Per Google hab ich jetzt auf die Schnelle nichts gefunden auf die Frage, ob bereits erhaltenes ALG2 zurückbezahlt werden muss, wenn der Bezieher ("Kunde") sich nicht um eine Arbeit bemüht. Vielleicht kann mir hier da jemand weiter helfen.
Backgroundstory:
Bachelorstudium habe ich vor einigen Wochen beendet, offizielle Exmatrikulation ist Ende Februar. Ein Bekannter hat mich am Wochenende darauf aufmerksam gemacht, dass es die Möglichkeit gibt bis zum Beginn des Masterstudiums im April ALG2 zu beziehen. Bin dann heute auch direkt beim Jobcenter gewesen und für den März scheint das wohl tatsächlich in Frage zu kommen in meinem Fall.
Allerdings haben die Sachbearbeiter dort keinen sehr freundlichen Eindruck gemacht und mir direkt angekündigt, dass ich mich auf alle in Frage kommenden Stellen bewerben sowie alle eventuellen Maßahmen und Termine einhalten muss. Als Sanktion wurde mir unter Anderem in Aussicht gestellt, dass es sonst nur noch Essensgutscheine gibt ![]()
Jetzt habe ich zumindest durch bisheriges googlen noch keine Sanktionen gefunden, die ein rückwirkendes Zurückzahlen der Leistungen aufgrund mangelnder Kooperation vorsehen, das wäre nämlich die einzige Maßnahme die mich treffen würde. Alle Sanktionen, die Leistungskürzungen in der Zukunft betreffen, sind in meinem Fall ja überflüssig, da ich ab April sowieso keine Leistungen mehr beziehe.