Original von Gluecksfisch
Original von GermanDream07
Vladimir hat rechtlich rein gar nichts zu befürchten und das ist auch gut so.
Zivilrechtlich kann und wird er hoffentlich von allen Investoren zur Rechenschaft gezogen. Da ist der Fall auch recht klar gelegen, wie schon einige hier gesagt haben. Ich hoffe für ihn das er oom busted, wenn er ins Geld kommt wird er nur noch mehr Probleme haben, evtl sogar mit Minus aus der Sache rausgehen - er muss seinen Investor auszahlen, sagen wir 80% sowie die dann einzuklagenden Gewinne aus dem Staking hier auf der Plattform - sofern jemand klagt. Das könnte dann durchaus mehr sein als er mit seinen 20% selbst erhält - plus mögliche Gerichts- und Anwaltskosten.
Hätte ich in dieser Thematik Geld investiert würde ich mit sehr gutem Gewissen in 2 Tagen beim Anwalt sitzen, sobald die Bubble geplatzt ist (falls er noch dabei ist).
Ihr mit euren Thesen das ist der reinste Kindergarten hier. Ohne eine gesetzliche Quelle zu präsentieren hier auf klug zu machen, man man man. Ich plädiere dafür, das dieses Thema geschlossen wird, weil es zur Hetze wird. Es geht hier immerhin um einen Menschen.
Aber um rechtliche Situation ein für alle mal zu klären:
Leihe ich einem Pokerspieler Geld, handelt es sich um normale Schulden, die in der Regel unter den normalen Darlehensvertrag nach § 488 BGB fallen. Ob der Schuldner das Geld für Poker, seine Miete oder für sein Auto ausgibt, spielt dabei keine Rolle. Diese Schulden kann ich zurückverlangen, notfalls auch gerichtlich.
Praktisch ist vor allem wichtig, dass ich mir als Gläubiger vom Schuldner eine schriftliche Bestätigung über die Schulden geben lasse. Ansonsten kann es im Ernstfall zu Beweisschwierigkeiten kommen. Hier man sich zum Beispiel einen Muster-Darlehensvertrag herunterladen.
Ausnahme Turnierbeteiligungen
Eine Ausnahme bildet in dem Rahmen Geld, das ich einem Spieler als spielförderndes Mittel geben. Wenn ich beispielsweise einem Spieler einen Teil des Turnier-Buy-ins bezahle, einen so genannten “share”, fällt das unter die Vorschriften des § 762 BGB. Dies kommt daher, weil ich mich als Gläubiger dann mittelbar an dem Spiel beteilige. Das Geld kann dann nicht gerichtlich eingeklagt werden, ist es bezahlt, kann es – genau wie oben zu § 762 BGB beschrieben – nicht zurückgefordert werden.
§ 762 BGB Spiel, Wette
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.
Legt euer Geld an der Börse an, da ist es rechtlich geschützt.