Original von Deichshaf
Jo wer den Führerschein schon hast, muss erst ab dem 50. alle 5 Jahre die Bescheinidungen einreichen.
Für neue Führerscheine gilt das nicht mehr. Hab dieses Jahr C/CE gemacht und darf alle 5 Jahre mit den Untersuchungen antreten (unabhängig vom Alter) sonst laufen die Klassen ab.
Das klingt irgendwie so, als wäre die Befristung der Klasse C/CE was neues. Dabei ist das bereits seit 01.01.1999 der Fall. Nur wer vorher bereits den den FS der Klasse 2 (C/CE) bzw. Klasse 3 (CE 79) hatte, für den gilt die Befristung erst ab dem 50. Lebensjahr.