leute..
nix für ungut aber das ist teilweise einfach nur falsch was ihr schreibt bzw der rest ist erfahrungsgemäß anders
ich hatte in den letzten 10 jahren noch NIE eine betriebsprüfung bei jemanden unter 30.000 umsatz, quasi ausgeschlossen. und ich habe in dem zeitraum tausende steuererklärungen gemacht. selbst wenn eine bp kommt: das schlimmste wäre eine hinzurechnung + geänderte bescheide und nachzahlung der steuer, das wars.
davon abgesehen hat er halt minimalkosten die glaubhaft sind.
Original von limpinbarney
Und wenn er einer der Glücklichen ist, der eine Betriebsprüfung bekommt gibt es ein böses Erwachen....
Das Arbeitszimmer etc. hat doch mit der Vorsteuer überhaupt nichts zu tun, sofern nichts neu angeschafft wird.
Und beim Tanken bekommt er den Vorsteuerabzug nur mit einer Tankkarte, die einen wiederrum an eine Kette bindet.
Also ich sehe da keine Vorteile.
Eine einfache EÜ-Überschussrechnung ist da doch wesentlich einfacher.
hab nicht geschrieben das es was mit vorsteuer zu tun hat. sind einfach ausgaben die er geltend machen kann falls die voraussetzungen stimmen.
aber was bitte hat eine tankkarte damit zu tun ob man benzin als ausgabe geltend machen kann ?(?( richtig, nix. natürlich kann man stinknormale tankquittungen absetzen falls die voraussetzungen erfüllt sind ..
und was meinst du mit der EÜ-Überschussrechnung ?
natürlich ermittelt er seinen gewinn nach der EÜR , er wird wohl kaum bilanzieren
Kann auch böse nach hinten losgehen, wenn das FA mal nachhakt.
Zumal das ganze auch ein Stück weit vom Umsatz abhängt (bei 100 Euro Umsatz und 2000 Euro Werbungskosten wird eher mal nachgefragt).
Mehrwertsteuer ausweisen würde ich bei der angedachten Tätigkeit (Freiberufler imo) nur tun, wenn meine Kunden ein valides Interesse daran haben.
Wenn die Kunden z.B. überwiegend Privatleute sind, macht die ausgewiesene Steuer die Leistung teurer oder den Gewinn kleiner.
Übrigens sind da auch diverse Dinge vermischt, Werbungskosten gehen immer, der Mehrwert ist lediglich die zurückerhaltene Mwst abzgl. der wegfallenden Erstattung für geminderten Werbungskosten (für OP vmtl. nicht so relevant).
was haben werbungskosten mit umsatz zu tun? umsatz kann es nur bei gewinneinkunftsarten wie zb selbständigkeit oder gewerbe geben. werbungskosten nur
bei nichtselbständiger arbeit ( angestelltenverhältnis ) oder zb. vermietung und verpachtung.. die beiden begriffe schließen sich gegenseitig aus.
ob die kunden daran interesse haben ob ich ust ausweise ist für mich als unternehmer völlig unerheblich. aus erfahrung kann ich sagen das die meisten seiner geschäftspartner wohl ust-pflichtige unternehmen sein werden -> für die ist das gleich ob er ust ausweist oder nicht. privatkunden wird er als übersetzer im übrigen eher nicht haben.
das einzige was er sich fragen sollte ist ob er sich die monatlichen ust-voranmeldungen zutraut. aber nochmal: nach einmaligem verständnis ist der zeitaufwand
im bereich 5 minuten anzusiedlen -> der vorteil hingegen ist immens: er kann die ust aus den ausgaben als vorsteuer geltend machen.
Übrigens sind da auch diverse Dinge vermischt, Werbungskosten gehen immer, der Mehrwert ist lediglich die zurückerhaltene Mwst abzgl. der wegfallenden Erstattung für geminderten Werbungskosten (für OP vmtl. nicht so relevant).
richtig du vermischt da einiges.
gruss guhruuu