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War das überhaupt rechtens?

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rmsds
Joined: 29.08.2018

Also, ich hab meinen PKW- Führerschein 1984 gemacht und durfte 8 verschiedene Fahrzeugtypen führen (u.a. LKW bis 7,5t, Mofa 50 Kubik, Wohnwagen als Anhänger usw.)
Im Jahr 2002 musste ich besagten Führerschein mal für 6 Monate abgeben. Anschließend bekam ich nicht meinen grauen Lappen zurück, sondern so'ne Plastikkarte. Hier darf ich jetzt nur noch 3 verschiedene Fahrzeugtypen führen.

Frage:
War das überhaupt rechtens, oder ein Fehler der ausstellenden Behörde?


Antwort
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25 replies
xn321
Joined: 13.01.2008

ich würde nochmal 22jahre warten und dann da mal nachhaken :coolface:


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rmsds
Joined: 29.08.2018

Der Chatbot sagt, ich kann es korrigieren lassen, unabhängig wie lange es her ist.
Werd' morgen mal die Führerscheinstelle anrufen. Die wissen es bestimmt besser.

Spoiler

Die Situation, die du beschreibst, hängt mit der Einführung des EU-Führerscheins im Scheckkartenformat und der damit verbundenen Vereinheitlichung der Führerscheinklassen zusammen. Hier einige wichtige Punkte, um das Problem zu klären:

### Hintergrund der Änderungen
1. **Alter Führerschein (grau oder rosa):** Führerscheine, die vor der Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins ausgestellt wurden, enthielten oft erweiterte Berechtigungen (z. B. LKW bis 7,5 t, Anhänger usw.). Diese Berechtigungen wurden durch die **Klassen 1, 2, 3, 4 und 5** geregelt.

2. **Einführung der EU-Führerscheinklassen (1999):** Mit der EU-Richtlinie 91/439/EWG wurden die Führerscheinklassen harmonisiert. Die alten Klassen wurden in neue Klassen (z. B. B, BE, C1, C1E usw.) überführt. Die neuen Berechtigungen basieren auf diesen Klassen.

3. **Umstellung bei Neuausstellung:** Wenn ein alter Führerschein (grau oder rosa) z. B. durch Verlust, Entzug oder freiwilligen Umtausch ersetzt wurde, erhielt der Inhaber einen neuen EU-Scheckkartenführerschein. Dabei wurden die bisherigen Berechtigungen auf die neuen Klassen übertragen.

---

### Übertragung der Berechtigungen
Wenn du deinen alten Führerschein 2002 nach einem Entzug ersetzt bekommen hast, hätte die ausstellende Behörde deine ursprünglichen Berechtigungen vollständig auf die neuen Klassen übertragen müssen. Dabei sind folgende Klassen üblich:

- **Klasse 3 (PKW, Anhänger, LKW bis 7,5 t):** wird in die Klassen B, BE, C1, C1E umgewandelt.
- **Mofa/Moped (bis 50 cm³):** wird in die Klasse AM umgewandelt.
- **Andere Berechtigungen, wie z. B. Anhänger:** sind in den neuen Klassen enthalten.

### Mögliche Gründe für die Einschränkung
1. **Fehler der Behörde:** Es könnte sein, dass die Behörde bei der Ausstellung deines neuen Führerscheins nicht alle alten Berechtigungen korrekt übertragen hat. Das ist ein häufiger Fehler, der auch nachträglich korrigiert werden kann.

2. **Änderung durch Rechtslage:** Es gibt keine allgemeine Regelung, die dich ohne Weiteres berechtigt, weniger Klassen nach einem Führerscheinentzug zu erhalten, es sei denn, die Berechtigungen wurden explizit durch eine behördliche Entscheidung eingeschränkt (z. B. nach einer MPU oder gerichtlichen Auflage).

3. **Falscher Antrag:** Falls bei der Ausstellung des neuen Führerscheins unvollständige Angaben gemacht wurden, könnten Berechtigungen versehentlich nicht übertragen worden sein.

---

### Was du tun kannst
1. **Führerscheinstelle kontaktieren:** Fordere bei der ausstellenden Behörde eine Kopie deines ursprünglichen Führerscheins an. Die Behörde sollte deine alten Berechtigungen noch dokumentiert haben.

2. **Korrektur beantragen:** Wenn Berechtigungen unrechtmäßig gestrichen wurden, kannst du eine Nachbesserung verlangen. Die Führerscheinstelle ist verpflichtet, die ursprünglichen Berechtigungen zu übertragen.

3. **Rechtsbeistand:** Sollte die Führerscheinstelle sich weigern oder keine klaren Informationen geben, kannst du einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.

4. **Erläuterung der Änderungen:** Prüfe, ob die Änderungen tatsächlich durch die Einführung des EU-Führerscheins bedingt sind oder ein anderer Grund vorliegt.

---

**Fazit:** Es klingt sehr danach, dass bei der Ausstellung deines neuen Führerscheins ein Fehler passiert ist. Alle deine ursprünglichen Berechtigungen aus dem Jahr 1984 sollten grundsätzlich in den neuen Führerschein übernommen worden sein. Ein Entzug und die anschließende Neuerteilung rechtfertigen keine automatische Reduzierung der Fahrzeugklassen.


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ElHive
Joined: 24.07.2007

Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis hast du die Wiedererteilung damals beantragen und dabei auch angeben müssen, welche Klassen neu erteilt werden sollen. Wenn jetzt welche fehlen, hast du anscheinend nicht alle Klassen angegeben.

EDIT:
Zumindest ist das heute so:

https://www.bast.de/DE/Verkehrssicherheit/Fachthemen/U1-MPU/antrag_Fahrerlaubnis_neu.html

Ob das damals auch so war, kA


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rmsds
Joined: 29.08.2018

Sehr gut ElHive. Sowas habe ich gesucht.

Vielleicht reicht es ja, wenn ich folgendes nachhole:

Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe (mindestens 9 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten).
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung auf amtlichem Vordruck (Muster nach Anlage 5 Nummer 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).
Bescheinigung/ Zeugnis über ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nummer 2.1 oder 2.2 FeV.
Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung des Gesundheitszustandes dürfen nicht älter als ein Jahr, die des Sehvermögens nicht älter als zwei Jahre sein. Ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe ist unbefristet gültig.


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Elisamo
Joined: 12.08.2008

Willst fernfahrer werden oder warum juckt dich das?


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lostsoul
Joined: 11.04.2007

Original von Elisamo
Willst fernfahrer werden oder warum juckt dich das?

Reicht doch schon nen mittelgroßed Wohnmobil


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Spielstephan
Joined: 02.02.2008

Hatte Bekannten auch mit Klasse 2 früher, nach angeordneter MPU wegen Allolol im Verkehr, hat er jetzt nur den kleinen PkW Führerschein zurückbekommen. Hat sich riesig aufgeregt, aber schien rechtens. Hab die Begründung vergessen, ist schon so 5 Jahre her.


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rmsds
Joined: 29.08.2018

Ok, hab angerufen. Es ist so, wie ElHive in seinem Post verlinkt. hat.
Also, ich soll paar Nachweise erbringen, Sehtest usw, dann wird das wieder nachgetragen. :f_thumbsup:

edit: Erste Hilfe muss ich nicht nochmal machen.


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Kleeblatt1903
Joined: 28.04.2006

Und dran denken: Das darfst du dann alle 5 Jahre machen.
Die Klasse C1, sowie alle anderen LKW- und Busklassen sind befristet bis zum 50. Lebensjahr. Danach muss man alle 5 Jahre Sehtest und ärztliches Attest (körperliche und geistige Eignung) vorlegen, um zu verlängern.


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rmsds
Joined: 29.08.2018

Ja. Ich hoffe, dass man dann nur die ärztlichen Bescheinigungen mitführen muss, und nicht alle 5 Jahre zur Führerscheinstelle.
Aber das wird mir die gute Frau in der Behörde schon sagen, wenn ich's demnächst nachtragen lasse.


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Kleeblatt1903
Joined: 28.04.2006

Doch, die Führerscheinstelle verlangt die Nachweise alle 5 Jahre.
Kostet natürlich auch immer was.
- biometrisches Passbild ~10 €
- Augenarzt ~ 80 - 100 €
- ärztliches Attest ~ 30 - 50 €
- Gebühren ~ 40 €
Wenn du gewerblich über 3,5 t fährst, brauchst du unabhängig vom Alter bis auf einige Ausnahmen auch noch die "95er Module" (FQN), welche auch alle 5 Jahre erneuert werden muss.
5 Module a 7 Stunden; Pro Modul 80 - 100 €


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rmsds
Joined: 29.08.2018

Also das hier ist der FS von meinem Zwilligsbruder. Wir haben damals zur gleichen Zeit die Prüfung abgelegt.
Der darf alles fahren, was da drauf steht und muss auch nicht alle 5 Jahre zur FS-Stelle.

Spoiler


So will ich das auch wieder haben.
Bei mir sieht es aber so armselig aus:

Spoiler


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ElHive
Joined: 24.07.2007

Dein Bruder hat die Klasse CE 79 anscheinend nicht übertragen lassen auch wenn er es theoretisch hätte machen können. Kommt aber vermutlich auch darauf an, wann er seinen grauen Lappen in den EU Führerschein umgetauscht hat. Wenn das 2016 oder danach war, hatte er vermutlich einfach keinen Bock, die Nachweise zu erbringen, nur damit er theoretisch auch schwere Anhänger bis 12t ziehen kann.


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jojo1983
Joined: 02.11.2007

warum hast ihn abgeben müssen?:coolface:


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rmsds
Joined: 29.08.2018

Ja Elhive, er hat ihn erst 2023 umgetauscht und genau aus dem von dir geschriebenen Grund, hat er das abgewählt.

@jojo. Justizirrtum aufgrund einer Falschaussage.


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topspit
Joined: 07.02.2008

Cliffs :coolface:
- Willkür der Polizei wurde er auch schon ausgesetzt
- So wurde er bsw. der Führerschein für ein halbes Jahr entzogen (inkl. MPU und Kursus "schöner trinken"), weil er mit 2,7 Promille vor 'ner Kneipe stand, kontrolliert wurde
- und so ein Hampelmann, der über der Kneipe gewohnt hat, aus seinem Fenster heraus behauptet hat, er wäre Auto gefahren.
- Tatsächlich hat er nur seine Jacke rausgeholt, weil er zu Fuß nach Hause laufen wollte.
- Polizei hat "ermittelt", dass die Motorhaube warm war, was einfach gelogen war, da das Auto mehr als 8h dort stand.


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Elisamo
Joined: 12.08.2008

Justizirrtum? Wir alle wissen wie der Richter damals hieß

Spoiler

reimt sich auf Bike


Antwort
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Elisamo
Joined: 12.08.2008

..


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Deichshaf
Joined: 28.01.2007

Jo wer den Führerschein schon hast, muss erst ab dem 50. alle 5 Jahre die Bescheinidungen einreichen.
Für neue Führerscheine gilt das nicht mehr. Hab dieses Jahr C/CE gemacht und darf alle 5 Jahre mit den Untersuchungen antreten (unabhängig vom Alter) sonst laufen die Klassen ab.


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