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Inkasso Brief

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Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

meine erfahrung mit inkasso: geld direkt and rossman überweißen ohen inkasso gebühren. dann inkasso ignorieren. wenn nen schreiben kommt das sie noch geld wollen, denen schreiben das forderung beglichen ist. dann werden die noch 1-2 mal was schicken von wegen anwalt kannst du ignorieren. und schon ist es gegessen. inkasso ist zu 99% nicht gerechtfertigt, da es die kosten nur in die höhe treibt. bin damit immer gut gefahren

aber da ging es auch um nen bisschen mehr geld und die gebühren waren deutlich höher


Antwort
Zitat
BobiBoban
Beigetreten: 20.05.2012

Original von ElHive
Es gibt keinen Mahnungslauf, der einzuhalten ist. Einzige Voraussetzung für die Einschaltung eines Inkassobüros ist der Zahlungsverzug des Gläubigers. Da die Zahlung sofort fällig, das Konto jedoch nicht gedeckt war, befindet sich OP seit der Rücklastschrift in Zahlungsverzug. Daher ist auch die sofortige Einschaltung eines Inkassobüros rechtens.

Mehr dazu hier:

http://www1.wdr.de/verbraucher/geld/inkasso-ohne-mahnung-100.html

Kostenminderungspflicht ist das Stichwort.


Antwort
Zitat
Twirex
Beigetreten: 29.08.2006

Schadensminderungsobliegenheit ist das Stichwort.
Halbwissen nervt.


Antwort
Zitat
BobiBoban
Beigetreten: 20.05.2012

Original von Twirex
Schadensminderungsobliegenheit ist das Stichwort.
Halbwissen nervt.

:facepalm: ok ... danke fürs korrigieren.


Antwort
Zitat
Twirex
Beigetreten: 29.08.2006

Gerne. Du erzählst hier einfach lauter Blödsinn der so nicht stimmt. Am Ende glaubt Dir noch wer.


Antwort
Zitat
BobiBoban
Beigetreten: 20.05.2012

Vielleicht bist du ja derjenige mit dem Halbwissen :truestory:


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007

Original von BobiBoban

Original von ElHive
Es gibt keinen Mahnungslauf, der einzuhalten ist. Einzige Voraussetzung für die Einschaltung eines Inkassobüros ist der Zahlungsverzug des Gläubigers. Da die Zahlung sofort fällig, das Konto jedoch nicht gedeckt war, befindet sich OP seit der Rücklastschrift in Zahlungsverzug. Daher ist auch die sofortige Einschaltung eines Inkassobüros rechtens.

Mehr dazu hier:

http://www1.wdr.de/verbraucher/geld/inkasso-ohne-mahnung-100.html

Kostenminderungspflicht ist das Stichwort.

Und wie soll hier jemand ne Mahnung oder ne Zahlungsaufforderung schreiben? Hinterlässt du jedesmal im Kaufland deine Adresse wenn du mit Karte bezahlst?


Antwort
Zitat
BobiBoban
Beigetreten: 20.05.2012

Original von ElHive

Original von BobiBoban

Original von ElHive
Es gibt keinen Mahnungslauf, der einzuhalten ist. Einzige Voraussetzung für die Einschaltung eines Inkassobüros ist der Zahlungsverzug des Gläubigers. Da die Zahlung sofort fällig, das Konto jedoch nicht gedeckt war, befindet sich OP seit der Rücklastschrift in Zahlungsverzug. Daher ist auch die sofortige Einschaltung eines Inkassobüros rechtens.

Mehr dazu hier:

http://www1.wdr.de/verbraucher/geld/inkasso-ohne-mahnung-100.html

Kostenminderungspflicht ist das Stichwort.

Und wie soll hier jemand ne Mahnung oder ne Zahlungsaufforderung schreiben? Hinterlässt du jedesmal im Kaufland deine Adresse wenn du mit Karte bezahlst?

Wenn du mit deiner EC Karte in einem Geschäft bezahlst und du unterschreibst, stimmst du im Falle einer Rücklastschrift zu, das deine persönlichen Daten seitens der Bank heraus gegeben werden dürfen.

Das steht alles auf den unterschriebene Bon, aber mal ehrlich, wer liest sowas denn durch :yaoming::pcuser:


Antwort
Zitat
Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011

Grds darf das Inkassobüro nach geltender Rechtslage nur in der Höhe abrechnen, die auch ein Rechtsanwalt abrechnen darf. Geht man hier davon aus, dass auch zusätzlich ein Schreiben an das Einwohnermeldeamt erforderlich war, kann auch die Höchstgebühr abgerechnet werden. Dies wären bei diesem Streitwert 45 Euro. Hinzu kommt die Auslagenpauschale von 13 Euro. Falls Zweifel an den Kosten für das Herausfinden besteht, einfach beim Inkassobüro eine Kopie der Rechnung des EMA anfordern. Bzgl Verzugsschaden kann man das Unternehmen anschreiben, ob sie dies konkretisieren können.
Das Inkassobüro durfte hier auch eingeschaltet werden, da Verzug vorlag und die Anschrift des Schuldners nicht bekannt war. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Die Forderung des Inkassobüros ist damit unter Beachtung der o.g. Punkte zulässig. Zahlst du nicht, werden sie dich verklagen, so dass weitere Kostenübernahme auf dich zukommen werden.


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

Original von Powerqueen
Grds darf das Inkassobüro nach geltender Rechtslage nur in der Höhe abrechnen, die auch ein Rechtsanwalt abrechnen darf. Geht man hier davon aus, dass auch zusätzlich ein Schreiben an das Einwohnermeldeamt erforderlich war, kann auch die Höchstgebühr abgerechnet werden. Dies wären bei diesem Streitwert 45 Euro. Hinzu kommt die Auslagenpauschale von 13 Euro. Falls Zweifel an den Kosten für das Herausfinden besteht, einfach beim Inkassobüro eine Kopie der Rechnung des EMA anfordern. Bzgl Verzugsschaden kann man das Unternehmen anschreiben, ob sie dies konkretisieren können.
Das Inkassobüro durfte hier auch eingeschaltet werden, da Verzug vorlag und die Anschrift des Schuldners nicht bekannt war. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Die Forderung des Inkassobüros ist damit unter Beachtung der o.g. Punkte zulässig. Zahlst du nicht, werden sie dich verklagen, so dass weitere Kostenübernahme auf dich zukommen werden.

inkasso ist zu 99% nicht rechtens. einmal aufgrund der kostenminderungspflicht: rossmann ist so eine große firma wäre für die kein ding mal eben selbst ne mahnung zu schreiben oder zahlungsaufforderung. in diesem fall könnten die gebühren sogar angemessen sein wobei ich sagen muss doppelte gebühren wie die forderung ist ist ein unding, aber siehe punkt 1.

man kann inkasso büros geschickt ausmanovrieren. nur leute die kb auf konfrontation haben oder halt alte leute die sich einschüchtern lassen zahlen. gehts vors gericht gewinnt man gegen inkasso zu 99.99%.


Antwort
Zitat
Can2007
Beigetreten: 17.07.2007

,


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von Patte87

Original von Powerqueen
Grds darf das Inkassobüro nach geltender Rechtslage nur in der Höhe abrechnen, die auch ein Rechtsanwalt abrechnen darf. Geht man hier davon aus, dass auch zusätzlich ein Schreiben an das Einwohnermeldeamt erforderlich war, kann auch die Höchstgebühr abgerechnet werden. Dies wären bei diesem Streitwert 45 Euro. Hinzu kommt die Auslagenpauschale von 13 Euro. Falls Zweifel an den Kosten für das Herausfinden besteht, einfach beim Inkassobüro eine Kopie der Rechnung des EMA anfordern. Bzgl Verzugsschaden kann man das Unternehmen anschreiben, ob sie dies konkretisieren können.
Das Inkassobüro durfte hier auch eingeschaltet werden, da Verzug vorlag und die Anschrift des Schuldners nicht bekannt war. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Die Forderung des Inkassobüros ist damit unter Beachtung der o.g. Punkte zulässig. Zahlst du nicht, werden sie dich verklagen, so dass weitere Kostenübernahme auf dich zukommen werden.

inkasso ist zu 99% nicht rechtens. einmal aufgrund der kostenminderungspflicht: rossmann ist so eine große firma wäre für die kein ding mal eben selbst ne mahnung zu schreiben oder zahlungsaufforderung. in diesem fall könnten die gebühren sogar angemessen sein wobei ich sagen muss doppelte gebühren wie die forderung ist ist ein unding, aber siehe punkt 1.

man kann inkasso büros geschickt ausmanovrieren. nur leute die kb auf konfrontation haben oder halt alte leute die sich einschüchtern lassen zahlen. gehts vors gericht gewinnt man gegen inkasso zu 99.99%.

Man merkt, dass du von Juristerei überhaupt keine Ahnung hast. Liegen die von Powerqueen genannten Voraussetzungen vor, wird das Inkassounternehmen vor Gericht gewinnen, wie übrigens in den allermeisten Fällen. Rossmann ist doch nicht verpflichtet, die Adresse einen Kunden zu beschaffen, die nicht zahlen. Dafür hat man Anwälte oder Inkassounternehmen. Die Rspr des BGH hat die Rechtmäßigkeit der Gebührenabrechnung von Inkassounternehmen geklärt. Klar üben diese Druck auf den Schuldner aus. Wie von Powerqueen auch erwähnt wurde, zahlt er nicht, kommen noch weitere Kosten, wie Gerichtskosten usw hinzu.
Es ist eine Abwägung für den Schuldner zwischen der Hoffnung, dass der Gläubiger nicht klagt und den höheren Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

Original von Siedepunkt

Original von Patte87

Original von Powerqueen
Grds darf das Inkassobüro nach geltender Rechtslage nur in der Höhe abrechnen, die auch ein Rechtsanwalt abrechnen darf. Geht man hier davon aus, dass auch zusätzlich ein Schreiben an das Einwohnermeldeamt erforderlich war, kann auch die Höchstgebühr abgerechnet werden. Dies wären bei diesem Streitwert 45 Euro. Hinzu kommt die Auslagenpauschale von 13 Euro. Falls Zweifel an den Kosten für das Herausfinden besteht, einfach beim Inkassobüro eine Kopie der Rechnung des EMA anfordern. Bzgl Verzugsschaden kann man das Unternehmen anschreiben, ob sie dies konkretisieren können.
Das Inkassobüro durfte hier auch eingeschaltet werden, da Verzug vorlag und die Anschrift des Schuldners nicht bekannt war. Weitere Voraussetzungen sind nicht erforderlich.
Die Forderung des Inkassobüros ist damit unter Beachtung der o.g. Punkte zulässig. Zahlst du nicht, werden sie dich verklagen, so dass weitere Kostenübernahme auf dich zukommen werden.

inkasso ist zu 99% nicht rechtens. einmal aufgrund der kostenminderungspflicht: rossmann ist so eine große firma wäre für die kein ding mal eben selbst ne mahnung zu schreiben oder zahlungsaufforderung. in diesem fall könnten die gebühren sogar angemessen sein wobei ich sagen muss doppelte gebühren wie die forderung ist ist ein unding, aber siehe punkt 1.

man kann inkasso büros geschickt ausmanovrieren. nur leute die kb auf konfrontation haben oder halt alte leute die sich einschüchtern lassen zahlen. gehts vors gericht gewinnt man gegen inkasso zu 99.99%.

Man merkt, dass du von Juristerei überhaupt keine Ahnung hast. Liegen die von Powerqueen genannten Voraussetzungen vor, wird das Inkassounternehmen vor Gericht gewinnen, wie übrigens in den allermeisten Fällen. Rossmann ist doch nicht verpflichtet, die Adresse einen Kunden zu beschaffen, die nicht zahlen. Dafür hat man Anwälte oder Inkassounternehmen. Die Rspr des BGH hat die Rechtmäßigkeit der Gebührenabrechnung von Inkassounternehmen geklärt. Klar üben diese Druck auf den Schuldner aus. Wie von Powerqueen auch erwähnt wurde, zahlt er nicht, kommen noch weitere Kosten, wie Gerichtskosten usw hinzu.
Es ist eine Abwägung für den Schuldner zwischen der Hoffnung, dass der Gläubiger nicht klagt und den höheren Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

wenn du dadurch besser schlafen kannst dann glaubweiter daran. bist wohl einer dder selbst 500 euro zahlenwürde oder eine ungerechtfertigte forderung zahlt einfach nur um ruhe zu haben


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Hast du die Rechtsprechung zu diesem Thema überhaupt gelesen?


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

ist dochvöllig uninterssant. schlaf gut.

edit: durchaus möglich das durch die adress ermittlung der fall anders ist als wie bei den meisten leuten. aber ohne hat inkasso keine chance


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Was sagt die Rechtsprechung dazu???


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

wozu?


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von Patte87
wozu?

Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Eintreibung einer Forderung durch Inkassounternehmen rechtlich zulässig ist.
Die Rspr. des BGH und der OLG sind doch recht eindeutig.


Antwort
Zitat
72o
72o
Beigetreten: 14.03.2008

Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten ist es imho durchaus sinnvoll nachvollziehbar wenn große Unternehmen solche Angelegenheiten an Inkasso-Unternehmen abgeben. Warum sollten sie ihre Energien darauf verwenden sich mit Leuten herum zu streiten die sehr wahrscheinlich für sie verlorene Kunden darstellen, an denen sie danach nie wieder Geld verdienen? Für die Inkasso-Unternehmen sieht die Sache natürlich ganz anders aus. Deren Kunden sind nicht die Schuldner sondern die Firmen die sie beauftragen.


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

die sache ist halt die das die firmen denen geld geschuldet wird die kosten so gering wie möglich halten müssen. wenn sie die möglichkeiten haben eine mahnung oder ein mahnverfahren selbst einzuleiten müssen sie das auch tun. da können die kein inkasso unternehmen die schulden verkaufen (die dann mal 200% oben draufschlagen), damit die das tun, weil dadurch die kosten nur unnötigerweiße in die höhe getrieben werden. das ist auch der knackpunkt warum wenn es vors gericht geht ein inkassso unternehmen zu 99% verliert. (hatte selbst sogar 1 gerciht verfahren von wegen inkasso und 2 andere fälle wo die nach paar wochen ruhe gegeben haben)

wie es jetzt nun mit der adress ermittlung verhält kann ihc nicht genau sagen. habe das am anfang überlesen.


Antwort
Zitat