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Theoretische Frage
 
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Theoretische Frage

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Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

die frage ist eben bei meinem bruder und mir aufgekommen fragt mich nicht wie wir darauf gekommen sind aber ist auf jedenfall interssant

wenn jemand einen mordauftrag erteil und der ausgeführt wird, wer bekommt die höhere strafe? wer findet ihr sollte die höhere bekommen oder beide gleichohe strafe?

nein ich will niemanden umbringen oder umbringen lassen sondern alles nur spekulativ


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Zitat
3 Antworten
Kraese
Beigetreten: 21.09.2009

http://dejure.org/gesetze/StGB/26.html

§ 26
Anstiftung

Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

§ 25
Täterschaft

(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

allgemein: es werden beide gleich bestraft

es gibt aber viele besondere Fallkonstellationen wo natürlich unterschiedlich bestraft wird. Zum Beispiel wenn der Hintermann, den Täter in der Gewalt hatte (also zb erpresst, oder ihm falsche Tatsachen vermittelt hat)

http://www.jurawelt.com/studenten/skripten/strafr/1843


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Zitat
RaisingGambler
Beigetreten: 02.09.2010

Original von Kraese

allgemein: es werden beide gleich bestraft

Das war aber sehr allgemein

Denn (korrigiert mich, wenn ich falsch liege): nur das Strafmaß ist bei Anstifter und Täter dasselbe. Die Strafe, die konkret ausgesprochen wird, hängt ganz stark von der jeweiligen Person, seinen Vorstrafen und einer Fülle weiterer Kriterien ab.

Deshalb kann man die Frage: "wer bekommt die höhere Strafe?" so leider nicht beantworten.

Der Anstifter bekommt die Strafe, die er auch bekommen hätte, wenn er selbst geschossen hätte. Ob das mehr oder weniger ist als der Täter selbst, das hängt vom Einzelfall ab.


Antwort
Zitat
Kraese
Beigetreten: 21.09.2009

Hast recht :)


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