Original von Siedepunkt
Original von Palmero92
wahnsinn, und wieder komplett am Parlament vorbei
Warum sollte der Bundestag beteiligt werden?
Zum einen wurden heute keine gesetzliche Norm verabschiedet, sondern nur eine unverbindliche Rahmenvereinbarung der Länder. Zum Anderen wäre dr Bundestag mangels Gesetzgebungskompetenz auch nicht.
Ob die jeweilige Bundsländer die Länderparlamente involvieren, wird sich in den nächsten Tagen zeigen, wenn die entsprechenden Verordnungen oder Gesetze verabschiedet werden.
(kenn mich nicht aus, aber...)
Imo sind das 2 Fragen: a) Kompetenzen zur Pandemiebekämpfung auf Länderebene oder Bundesebene? b) Vorgabe der Leitlinie durch das regierende Kabinett oder die entsprechenden Parlamente? Bzw. durch Verordnungen oder Gesetze?
Das geltende Infektionsschutzgesetz mag die Kompetenz den Ländern zuweisen, bei einer weltweiten Pandemie halte ich das aber für vollkommen unangemessen und als weit über den Rahmen hinausgehend, für was das Gesetz eigentlich gedacht ist. Und für ein Versagen der Politik (sei es gewollt oder nicht) in den letzten Monaten nichts zustande gebracht zu haben, wie man die politische Entscheidungsfindung im Winter (also jetzt) besser, integrativer machen könnte. Wie oft hat man in den letzten Monaten gehört "alle Seiten müssen mit eingebracht werden, breite Diskussionen geführt werden", etc, etc. Und jetzt sitzt wieder Merkel mit ihren Länderchefs zusammen... Das beantwortet für mich auch die zweite Frage: Die Realität: Verordnungen. Wünschenswert: Klare Gesetze durch einen parlamentarischen Prozess, immerhin sind das die gewählten Volksvertreter. Das Argument "Gefahr im Verzug" (afaik die Rechtfertigung für die aktuelle Handhabe) halte ich für vorgeschoben und es zieht einfach nicht mehr, ausser man gesteht sich eine unfassbare Naivität ein. Abgesehen davon: Dass das mit den Verordnungen nicht ganz so doll funktioniert sieht man allein daran, wie oft die Gerichte diese zuletzt gekippt haben. Ich mein, die Gerichte sagen ja nicht "oh, diese Verordnung kommt uns ein klein wenig überzogen vor, wir empfehlen aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse eher diese Maßnahme". Sondern: "Was ihr hier macht ist verfassungwidrig und ihr überschreitet gerade die Grenze eines unfassbar breiten Möglichkeitenraums, den wir euch im Rahmen der Pandemie zugestehen". Und das nicht in Einzelfällen sondern teilweise mit Urteilen in einem Land nach dem anderen. Und das bei Maßnahmen/Verordnungen, wo den Klägern im Nachhinein vielleicht Recht zugesprochen wird, aber sie in den allermeisten Fällen herzlich wenig davon haben. Dynamischer Prozess und so.