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Student + 450€ Job + Freelancer?

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Grammy
Beigetreten: 12.06.2006

Hi,

ich weiß nicht genau, wo ich hier meine Frage stellen soll, daher versuche ich es mal hier.

Kurz zur Situation:
Angenommen ich bin als Student eingeschrieben, habe einen 450€ und würde gerne über eine Online-Plattform einige kleine Freelancer-Jobs annehmen (Übersetzer etc.). Mein Wohnsitz wäre in Deutschland auch wenn ich mich da nicht regelmäßig aufhalten würde.

Was muss ich tun, um das alles legal unter einen Hut zu bekommen?

Bin für jegliche Tipps dankbar,

Besten Dank!


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12 Antworten
guhruuu
Beigetreten: 17.02.2008

Hey,

ist eigentlich absolut simpel, einfach neben deinem Studium den 450€ Minijob ausführen und die Selbständigkeit deinem zuständigen Finanzamt melden.
Musst dir bei der Selbständigkeit überlegen oder du ust-pflichtig sein möchtest oder das ganze als Kleinunternehmer laufen lässt. Mein Tip ist an der Stelle die USt-Pflicht in Kauf zu nehmen und dafür aber den vollen Vorsteuerabzug zu haben. Die USt-Voranmeldungen sind schnell gemacht.

Nebenbei müsstest du mit deiner Krankenkasse noch das Thema Krankenversicherung klären.

Auf die Steuerpflicht in Deutschland gehe ich jetzt mal nicht ein da du ja anscheinend hier versteuern möchtest.

Gruss Guhruuu


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Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009

Wegen der Steuer würde ich einen Steuerverein kontaktieren. Die sind günstig bei solchen Sachen.

@guhruuu
Vllt. bin ich falsch gewickelt, aber welche Vorsteuer, wenn er keinerlei Waren einkauft? Er hat doch lediglich Umsätze aber keine Ausgaben.


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Zitat
alterego
Beigetreten: 03.07.2006

Ich denke es ist besser, sich als Kleinunternehmer selbstständig zu melden, so dass du keine Umsatzsteuer zahlst. Ist definitiv weniger Aufwand, und als Übersetzer hast du ja keinen Wareneinsatz, so dass da nicht viel Vorsteuer anfallen kann. Zumal du das immer noch ändern kannst, umgekehrt aber nicht. D.h. wenn du einmal Umsatzsteuer zahlst, bist du auf Jahre daran gebunden. Kommt natürlich auf die Größenordnung deiner Freiberuflichkeit an.
Einkommenssteuer musst du natürlich auch zahlen, wenn du über den Steuerfreibetrag kommst.


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guhruuu
Beigetreten: 17.02.2008

wer sagt denn das er keine ausgaben hat?

aus erfahrung : pack da alles an ausgaben rein was geht - ob realistisch oder nicht. es interessiert schlicht niemanden ob da dein iphone 6s drin ist und du sogar
die umsatzsteuer ( = vorsteuer ) darauf wiederbekommst

same mit handy und festnetz - > rechnungen rein , ~ 30% privatanteil und win .. kannst mit arbeitszimmer, verpflegungsmehraufwendungen und paar pauschal angesetzten kilometern ganz schnell 2000€ kosten produzieren

ust-voranmeldungen sind auch kein aufwand, einmal prinzip verstanden kostet dich das im monat ( die ersten 2 jahre nach anmeldung als ust-pflichtiger unternehmer ) 2min zeit


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limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009

Und wenn er einer der Glücklichen ist, der eine Betriebsprüfung bekommt gibt es ein böses Erwachen....
Das Arbeitszimmer etc. hat doch mit der Vorsteuer überhaupt nichts zu tun, sofern nichts neu angeschafft wird.
Und beim Tanken bekommt er den Vorsteuerabzug nur mit einer Tankkarte, die einen wiederrum an eine Kette bindet.
Also ich sehe da keine Vorteile.
Eine einfache EÜ-Überschussrechnung ist da doch wesentlich einfacher.


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Zitat
guhruuu
Beigetreten: 17.02.2008

leute..

nix für ungut aber das ist teilweise einfach nur falsch was ihr schreibt bzw der rest ist erfahrungsgemäß anders

ich hatte in den letzten 10 jahren noch NIE eine betriebsprüfung bei jemanden unter 30.000 umsatz, quasi ausgeschlossen. und ich habe in dem zeitraum tausende steuererklärungen gemacht. selbst wenn eine bp kommt: das schlimmste wäre eine hinzurechnung + geänderte bescheide und nachzahlung der steuer, das wars.

davon abgesehen hat er halt minimalkosten die glaubhaft sind.

Original von limpinbarney
Und wenn er einer der Glücklichen ist, der eine Betriebsprüfung bekommt gibt es ein böses Erwachen....
Das Arbeitszimmer etc. hat doch mit der Vorsteuer überhaupt nichts zu tun, sofern nichts neu angeschafft wird.
Und beim Tanken bekommt er den Vorsteuerabzug nur mit einer Tankkarte, die einen wiederrum an eine Kette bindet.
Also ich sehe da keine Vorteile.
Eine einfache EÜ-Überschussrechnung ist da doch wesentlich einfacher.

hab nicht geschrieben das es was mit vorsteuer zu tun hat. sind einfach ausgaben die er geltend machen kann falls die voraussetzungen stimmen.
aber was bitte hat eine tankkarte damit zu tun ob man benzin als ausgabe geltend machen kann ?(?( richtig, nix. natürlich kann man stinknormale tankquittungen absetzen falls die voraussetzungen erfüllt sind ..

und was meinst du mit der EÜ-Überschussrechnung ? ;)
natürlich ermittelt er seinen gewinn nach der EÜR , er wird wohl kaum bilanzieren

Kann auch böse nach hinten losgehen, wenn das FA mal nachhakt.
Zumal das ganze auch ein Stück weit vom Umsatz abhängt (bei 100 Euro Umsatz und 2000 Euro Werbungskosten wird eher mal nachgefragt).

Mehrwertsteuer ausweisen würde ich bei der angedachten Tätigkeit (Freiberufler imo) nur tun, wenn meine Kunden ein valides Interesse daran haben.

Wenn die Kunden z.B. überwiegend Privatleute sind, macht die ausgewiesene Steuer die Leistung teurer oder den Gewinn kleiner.

Übrigens sind da auch diverse Dinge vermischt, Werbungskosten gehen immer, der Mehrwert ist lediglich die zurückerhaltene Mwst abzgl. der wegfallenden Erstattung für geminderten Werbungskosten (für OP vmtl. nicht so relevant).

was haben werbungskosten mit umsatz zu tun? umsatz kann es nur bei gewinneinkunftsarten wie zb selbständigkeit oder gewerbe geben. werbungskosten nur
bei nichtselbständiger arbeit ( angestelltenverhältnis ) oder zb. vermietung und verpachtung.. die beiden begriffe schließen sich gegenseitig aus.

ob die kunden daran interesse haben ob ich ust ausweise ist für mich als unternehmer völlig unerheblich. aus erfahrung kann ich sagen das die meisten seiner geschäftspartner wohl ust-pflichtige unternehmen sein werden -> für die ist das gleich ob er ust ausweist oder nicht. privatkunden wird er als übersetzer im übrigen eher nicht haben.

das einzige was er sich fragen sollte ist ob er sich die monatlichen ust-voranmeldungen zutraut. aber nochmal: nach einmaligem verständnis ist der zeitaufwand
im bereich 5 minuten anzusiedlen -> der vorteil hingegen ist immens: er kann die ust aus den ausgaben als vorsteuer geltend machen.

Übrigens sind da auch diverse Dinge vermischt, Werbungskosten gehen immer, der Mehrwert ist lediglich die zurückerhaltene Mwst abzgl. der wegfallenden Erstattung für geminderten Werbungskosten (für OP vmtl. nicht so relevant).

richtig du vermischt da einiges.

gruss guhruuu


Antwort
Zitat
Grammy
Beigetreten: 12.06.2006

Leute, ich danke euch für die Diskussion hier. Ich muss das erstmal alles auf mich wirken lassen. Ich bin in diesen Sachen eher so der Bronze-Member :). Sobald ich wieder mitm Laptop aktiv sein kann, schau ich mir das alles erstmal etwas genauer an und muss sehen für was ich mich entscheiden sollte und werde.

Also schonmal danke im Voraus, ich werd mich bei Zeiten vermutlich nochmal melden!


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@Grammy,

übersetz deine Sachen auf Freelancer Plattformen und kassier über PayPal ab. Meld nichts an und nimm die paar Kröten. Du wirst da vielleicht 100$/Monat verdienen. Scheiß´auf diese Finanzamt kacke, die jucken sich nicht für dich. Die Leute, die hier schreiben du solltest irgendeine Steuer zahlen, würden auch eine GmbH gründen, weil Sie aufm Flohmarkt alle 2 Wochen ein paar Socken verkaufen.


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Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006

Zum vorredner, die online Plattformen wollen sicher ne Rechnung haben...

Wieviel €€€ würdest du denn ca. mit der Übersetzungsgeschichte machen wenn das sich sag ich mal im Bereich 3000-7000k€/p.a. bewegt dann wie alterego vorschlägt: Kleinunternehmer + EÜ Rechnung machen reicht...


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Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Bekommt man nicht eh immer nur so viel Umsatzsteuer zurück, wie man vorher bezahlt hat und fährt dadurch immer besser als kleinunternehmen? Wenn ich nur 1000€ im jahr an umsatzsteuer abgebe, kann ich mir doch nicht 5000€ zurück holen oder?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von pg89
Bekommt man nicht eh immer nur so viel Umsatzsteuer zurück, wie man vorher bezahlt hat und fährt dadurch immer besser als kleinunternehmen? Wenn ich nur 1000€ im jahr an umsatzsteuer abgebe, kann ich mir doch nicht 5000€ zurück holen oder?

Es lohnt sich insbesondere, wenn man hohe Anfangsinvestitionen mit einem Nutzwert >5 Jahren (afaik Wechselfrist um wieder KU zu werden) hat oder, wenn man Ausgaben hat und die Umsatzsteuer ohne Probleme zusätzlich ausweisen kann (z.B. weil deine Kunden Unternehmen sind und ihnen egal ist, ob du die Umsatzsteuer aufschlägst, weil sie diese ohnehin geltend machen können - ob 100 Euro von einem KU oder 119 Euro mit Umsatzsteuer macht letztlich keinen Unterschied).

Natürlich ohne Gewähr, so in etwa wurde mir das von jemandem erklärt, der auf die KU verzichtet hat.


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