Edith
Erstmal ruhig bleiben und mit dem entsprechenden Vormund reden. Das kann schon sehr gut funktionieren.
Selbst wenn es bis vors Gericht geht und dein Vater seinen Willen nur dir und deiner Mutter gegenüber mündlich erklärt hat würde ich dich nicht chancenlos sehen.
Ist die Teilungserklärung denn jetzt unterschrieben? Wenn ja, wer ist Eigentümer der Wohnung? Wenn nein, wer ist Eigentümer des Grundstücks? War/Ist deine Mutter mit deinem Vater verheiratet? Welchen Güterstand hatten sie vereinbart? Falls sie geschieden sind: Wie genau ist (falls Zugewinngemeinschaft) der Zugewinn unter den Eheleuten aufgeteilt worden?
Oben wird geschrieben das du Chancen hast und du schreibst wieder: "Faktisch sehe ich eben keine Handhabe dagegen und muss es quasi akzeptieren." ... Bei so einem komplexen Thema macht es schnell auch Sinn einen Anwalt, der sich darauf spezialisiert, hat aufzusuchen. Gefühlt gibt es immer tausende Möglichkeiten und man verbaut sich durch Unwissenheit oder fehlendem Anwalt selbst sein Recht.
Was musst du genau akzeptieren?
Hast du die andere Familie schon mit deinen Ansprüchen konfrontiert und die sagen "ist nicht"?
Wie hat deine Mutter Geld zugesteuert? Sie wird ja kaum deinem Vater immer Bargeld zugesteckt haben, was er dann eingezahlt hat für die Wohnung?
Mein Ansatz: Anwalt!
Mein Ansatz2: Die Geschwister auszahlen, wenn man dort wohnen bleiben möchte.
Den Anteil von deinem Vater wird aber zu Recht durch alle Kinder geteilt, wenn es kein Testament gibt. Alles Andere regelt man frühzeitig und ich verstehe auch nicht warum man dort seine Eltern nicht drauf ansprechen soll. Die sind doch im Grunde selbst froh, wenn alles geregelt ist und eigentlich sollte man ein Testament schon viel früher machen und dann möglicherweise ab und zu anpassen. Man kann ja auch auf der nächsten Straße von einem Auto überrollt werden. Ich bin gesund - ich brauche kein Testament, ist ziemlich naiv.
SIeht nicht gut für dich aus. Das Problem ist, dass die früheren Äußerungen deines Vaters, du solltest die ETW bekommen, rechtlich nichts wert sind. DIr steht nichts anderes als dein Erbteil zu. Trotzdem solltest du zu einem Anwalt gehen.
Ich würde dem Anwalt zwei Fragen stellen.
1.) (zur Sicherung deines Erbteils)
Ist es möglich, dass du für deinen Vater eine gerichtlich angeordnete Betreuung veranlasst? (Die jetzt bestehende Regelung über Vollmachten hat den Nachteil, dass die Bevollmächtigten keiner externen Kontrolle unterliegen. Nachteil bei einer gerichtlich angeordneten Betreuung ist, dass diese eventuell Geld kostet.
2.)
Kann deine Mutter das Geld, was sie in die Wohnung gesteckt hat, eventuell zurückfordern. Als Rechtsgrundlage könnte hier die "ungerechtfertigte Bereicherung" (§§ 812ff BGB) dienen.