Hi Leute,
ich hoffe ich kann hier ein paar Anregungen und Tipps von euch erhalten ![]()
Habe mir im Februar diesen Jahres ein gekauft.
Auto lief knapp 20.000 km und hat um die 20k gekostet.
Gestern war ich beim TÜV und mein Fahrzeug weist folgende Mängel auf, sodass ich kein TÜV erhielt.
- Kurvenlicht rechts funktioniert nicht (fehlende Glühbirne)
-Selbsjustierung, sowie Stellmotoren derScheinwerfer funktioniert nicht.
D.h das Auto hatte einen Vorschaden und wurde mangelhaft repariert.
Im Kaufvertrag ist folgendes vermerkt:
behobeber Seitenschaden Kotflügel + Tür ersetzt. Seite instand gesetzt und lackiert. Preisnachlass wegen Mängel.
Das der Wagen einen Vorschaden hat, wurde auch so kommuniziert und steht ja auch im Kaufvertrag. Allerdings steht ja auch darin, dass dieser Schaden instand gesetzt wurde, was ja offensichtlich nicht richtig ist.
Das Auto ist jetzt in der Werkstatt und wird begutachtet.
Hat der Händler nun die Pflicht den Schaden zu beheben oder habe ich Pech gehabt?
Danke Euch
Beerinho