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Gebrauchtwagen ummelden

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flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007

notfalls verschieben.

ich hab vor am donnerstagabend ein auto probe zu fahren und bei gefallen gleich mit zunehmen.
was mir noch schwierigkeiten im verstaendnis macht, ist das mit der kfz-versicherung.

-mit dem auto wuerde ich doch nach hause fahren(auf verkaeufers-versicherung)
-zu hause angekommen, schliesse ich online eine neue versicherung auf meinem namen ab
(hab jetzt mehrere jahre keine eigene versicherung gehabt. was issen mit der schadensfreiheitsklasse)
-wenn ich dann eine eVB-Nummer bekomme, fahr ich doch doppelt versichert zur zulassungsstelle und melde das fahrzeug um.

ist das so richtig?!?
wenn ja, wie loesst den der verkaeufer seine versicherung auf?!? oder hat mich das nicht mehr zu interessieren


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16 Antworten
Schnipsi
Beigetreten: 31.03.2006

Übliche Vorgangsweise:
1) du schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab
2) der Verkäufer meldet das Kfz ab (und gibt die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zurück) ==> kann auch vor Punkt (1) passieren
3) du meldest dich bei deiner Versicherung und schließt eine Haftpflichtversicherung ab (ggf. auch Kasko-).
4) Mit dem Kaufvertrag und allen sonstigen benötigten Unterlagen (Kfz-Zulassungsschein, Typenschein,... - am besten vorher online informieren, was alles benötigt wird) gehst du zu einer Zulassungsstelle, die für deinen Bezirk (AT; wies in DE aussieht weiß ich nicht) zuständig ist. Deine Versicherung faxt denen eine Bestätigung, dass sie den Versicherungsschutz für dein Kfz übernehmen (bzw. du holst dir diesen Wisch schon vorab von deiner Versicherung)
5) die Zulassungsstelle trägt dich als neuen Eigentümer des Kfz im Typenschein ein, stellt den Zulassungsschein auf dich aus und gibt dir neue Kennzeichen. Du zahlst und kannst dann die Kennzeichen am Kfz montieren und abdüsen.

Ich als Verkäufer würde NIEMALS den Käufer mit meinem Kennzeichen (ergo mit meiner Haftpflichtversicherung) fahren lassen! Falls er zB geblitzt wird, bekommst DU Post, da DU der Fahrzeughalter bist...)


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flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007

danke erstmal.

so kenn ichs ja auch.

ihm reicht es aber, wenn er denn kaufvertrag mit uhrzeit in der hand haelt und das auto soll/will ich gleich mitnehmen.

eigentlich reicht es mir ja, wenn leute bestaettigen koennen, dass mein gedanken gang richtig ist oder ob da nen fehler drin ist


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Zitat
flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007

wenn ichs richtig lese, kann ich mit dem wagen gar nicht zur zulassungstelle fahren, da die da wohl die kennzeichen brauchen.

ist dem so?!?

edit: hab gerade mal angerufen und die meinte so, komme se mit der karre her und stellen sie sich ins parkhaus. schrauben sie die kennzeichen ab und jeder kann sich doch denken, dass sie das auto ummelden


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chrkal
Beigetreten: 05.12.2010

die kennzeichen kannste bei buden an der zulassungsstelle machen lassen. wichtig ist die sf-klasse. die verfällt nach einigen jahren (glaube 7) ohne aktiven vertrag. wenn du also online abschließst und das mit der alten sf-klasse falsch berechnest, können hohe nachzahlungen fällig wären. manche versicherungen führen den vertrag auch nach der frist noch in der alten sf-klasse weiter - aber nur beim vertrag im haus.


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sarc
Beigetreten: 06.06.2008

Mit der SF-Klasse würd ich vorher mal bei der gewünschten Versicherung nachfragen, wie das aussieht. Immer sicherer als "irgendwas" einzutragen.

Was die Zulassung angeht: Du darfst auch mit ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. Sprich wenns eh ein Wunschkennzeichen wird, vorher reservieren lassen, Schilder online machen lassen (deutlich günstiger als an den Buden), und dann mit der eVB-Nummer und sonstigen Unterlagen zur Zulassungsstelle, dort Kennzeichen abschrauben, gut ist.

So wie der Verkäufer das vorschlägt würd ich persönlich das nie machen, aber wenn er meint. Da kanns dir dann natürlich noch egaler sein, die Kiste hat dann ja noch Kennzeichen. Allerdings solltest du dich schlau machen, was du dann von ihm noch brauchst, um das Fahrzeug umzumelden, es ist zu dem Zeitpunkt ja noch auf ihn angemeldet. Der Verkäufer wird dann wohl auch irgend ne Abmeldebestätigung brauchen. Aber von den Details hab ich keine Ahnung, das ist halt auch nicht unbedingt das übliche vorgehen.


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krush22
Beigetreten: 19.12.2008

Ist es das nicht? Hab halt keine Ahnung aber dachte das sei das gewöhnliche Vorgehen. Man kann ja wohl kaum erwarten das der andere bei jeder Probefahrt schon ein Überführungskennzeichen dabei hat? Und sonst ist es ja etwas schwierig mit dem mitnehmen des Kfz

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_priv_priv_2015_V2_33300.pdf

hab vor kurzen nur das gelesen, und da steht bspw das die Versicherung eben slange auf den käufer übergeht.

Vllt gibts ja hier einen der das schon oft gemacht hat und uns( mich ) auklären kann


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Wiesp kann man das nicht erwarten? Kann mir als Verkäufer ja egal sein. Wie kann man so naiv sein und den Käufer mit den eigenen kennzeichen fahren lassen?
Bin damals auch mit kennzeichen zum privaten Verkäufer hin.

Sonst wurde ja alles schon beantwortet


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flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007

hab gerade angerufen bei meiner alten versicherung(hdi) die am 8.01.08 gekuendigt wurde:

auskunft:
sf gelten bei denen 10 jahre und ich steh mit meiner 12 noch im system.
ich sollte zwar eine neue eVB bei dem versicherungs-vertragsabschliessung beantragen, hat mir aber eine gegeben mit der ich das auto ummelden kann(dauert sonst 2-4tage bis die ausgestellt wird)

kennzeichen hab ich reserviert(ist mein altes, wollte also auch keiner 7jahre lang haben) und mit glueck kann ich sogar die alten schilder benutzen


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chrkal
Beigetreten: 05.12.2010

evb geht heute insta, sind nur paar klicks in nem pc. wenn du unnötigen ärger vermeiden willst, bvenutz eine evb der versicherung, mit der du den vertrag machen willst. frag aber vorher, ob die den hdi-alt-vertrag auch als sf-einstufung anerkennen. ansonsten dürfte hdi mit sf12 günstiger als jeder direktversicherer sein.


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flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007

hab die karre am 5.06 gekauft und auch amfreitag das ding auf mich umgemeldet.

also einzugsermaechtigung fuer das lastschriftverfahren fuer die kfz steuer abgegeben, der code der versicherung(evb) wurde akzeptiert und mir die neuen zulassungsbescheinigungen(teil i und ii) sowie feinstaubplakette und gesiegelte nummernschilder ausgehaendigt.

was mich nen bissl wundern laesst. wann wird denn die steuer abgebucht(die sind doch bei forderungen immer mehr als fix) und wann wird sich denn die hdi-versicherung bei mir melden, wegen eines vertragsabschlusseses?!?


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SiAAlexander
Beigetreten: 15.08.2006

Original von flowIIpoker
was mich nen bissl wundern laesst. wann wird denn die steuer abgebucht(die sind doch bei forderungen immer mehr als fix) und wann wird sich denn die hdi-versicherung bei mir melden, wegen eines vertragsabschlusseses?!?

bei mir hat es nen halbes jahr gedauert bis mal abgebucht wurde
glaub ich habe september 2014 angemeldet und irgentwann 2015 kam erst die steuer


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Hennes
Beigetreten: 06.03.2006

Es gibt große Probleme mit der KFZ-Steuer seit nicht mehr das Finanzamt sondern der Zoll dafür zuständig ist. Am besten gehst du auf deren Seite und füllst das Formular aus


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flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007

ok ... schein ja nicht der einzelfall zu sein.

ich beweg mich ja als ostbarnimer im ehemaligen grenzbereich und den uebertritt nach polen ist bestimmt auch innerhalb von 7tagen geplannt(tanken, zig und alc).

ich will in wutzen rueber fahren und da frag ich mich, ob ich versichert, besteurert bin

uebergang:
Polenmarkt Hohenwutzenpolen küstrin kietz, Osinów Dolny 50, 74-520 Cedynia, Polen
wohnsitz:
16248parsteinsee OT Luedersdorf


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FidiFlush
Beigetreten: 14.04.2009

Du bist doch Ü40 ?
Und dann kannst du kein Auto ummelden ?
:facepalm:


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chrkal
Beigetreten: 05.12.2010

ruf halt beim hdi an und frag nach einem außendienstler in deiner nähe. du kannst auch einen beliebigen makler nehmen, wenn der mit hdi zusammenarbeitet.


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FidiFlush
Beigetreten: 14.04.2009

Original von Schnipsi
Übliche Vorgangsweise:
1) du schließt mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag ab
2) der Verkäufer meldet das Kfz ab (und gibt die Kennzeichen bei der Zulassungsstelle zurück) ==> kann auch vor Punkt (1) passieren
3) du meldest dich bei deiner Versicherung und schließt eine Haftpflichtversicherung ab (ggf. auch Kasko-).
4) Mit dem Kaufvertrag und allen sonstigen benötigten Unterlagen (Kfz-Zulassungsschein, Typenschein,... - am besten vorher online informieren, was alles benötigt wird) gehst du zu einer Zulassungsstelle, die für deinen Bezirk (AT; wies in DE aussieht weiß ich nicht) zuständig ist. Deine Versicherung faxt denen eine Bestätigung, dass sie den Versicherungsschutz für dein Kfz übernehmen (bzw. du holst dir diesen Wisch schon vorab von deiner Versicherung)
5) die Zulassungsstelle trägt dich als neuen Eigentümer des Kfz im Typenschein ein, stellt den Zulassungsschein auf dich aus und gibt dir neue Kennzeichen. Du zahlst und kannst dann die Kennzeichen am Kfz montieren und abdüsen.

Ich als Verkäufer würde NIEMALS den Käufer mit meinem Kennzeichen (ergo mit meiner Haftpflichtversicherung) fahren lassen! Falls er zB geblitzt wird, bekommst DU Post, da DU der Fahrzeughalter bist...)

Der letzte Satz ist leider Unsinn.
Wir haben (Gott sei Dank) in Deutschland keine Halterhaftung, für den fliessenden Strassenverkehr,
haftet immer der Fahrer. Die Post die ER bekommt, wäre nur ein durchlaufender Posten.


Antwort
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