Original von Patte87
Original von Powerqueen
Grds darf das Inkassobüro nach geltender Rechtslage nur in der Höhe abrechnen, die auch ein Rechtsanwalt abrechnen darf. Geht man hier davon aus, dass auch zusätzlich ein Schreiben an das Einwohnermeldeamt erforderlich war, kann auch die Höchstgebühr abgerechnet werden. Dies wären bei diesem Streitwert 45 Euro. Hinzu kommt die Auslagenpauschale von 13 Euro. Falls Zweifel an den Kosten für das Herausfinden besteht, einfach beim Inkassobüro eine Kopie der Rechnung des EMA anfordern. Bzgl Verzugsschaden kann man das Unternehmen anschreiben, ob sie dies konkretisieren können.
Das Inkassobüro durfte hier auch eingeschaltet werden, da Verzug vorlag und die Anschrift des Schuldners nicht bekannt war. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Die Forderung des Inkassobüros ist damit unter Beachtung der o.g. Punkte zulässig. Zahlst du nicht, werden sie dich verklagen, so dass weitere Kostenübernahme auf dich zukommen werden.
inkasso ist zu 99% nicht rechtens. einmal aufgrund der kostenminderungspflicht: rossmann ist so eine große firma wäre für die kein ding mal eben selbst ne mahnung zu schreiben oder zahlungsaufforderung. in diesem fall könnten die gebühren sogar angemessen sein wobei ich sagen muss doppelte gebühren wie die forderung ist ist ein unding, aber siehe punkt 1.
man kann inkasso büros geschickt ausmanovrieren. nur leute die kb auf konfrontation haben oder halt alte leute die sich einschüchtern lassen zahlen. gehts vors gericht gewinnt man gegen inkasso zu 99.99%.
Man merkt, dass du von Juristerei überhaupt keine Ahnung hast. Liegen die von Powerqueen genannten Voraussetzungen vor, wird das Inkassounternehmen vor Gericht gewinnen, wie übrigens in den allermeisten Fällen. Rossmann ist doch nicht verpflichtet, die Adresse einen Kunden zu beschaffen, die nicht zahlen. Dafür hat man Anwälte oder Inkassounternehmen. Die Rspr des BGH hat die Rechtmäßigkeit der Gebührenabrechnung von Inkassounternehmen geklärt. Klar üben diese Druck auf den Schuldner aus. Wie von Powerqueen auch erwähnt wurde, zahlt er nicht, kommen noch weitere Kosten, wie Gerichtskosten usw hinzu.
Es ist eine Abwägung für den Schuldner zwischen der Hoffnung, dass der Gläubiger nicht klagt und den höheren Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.