Original von Bierb4ron
sorry, dass ich so blöde nachfrage... (bissl BVB-offtopic)müsste es nicht heißen unschuldsannahme ?
es wird doch eine schuld vermutet, aber bis die nachgewiesen wird, muss man annehmen, dass keine schuld vorliegt. oder ? ♦
Unschuldsvermutung ist der allgemein gebräuchliche Begriff, aber deine Argumentation hat was.
Original von FreakinBitch
Original von Kaiserludi
Original von diego666
Finde die Aktion nicht gut, weil er noch nicht verurteilt istThis! Die Unschuldsvermutung gilt eben auch für Bauern-Funktionäre.
Das er schuldig ist hat er doch durch seine versuchte selbstanzeige eingeräumt
![]()
Er hat damit nur eingeräumt, dass er sich selbst für (eventuell) schuldig hält, aber nicht, dass er es auch ist. Seine Schuld muss dennch erst nachgewiesen werden.
Wenn Person A wen umbringt und Person B sagt dann: "Ich wars", dann beweißt das ja auch nicht, dass B der Mörder gewesen ist.