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lastdayever
Beigetreten: 16.04.2006

@ Lemieux, es war ein ganz normaler Brief ohne PZU.
Und sonst kann ich jegliches Gewerbe und Nebeneinkünfte ausschließen.
Also vielleicht mal 50€ von der Oma nä.

@meistermieses Sachsen


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Zitat
Lemieux92
Beigetreten: 15.09.2010

Schwierige Sache. Also mein "Tipp" ist ja nur vorübergehend, weil irgendwann schreiben die dann per PZU oder kommen wohl persönlich, wie hier im Forum geschrieben.
Fakt ist aber auch, es gibt den Grundfreibetrag und wenn wir mal optimistisch 10.000 € nehmen und der Grundfreibetrag bei ca. 9000 € liegt ist das Gebaren von der Behörde an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Da reden wir vielleicht von ein paar Hundert Euro Steuern, keine Ahnung!

Arbeitslosengeld ist glaub ich steuerfrei aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

KEINE RECHTSBERATUNG


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Zitat
Betrunkener
Beigetreten: 22.01.2006

Hat schon mal jemand den Datenschutz bemüht um herauszufinden woher der Verdacht bw. die Meldung kommt? Müsste ja einfach sein, wenn man so eine Anfrage stellt.


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Zitat
Jakomo
Beigetreten: 04.03.2006

Original von lastdayever
@ Lemieux, es war ein ganz normaler Brief ohne PZU.
Und sonst kann ich jegliches Gewerbe und Nebeneinkünfte ausschließen.

Also wurden in dem Schreiben konkret Einkünfte aus Poker angefragt bzw. unterstellt oder interpretierst du das so, weil du keine anderen Einkünfte hattest?


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Zitat
abcde23
Beigetreten: 18.05.2008

Original von lastdayever
@meistermieses Sachsen

Original von Jakomo
Also wurden in dem Schreiben konkret Einkünfte aus Poker angefragt bzw. unterstellt oder interpretierst du das so, weil du keine anderen Einkünfte hattest?

Sachsen passt schon mal zum Poker


Antwort
Zitat

Ich kann mir hier 2 Szenarien vorstellen.
a. Die Anbieter muessen melden, wenn eine bestimmte Summe/ein bestimmter Gewinn ueberschritten wird
b. Die FAs fragen eigenstaendig bei den Anbietern an und dann werden die sicherlich Zahlen rausgeben muessen

Wichtig ist hierbei ganz sicher, dass die Pokeranbieter die Gewinne (ohne Abzug von Verlusten/BIs) melden. Aus steuerlichen Gruenden wird es nicht erlaubt sein, bei einem MTTler die BIs von den Turniergewinnen abzuziehen, weil der Anbieter dann fuer jedes Land eine eigene Steuersoftware benoetigen wuerde und es eben nicht die Aufgabe des Anbieters ist, deine Steuererklaerung zu machen.

In Spanien werden z. B. die Gewinne komplett versteuert, ohne dass man "verlorene" BIs abziehen darf.
In Deutschland wird man das wohl gegenrechnen duerfen.

Und da es in den Laendern unterschiedliche Gesetze gibt, die sich zudem auch noch haeufig aendern, wird automatisch immer nur der Gewinn gemeldet, womit der Pokeranbieter auf der sicheren Seite ist. Gerade ziehen kann es dann der Spieler ueber die Steuererklaerung mit den entsprechenden Nachweisen.

Gerade bei MTTler kann es dann natuerlich schnell zu einer Meldung von Gewinnen kommen, obwohl man eigentlich BE spielt.

So ergibt das IMO Sinn und beantwortet die Frage, warum BE Spieler solche Briefe bekommen.


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Zitat
lastdayever
Beigetreten: 16.04.2006

Original von Jakomo
Also wurden in dem Schreiben konkret Einkünfte aus Poker angefragt bzw. unterstellt oder interpretierst du das so, weil du keine anderen Einkünfte hattest?

Poker wurde konkret erwähnt.

Original von SmartDevil
Gerade bei MTTler kann es dann natuerlich schnell zu einer Meldung von Gewinnen kommen, obwohl man eigentlich BE spielt.

So ergibt das IMO Sinn und beantwortet die Frage, warum BE Spieler solche Briefe bekommen.

Haha, das wäre ja maximal bekloppt. Aber klingt sehr plausibel deine Theorie.
Lifetime hab ich bestimmt über 300k "gewonnen" :f_biggrin:
Kann mich erinnern dass ich damals bei officialpokerrankings.com über 240k Gewinne hatte.

Naja, ich werd dort mal anrufen und bissl nachfragen und denen dann ne detaillierte Email schreiben mit völliger Transparenz was ich gezockt, ausgecasht habe usw. und denen erklären was ein ROI ist und der ganze Kram.

edit: war eben nur eine Kollegin der Sachbearbeiterin da.
Man muss diesen Fragebogen nur ausfüllen, wenn man das Gewerbe anmelden möchte.
Ist das nicht der Fall, soll ich der einfach eine Email schreiben, das kein Gewerbe vorliegt.
Werd das mal machen und gucken wie sie drauf reagiert.


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Zitat
jinzy
Beigetreten: 20.04.2008

Wenn das FA die reinen Gewinne besteuert wäre ja jeder Fisch mit -40% ROI steuerpflichtig. Das kann doch nicht deren Ernst sein


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Zitat

1. Ja, in Spanien ist das nach Aussage von MTTlern tatsächlich so.

2. Auf D bezogen heißt das ja eben nicht, dass das FA die reinen Gewinne besteuert, sondern, dass von den Pokeranbietern nur die reinen Gewinne gemeldet werden und der Pokerspieler dann in der Verantwortung steht und entsprechend die Verluste/Kosten angibt, um nur auf die verbleibenden Gewinne Steuern zahlen zu müssen.

Stell sich einer vor der Anbieter zieht die Verluste ab und meldet dann an die spanische Steuerbehörden, dann wäre das Unterstützung beim Steuerbetrug.
Melden sie nur die Gewinne, dann sind sie diesbezüglich immer erst mal auf der sicheren Seite.
Es ist nicht Aufgabe des Pokeranbieters zu wissen, was genau in welchem Land je nach Steuergesetzen abgezogen/gegengerechnet werden kann.

Im Vergleich zu Spanien lebt ihr pokertechnisch im Steuerparadies! _biggrin:


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Zitat
klaus8003
Beigetreten: 28.08.2006

Um das zu vergleichen bräuchten wir eine Art Blog von dir in dem du deine Erlebnisse dort mit uns teilst :f_drink:


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Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006

:coolface:


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Zitat
gondolieri
Beigetreten: 22.11.2010

Huhu! Ich habe heute zum ersten Mal seit sechs Jahren wieder in dieses Forum geschaut, weil auch ich einen Brief vom Finanzamt bekomme habe. Die wollen erstmal nur wissen, wie viel ich gewonnen und gespielt habe, von wo aus etc. Also nicht direkt mit dem Holzhammer wie bei OP.

Ich habe den Großteil meiner Gewinne 2013 und 2014 erzielt. 2013 war ich sechs Monate (>183 Tage) als Volunteer in Ghana, 2014 bin ich neun Monate durch die Welt gereist und habe währenddessen ein paar MTTs gebinkt. Mein offizieller Wohnsitz war allerdings immer in Deutschland und ich habe keine Steuererklärung abgegeben. Weiß jemand, ob mich meine Auslandsaufenthalte vor Nachzahlungen schützen können?


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Zitat
DaughterOfTheDragon
Beigetreten: 19.05.2019

Denke da kann dir am besten ein Anwalt bzw. Steuerberater helfen, geht ja auch um Sachen wie viel Volumen du gespielt hast. Ich gehe davon aus, da du in Deutschland gemeldet warst, es dir eher negativ ausgelegt werden kann.

Darf man fragen aus welchem Bundesland du bist ? Denn die meisten die Post vom Finanzamt bekommen haben sind aus Sachsen.

Vielen Dank für's Teilen der Infos


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Zitat
wahnfried
Beigetreten: 29.08.2007

Unbeschränkte Steuerpflicht

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist gemäß § 1 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG), wer einen inländischen Wohnsitz im Sinne des § 8 Abgabenordnung (AO) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland gemäß § 9 AO (183-Tage-Regelung) hat.

Abgabenordnung (AO)

§ 8 Wohnsitz

Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

FG Hamburg mit Urteil vom 12. Mai 2022, Az. 5 K 141/8: "Das Innehaben einer Wohnung führt nur so lange zum Bestehen eines Wohnsitzes, wie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse wahrscheinlich ist, dass sich das Benutzen der Wohnung in Zukunft fortsetzen wird. Daher reiche es für das Fortbestehen eines Wohnsitzes nicht aus, dass völlig offen ist, ob der Steuerpflichtige jemals in die Wohnung zurückkehren wird. Bei voraussichtlicher Rückkehr innerhalb eines Jahres solle jedoch i.d.R. keine Aufgabe des Wohnsitzes vorliegen. Behält ein ins Ausland versetzter Arbeitnehmer eine Wohnung im Inland bei, deren Benutzung ihm jederzeit möglich ist und die so ausgestattet ist, dass diese ihm jederzeit als Bleibe dienen kann, so ist - widerlegbar - zu vermuten, dass er einen Wohnsitz im Inland hat."

Welteinkommensprinzip

Unbeschränkt Steuerpflichtige müssen grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Einkünfte in Deutschland versteuern. Grundsätzlich heißt, dass es auch Ausnahmen hiervon gibt.


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Zitat
gondolieri
Beigetreten: 22.11.2010

Ich war während meiner Zeit im Ausland bei einer Verwandten gemeldet und hatte keine eigene Wohnung in Deutschland. Ich habe in der Wohnung nie gelebt, keine Miete gezahlt und dort auch keine eigenen Sachen gelagert. Das könnte ich zur Not auch nachweisen. Wenn ich meinen Vorposter richtig verstehe, würde das die Chancen davonzukommen erhöhen

Zum Bundesland: Ich wohne nicht in Sachsen und habe auch nie dort gewohnt

Danke für eure Insights


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hanz007
Beigetreten: 08.02.2010

Verjährt so eine Steuerschuld nicht nach 10 Jahren?


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Zitat
gondolieri
Beigetreten: 22.11.2010

Wenn man keine Steuererklärung abgegeben hat, kann sich die Frist auf 13 Jahre erhöhen


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Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006

Vorsicht Halbwissen:
Gibt da bezüglich Wohnsitz im Ausland auch irgendwas mit 6 Monaten. Also da wo du mehr als 6 Monate gewohnt hast ist dein Wohnsitz, mal sehr einfach ausgedrückt.
Was ich sagen will: Wenn du weniger als 6 Monate im Ausland warst und gleichzeitig noch in D gemeldet warst wirst du mit deiner Argumentation wohl sehr schlechte Chancen habe.
Gleichzeitig kann es natürlich sein, dass deine Gewinne eh nicht steuerpflichtig sind, wenn es nur ein paar Turniere waren.
Auf jeden Fall interessant, dass sie jetzt "jeden" Anschreiben der irgendwann ein paar mal gewonnen hat. Wie das wohl noch weiter geht?
Das muss denen doch irgendwann auch mal auf die Füße fallen dieses cherrypicking


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Zitat
MfGOne
Beigetreten: 17.08.2006

Original von Speckftw
Es bräuchte vor allem jemand Motiviertes, der jahrelang bis zu den höchsten Ebenen klagen möchte, damit ein bisschen mehr Ordnung reinkommt.

Aber wer soll das machen? Wer ernsthaft mit Pokern Geld verdient, der haut eh ab.

Und beim Rest versucht es das Finanzamt dann eben.
Das funktioniert gerne mal, weil 99 % der Menschen den Klageweg scheuen und lieber aufgeben.

Das ist ähnlich mit den Verwarn- und Bußgeldern gegenüber Falschparkern.
Die Bescheide schickt man den Haltern zu und hofft, dass sie einfach bezahlen, und das im Wissen, dass man den Fahrer niemals ermitteln wird (nur gegen den kann man die Geldbuße festsetzen).
Die paar Halter, die sich wehren, bekommen dann die Verfahrenskosten in Rechnung gestellt, welche mit 23,50 Euro deutlich günstiger als die Geldbußen sind. Beim Rest kassiert man die 25-80 Euro Geldbuße.

Das ist eine derart dreckige Praxis, die bei uns in manchen Behörden teilweise vorherrscht, dass ich wirklich jeden verstehen kann, der dann anfängt, Wut zu empfinden.

Sorry fürs Derailing.

Dein fucking Ernst? Einmal im Leben zu seinen Taten stehen; wenn du falsch parkst, zahlst du gefälligst die Strafe. Der Halter wird zu jedem Zeitpunkt genaustens wissen, wer zu dem Zeitpunkt am Steuer saß.

Kindergarten....


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Zitat
MOAH
Beigetreten: 28.11.2007

Und dann gibts ein Ticket fürs Falschparken, weil die Parkscheibe nicht der DIN-Norm entspricht, da sie pink und nicht blau war...


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