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War das überhaupt rechtens?

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ElHive
Joined: 24.07.2007

Original von Deichshaf
Jo wer den Führerschein schon hast, muss erst ab dem 50. alle 5 Jahre die Bescheinidungen einreichen.
Für neue Führerscheine gilt das nicht mehr. Hab dieses Jahr C/CE gemacht und darf alle 5 Jahre mit den Untersuchungen antreten (unabhängig vom Alter) sonst laufen die Klassen ab.

Das klingt irgendwie so, als wäre die Befristung der Klasse C/CE was neues. Dabei ist das bereits seit 01.01.1999 der Fall. Nur wer vorher bereits den den FS der Klasse 2 (C/CE) bzw. Klasse 3 (CE 79) hatte, für den gilt die Befristung erst ab dem 50. Lebensjahr.


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Moderator
Eem01ofEEnGe
Joined: 02.05.2011

Original von Kleeblatt1903
Doch, die Führerscheinstelle verlangt die Nachweise alle 5 Jahre.
Kostet natürlich auch immer was.
- biometrisches Passbild ~10 €
- Augenarzt ~ 80 - 100 €
- ärztliches Attest ~ 30 - 50 €
- Gebühren ~ 40 €
Wenn du gewerblich über 3,5 t fährst, brauchst du unabhängig vom Alter bis auf einige Ausnahmen auch noch die "95er Module" (FQN), welche auch alle 5 Jahre erneuert werden muss.
5 Module a 7 Stunden; Pro Modul 80 - 100 €

Warum Augenarzt.
Kann man dich beim Optiker für lau machen lassen.


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Deichshaf
Joined: 28.01.2007

Sehtest beim Optiker reicht fürn B. Ab C(1) brauchst du ein augenärztliches Gutachten.


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Moderator
Eem01ofEEnGe
Joined: 02.05.2011

Alles klar. Danke für die Info.


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Zitat
jimbo0602
Joined: 13.11.2011

Original von ElHive

Original von Deichshaf
Jo wer den Führerschein schon hast, muss erst ab dem 50. alle 5 Jahre die Bescheinidungen einreichen.
Für neue Führerscheine gilt das nicht mehr. Hab dieses Jahr C/CE gemacht und darf alle 5 Jahre mit den Untersuchungen antreten (unabhängig vom Alter) sonst laufen die Klassen ab.

Das klingt irgendwie so, als wäre die Befristung der Klasse C/CE was neues. Dabei ist das bereits seit 01.01.1999 der Fall. Nur wer vorher bereits den den FS der Klasse 2 (C/CE) bzw. Klasse 3 (CE 79) hatte, für den gilt die Befristung erst ab dem 50. Lebensjahr.

Er meint sicherlich das die c1 auch alle 5 Jahre erneuert werden muss, das ist erst seit ein paar Jahren so.


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groovechampion
Joined: 07.05.2009

Nabend, 1 Frage für die Führerschein-Nerds!

Meine Frau hat eine Fahrerlaubnis aus einem EWR- (aber Nicht-EU-) Land von 1987, die Führerscheinkarte wurde 2009 ausgestellt.
Laut Karte ist der Lappen bis 2040 gültig und gilt weitgehend unbeschränkt für die gesamte PKW-/LKW-/Bus-/Mähdrescher-Flotte inklusive Anhängern.

Bei meinem Lappentausch bin ich darüber gestolpert, dass alte Karten gegen neue umgetauscht werden sollen. Meine Recherche ergibt nun, dass die alten Karten bis 2033 gegen neue mit max Haltbarkeitsdatum 15 Jahre getauscht werden müssen. Why soll denn der Mist?

Ich habe Fragen:
- Ausgestellte Fahrerlaubnis müsste unabhängig von der Dokumentation bestehen bleiben?
- Neuen Lappen im Ausland holen?
- Wenn Beantragung in DE, werden dann de janze Fahrzeugklassen gestrichen?

What's her line?
Danke im Voraus für Antworten!


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