den Ersatz von Kosten für alternative Wasserversorgung und eventuelle Hotelunterbringung.
Ich bitte um umgehende Stellungnahme bis zum 23.08.2025
Mit freundlichen Grüßen
XXX