Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] .

32 Beiträge
22 Benutzer
0 Reactions
2,727 Ansichten
uphailsrsly
Beigetreten: 26.06.2008
31 Antworten
Didelidi
Beigetreten: 30.10.2009

Ohne Bilder können wir dir leider nicht...

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Ist halt auch die Frage ob das senden in eine Whatsappgruppe als Veröffentlichung gewertet wird bzw. ob sie es nicht vorher schon selbst veröffentlicht hat.


flashfy
Beigetreten: 25.03.2006

Ohne Bilder koennen wir da leider nicht weiterhelfen.

Sie wird sich wohl schon sicher wieder abregen...


Kraese
Beigetreten: 21.09.2009

pic or...

Spoiler

nac wir sind ja leider nich im BBV ;(
Imo kannste das gelassen laufen lassen. Die Anzeige ist bloß ne Drohung, mit sowas würde dich kein Anwalt, geschweige denn ein gericht, beschäftigen, solange das Mädel volljährig und angezogen ist.

Wenn sie wirklich Anzeige erstattet sagste wie es war. Die muss erstmal nachweisen, dass du die anderen Bilder rumgeschickt hast. Wegen eines unverfänglichen Bildes, dass du weitergeschickt hast, droht dir imo nichts.

Es gilt zwar in Deutschland das recht am eigenen Bild, aber das kommt wohl eher zum tragen, wenn du das Bild jetzt der breiten öffentlichkeit gezeigt hättest und damit geld verdienen wolltest.


uphailsrsly
Beigetreten: 26.06.2008
fleischmo
Beigetreten: 26.01.2005

IPhone + Weiber + Spiegel + Internetflatrate + Whatsapp = IQ < 80

Wird wohl jeder Richter genauso beurteilen.


h0nky
Beigetreten: 17.02.2008

Bei uns in der Schule ging damals ein Bild von einem damals glaube ich noch Minderjährigen um, der sich ne Banane geschoben hatte und das Bild an eine vermeintliche weibliche Person per eMail geschickt hatte. Nichtmal da gabs rechtliche Konsequenzen
Verbreitung des Bildes damals ebenfalls exponentiell inklusive Lehrer und Mutter des Armen.

Du hast ja nichts gemacht, würde mich da garnicht äußern.


Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Regelungen, die in Betracht kommen könnten:

Strafrecht: §33 KunstUrhG iVm §23, 22 KunstUrhG
§201a StGB (hängt davon ab, wo es aufgenommen wurde)

Zivilrecht: SchE nach §823 II BGB und evtl. §823 I BGB


g3no
Beigetreten: 01.02.2006

3. Rechtsfolgen bei Bildrechtsverletzungen: Abmahnung

Wird ein Bild ohne vorherige Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlicht, kann die Abgebildete die weitere Verwertung verbieten. Mit einer Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und Abmahnkosten (Anwaltskosten) verlangt. Stellt die Veröffentlichung eine schwere Verletzung der Rechte des Abgebildeten dar, kann auch Schmerzensgeld gefordert werden. Dieser wird von den Richtern aber nur in Fällen besonders schwerer Rechtsverletzung gewährt, wenn z.B. das in einer Partnerbörse eingestellte Bild plötzlich auf einer Internetplattform mit pornografischen Inhalt auftaucht. Mit dieser Nutzung wird das Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten erheblich verletzt.
----------------------
Im schlimmsten Fall musst du eine Unterlassungserklärung abgeben und max 150€ Anwaltskosten zahlen.


Nino24
Beigetreten: 29.12.2007

Original von uphailsrsly
würds euch gern schicken ist schon ein heisses geschoss.

Ja dann mach! Nun ist doch sowieso egal. Wirst schon nicht im Knast landen deswegen. Bros before Hoes, Jung! Zeig her das Geschoss! :megusta:


flowIIpoker
Beigetreten: 14.02.2007

mit der rechtssprechung komm ich irgendwie nicht klar ... recht am eigenem bild
schoen und gut aber wenn nen fotograf nen bild von mir in sein schaufenster haengt,
hab ich doch dieses recht nicht mehr(selbst auf verlangen ist das schon vor gericht gescheitert)


g3no
Beigetreten: 01.02.2006

Original von flowIIpoker
mit der rechtssprechung komm ich irgendwie nicht klar ... recht am eigenem bild
schoen und gut aber wenn nen fotograf nen bild von mir in sein schaufenster haengt,
hab ich doch dieses recht nicht mehr(selbst auf verlangen ist das schon vor gericht gescheitert)

wenn du einen fotograf beauftragst gibt es einen vertrag wo alles drin steht was du machen darfst und was er machen darf (normal steht etwas sowas drin: Mit der Beauftragung stimmt der Auftraggeber der Veröffentlichung zu).
Zum Beispiel ist es Usus, dass wenn du Bewerbungsbilder machen lässt, die nicht im Internet benutzen darfst. Der Fotograf kann dich dann abmahnen wenn du das bezahlte Bild von Dir auf deine Facebook Seite stellst (siehe: http://www.internetrecht-rostock.de/bewerbungsfotos-internet.htm ). Man sollte halt mal alles durchlesen bevor man was beauftragt.


Soll sie dich doch anzeigen. Du hast nix schlimmes getan und wenn das vor Gericht gehen würde, kann man dir auch nix.
Und die "Anwalt konsultieren"-Nummer bringen die Leute ständig. Die meisten wollen die Leute nur einschüchtern. Und sie kann konsultieren, so lange sie will. Solange du keine Post bekommst, brauchst du dich auch nicht drum scheren.


Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008

Original von daemmerung
Soll sie dich doch anzeigen. Du hast nix schlimmes getan und wenn das vor Gericht gehen würde, kann man dir auch nix.

wie kommst du zu dieser rechtlichen Einschätzung? Falls möglich, bitte zwischen Zivilrecht und Strafrecht (KunstUrhG) differenzieren. Danke.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Du hast ein Bikinifoto bekommen und hast es selbst nicht öffentlich gemacht? Wenn darauf Strafe steht, dann gute Nacht Deutschland.

Im Grunde wird es ihr wohl eher um die anderen Bilder gehen!


JoeKehr
Beigetreten: 05.03.2008

Du hast ein Bikini-Foto bekommen und es hier nicht gepostet? Darauf sollte es Strafe geben.

BTW: Vllt. einfach mal mit dem betroffenen Mädel im Real-Life reden oder zumindest telefonieren anstatt das ganze über WhatsApp zu klären :facepalm: Wenn du ihr die Situation schilderst, dann wird sie dich schon nicht anzeigen.

PS: Hast du die schlimmeren Bilder gesehen?


ThePope111
Beigetreten: 21.05.2007

Falls ich dich falsch verstanden habe überlies das folgende bitte einfach.

Warum schickst du das überhaupt weiter? Versteh ich ehrlich gesagt nicht. Will hier jetzt nicht mit der Anstand- und Moralkeule kommen aber von meinem Selbstverständnis aus würde ich das schon mal grundsätzlich nicht machen. Dieses ganze Foto machen und weiterverbreiten ist ziemlich billig, vor allem wenn die Person nichts davon weiß.
Finde das eine der größten Unarten die in den letzten Jahren aufgetaucht sind.

Edit: Die ständige selfie-Scheisse ziehe ich in diese Kritik natürlich mit ein.


uphailsrsly
Beigetreten: 26.06.2008
uphailsrsly
Beigetreten: 26.06.2008

Original von ThePope111
Falls ich dich falsch verstanden habe überlies das folgende bitte einfach.

Warum schickst du das überhaupt weiter? Versteh ich ehrlich gesagt nicht. Will hier jetzt nicht mit der Anstand- und Moralkeule kommen aber von meinem Selbstverständnis aus würde ich das schon mal grundsätzlich nicht machen. Dieses ganze Foto machen und weiterverbreiten ist ziemlich billig, vor allem wenn die Person nichts davon weiß.
Finde das eine der größten Unarten die in den letzten Jahren aufgetaucht sind.

Edit: Die ständige selfie-Scheisse ziehe ich in diese Kritik natürlich mit ein.

.


cHaiNSawMasSacRe
Beigetreten: 05.11.2011

Original von JoeKehr
Du hast ein Bikini-Foto bekommen und es hier nicht gepostet? Darauf sollte es Strafe geben.

##

aber mal ernsthaft:
1. es ist nicht anzunehmen, dass eine whatsapp-gruppe (schon schlimm genug, dass du das immer noch nutzt) mit 5 mann als "öffentlich" angesehen werden kann.

2. lol bikinifoto. dann dürfte man ja im freibad keine fotos mehr machen.
wenn sie sone dumme nuss is, die mit phone vorm eigenen spiegel steht und das bild dann weiter schickt, is sie ja selbst schuld.

3. labert die eh bloß doof. als ob sich ein anwalt ernsthaft mit so zeug befassen würde.

last but not least:
glaub ich nich, dass die so heiß is wie du sagst. ansonsten hättest du das bild schon lange von dir aus mit in den OP gepackt.