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Härtefallantrag bei Behinderung (Studium)

17 Beiträge
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hotwheelz
Beigetreten: 10.01.2011

Hallo zusammen,

ich habe mich für das Wintersemester an mehrer Hochschulen in Süddeutschland beworben um ab dem Wintersemester zu studieren.
Bei meiner Bewerbung habe ich einen Härtefallantrag gestellt und meiner Bewerbung ein Ärztliches Attest hinzugefügt.
Nun habe ich Post von der ersten Hochschule bekommen mit der bitte den Härtefallantrag zu begründen, doch ich weiß nicht welche Infos die Hochschulen benötigen.

Hat vielleicht jemand von euch schon einen Härtefallantrag gestellt und weiß welche Infos die Hochschulen benötigen?

Vielen Dank für eure Hilfe :)


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Zitat
16 Antworten
nikorw
Beigetreten: 03.08.2006

Ich hatte sowas. Da stand sinngemäß drin, dass ich in regelmäßger Behandlung im Krnakenhaus bin und sich die Blutwerte langfristig verschlchtern, weshalb ich schnellstmöglich das Studium beginnen muss. (Es vom Arzt noch mit Fachbegriffen geschmückt)

Aber ich glaube das hilft dir eher weniger. Vielleicht kann der Arzt dir auch sowas schreiben, dass du ohne das Studium nichts machen kannst und deshalb schnellstmöglich beginnen musst.


Antwort
Zitat
hotwheelz
Beigetreten: 10.01.2011

Mein Arzt hatte mir gesagt, das er mir nur das Attest ausstellen kann und sonst nicht viel machen könnte.
Er könnte noch zusätzlich mein Krankheitsbild weiter erläutern, aber eine Begründung wieso ich genau diesen Studienplatz benötige, dafür wäre er, seiner Meinung nach, nicht befähigt.

Vielleicht gibt es ja noch andere Leute hier im Forum die etwas ähnliche hatten? Es würden mir schon die Inhalte ausreichen damit ich gewisse Parallelen ziehen kann :)


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Zitat
domano
Beigetreten: 04.08.2006

ruf die entsprechenende unis an. selbst wenn hier einer schon genau deinen fall hatte ist es recht wahrscheinlich, dass es von uni zu uni anders is.


Antwort
Zitat
hotwheelz
Beigetreten: 10.01.2011

Was denkt ihr? Kann man sowas schreiben? Welche Argumente könnte ich noch mit aufnehmen?

Begründung Härtefallantrag (Bewerbernummer XXXXXX)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund von einem Autounfall im Jahr 2007 sitze ich im Rollstuhl und bin zu 100% Schwerbehindert. Durch meine Behinderung und der benötigten Hilfe durch eine Pflegeperson (Pflegestufe 1) ist es mir zum jetzt Zeitpunkt nicht möglich mein häusliches Umfeld zu verlassen.
Aus diesem Grund ist es zwingend nötig das ich an einer Hochschule angenommen werde, die für mich mit dem Auto zu erreichen ist. Ein Umzug und die nötigen Umbaumaßnahmen sind aus finanzieller Sicht für einen Studenten nicht tragbar.

Freundliche Grüße

XXX XXX

Anlagen
Beglaubigtes Zeugnis


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Zitat
pokezilla
Beigetreten: 12.02.2007

Original von hotwheelz
Was denkt ihr? Kann man sowas schreiben? Welche Argumente könnte ich noch mit aufnehmen?

Das komplette MDK-gutachten , das du hoffentlich hast, würde ich auch noch beifügen.


Antwort
Zitat
hotwheelz
Beigetreten: 10.01.2011

Original von pokezilla

Original von hotwheelz
Was denkt ihr? Kann man sowas schreiben? Welche Argumente könnte ich noch mit aufnehmen?

Das komplette MDK-gutachten , das du hoffentlich hast, würde ich auch noch beifügen.

Hab den Behindertenausweis der Bewerbung beigefügt... Denkst du das reicht nicht?


Antwort
Zitat
boooobby05
Beigetreten: 13.07.2007

check nochmal Rechtschreibung + Grammatik ; )


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Zitat
TobiasK1985
Beigetreten: 04.01.2007

Würde auch nicht unbedingt folgendes sagen;: "....die nötigen Umbaumaßnahmen sind aus finanzieller Sicht für einen Studenten nicht tragbar."

Die Kosten sind für dich nicht tragbar. Würde von einer Verallgemeinerung absehen und einfach bei dir als Person bleiben.


Antwort
Zitat
UnsUwe85
Beigetreten: 05.02.2009

Die Begründung ist doch mit Sicherheit nur der Form halber und kommt quasi ungelesen in die Akte.

Wenn nicht für jemanden wie dich mit deinem Backround, ist solch Härtefallantrag sonst!?


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Zitat
extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007

...ist es mir zum jetzt Zeitpunkt nicht möglich mein häusliches Umfeld zu verlassen.
Aus diesem Grund ist es zwingend nötig das ich an einer Hochschule angenommen werde, die für mich mit dem Auto zu erreichen ist...

Das widerspricht sich doch. Kannst du so nicht schreiben.


Antwort
Zitat
xcbrx
Beigetreten: 16.08.2008

er meint wohl wegziehen, aber ja, missverständlich.


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Zitat
hotwheelz
Beigetreten: 10.01.2011

Wenn ich den Härtefallantrag mit der Bewerbung gestellt habe, allerdings die Begründung nach der Frist nachreiche... Können sie mir dann wegen nicht eingehaltener Frist Absagen?


Antwort
Zitat
pmatze
Beigetreten: 06.03.2010

wichtig ist soweit ich weis auch das du nen grund brauchst jetzt zu studieren, sonst könntest du ja auch einfach wartesemester sammeln bis du in deiner nähe aufgenommen wirst. also vll noch iwas rein, dass du ohne studium nur dumm rum sitzen könntest. Auch generell ist ein studium wohl wichtig, da du in ausbildungsberufen meist nicht arbeiten können wirst aufgrund der behinderung.

hier mal was google sagt:
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe1010
http://www.hochschulstart.de/index.php?id=hilfe1011

würd aber direkt mal bei der uni nachschauen und deren kriterien dann wenn möglich abhacken.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Original von hotwheelz
Wenn ich den Härtefallantrag mit der Bewerbung gestellt habe, allerdings die Begründung nach der Frist nachreiche... Können sie mir dann wegen nicht eingehaltener Frist Absagen?

Höchstwahrscheinlich ja, da sie ja so nicht prüfen können, ob dein antrag angenommen werden kann oder nicht.


Antwort
Zitat

Original von hotwheelz
Wenn ich den Härtefallantrag mit der Bewerbung gestellt habe, allerdings die Begründung nach der Frist nachreiche... Können sie mir dann wegen nicht eingehaltener Frist Absagen?

ich würde an deiner stelle einfach anrufen. die werden dich da sicherlich nicht beißen und man munkelt, durch telefonate wurden schon einige rätsel der menschheit gelöst ;)


Antwort
Zitat

Original von pmatze
also vll noch iwas rein, dass du ohne studium nur dumm rum sitzen könntest

kommt als rollstuhlfahrer sicherlich sehr gut an ;)


Antwort
Zitat