Wie kann die Investition klassifiziert werden?
Ich sehe Staking nicht als Darlehensvergabe. Somit schließe ich auch ein ggf. verbotenes Kreditgeschäft nach dem Kreditwesengesetz aus. Vielmehr halte ich das für eine BGB-Gesellschaft, bei dem i.d.R. der Stakee die Geschäftsführung und auch die Abrechnung übernimmt. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaf...rlichen_Rechts_ (Deutschland)
Sind Gewinne generell steuerfrei oder gehören sie zu den Einkünften aus:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...estg/gesamt.pdf
Gewerbebetrieb § 15 EStG ff?
Da Pokern ja verboten ist, schließt sich das mMn aus.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Selbständige Arbeit §18 EStG?
Einkünften aus Kapitalvermögen § 20 EStG?
Gewinnanteile nach § 20 (1.1) sind es nicht, da es keine Kapitalgesellschaft ist.
Es könnte sich um Einnahmen aus der Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter nach § 20 (1.4) handeln. Aber Gewerbe schließe ich aus und somit auch Kapitaleinkünfte daraus.
Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art nach § 20 (1.7) könnten es sein.
Sonstige Einkünfte § 22 EStG
Hier könnte Nr. 3 in Frage kommen:
Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören.