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ALG2 Übergang Bachelor Master

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dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Per Google hab ich jetzt auf die Schnelle nichts gefunden auf die Frage, ob bereits erhaltenes ALG2 zurückbezahlt werden muss, wenn der Bezieher ("Kunde") sich nicht um eine Arbeit bemüht. Vielleicht kann mir hier da jemand weiter helfen.

Backgroundstory:
Bachelorstudium habe ich vor einigen Wochen beendet, offizielle Exmatrikulation ist Ende Februar. Ein Bekannter hat mich am Wochenende darauf aufmerksam gemacht, dass es die Möglichkeit gibt bis zum Beginn des Masterstudiums im April ALG2 zu beziehen. Bin dann heute auch direkt beim Jobcenter gewesen und für den März scheint das wohl tatsächlich in Frage zu kommen in meinem Fall.

Allerdings haben die Sachbearbeiter dort keinen sehr freundlichen Eindruck gemacht und mir direkt angekündigt, dass ich mich auf alle in Frage kommenden Stellen bewerben sowie alle eventuellen Maßahmen und Termine einhalten muss. Als Sanktion wurde mir unter Anderem in Aussicht gestellt, dass es sonst nur noch Essensgutscheine gibt :f_love:
Jetzt habe ich zumindest durch bisheriges googlen noch keine Sanktionen gefunden, die ein rückwirkendes Zurückzahlen der Leistungen aufgrund mangelnder Kooperation vorsehen, das wäre nämlich die einzige Maßnahme die mich treffen würde. Alle Sanktionen, die Leistungskürzungen in der Zukunft betreffen, sind in meinem Fall ja überflüssig, da ich ab April sowieso keine Leistungen mehr beziehe.


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9 Antworten
sarc
Beigetreten: 06.06.2008

Ich würd mir auch darüber Gedanken machen, ob du dann eventuell in irgend ner Datenbank drinstehst und du dann wenig Spaß haben könntest, wenn du (zum Beispiel nach dem Master) wirklich auf ALG2 angewiesen sein solltest.


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Studentenjob bringt mehr Geld und ist wahrscheinlich besser als da für ein Monat mit dem ALG2 anzufangen...


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dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Es ist nicht so, dass die Option Aushilfsjob für einen Monat komplett ausgeschlossen ist, ich habe auch einige Bewerbungen geschrieben, allerdings sollte es auch eine halbwegs sinnvolle Tätigkeit sein imo.Aus finanzieller Sicht lohnt es sich beispielsweise nicht für Mindestlohn im Callcenter zu arbeiten, wenn ich alle Kosten gegenrechne (u.a. zur Arbeitsstelle, Verpflegungsmehraufwand etc.), bleiben da max. 200€ mehr als mit ALG2. Und im Lebenslauf bringt mir sowas absolut gar nichts (mehr), einfache Praktika und Studentenjobs habe ich schon zu genüge gemacht.

Außerdem fällt in den Zeitraum noch ein Umzug in eine andere Stadt, weshalb etwas mehr Flexibilität Ende März nicht schadet.


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michaelg5pro
Beigetreten: 19.12.2006

Rückzahlungsansprüche sind nur selten denkbar, etwa bei darlehensweisem Leistungsbezug (§ 24 SGB II) oder unrechtmäßig bezogenen Leistungen - Das Sanktionssystem - worunter "Pflichtverletzungen" fallen - ändert allerdings nichts an der Rechtmäßigkeit des Leistungsbezuges, sondern ordnet nur (für die Zukunft) Kürzungen oder Wegfall an, also eben nicht rückwirkend.

Du hättest also in der Hinsicht nicht zu befürchten. Falls Du die Leistung in Anspruch nehmen willst, solltest Du dennoch einige Praxishinweise beachten: Zunächst kann die Antragsbearbeitung bis zur Auszahlung sehr lange dauern. Gerade in Großstädten kommt es im Frühling und Herbst zu Peaks gerade durch Uni-Absolventen. Solltest Du das Geld wirklich dringend benötigen, kommt unmittelbar ab Antragstellung einstweiliger Rechtsschutz in Betracht, solltest Du das Geld nicht benötigen kann es Dir egal sein.

Wenn es zu einem Termin mit einem persönlichen Ansprechpartner kommen (nicht Sachbearbeiter der Leistungsabteilung), knallen die einem gerne mal so eine "Eingliederungsvereinbarung" vor den Kopf, die man unterschreiben soll (Die Behördenmitarbeiter tun in der Regel so, als sei das eine ganz selbstverständliche Formsache). Knackpunkt: Häufig ist darin die Teilnahme an sogenannten "Aktivierungsmaßnahmen" vorgesehen, vielleicht auch an anderen Kursen. Da müsste man, wenn man unterschreibt, tatsächlich hin, um Kürzungen zu vermeiden. Um nicht zu unterschreiben muss man halt so gestrickt sein, Nein sagen zu können, behaupten, man überlege sich das, will prüfen, ob die Maßnahme für einen überhaupt passt. Gute Ansprechpartner sind manchmal auch so klug, dass sie erkennen: Macht für jemanden, der in vier Wochen weiterstudiert eh keinen Sinn.

Ansonsten ist es nicht unbedingt so, dass man unmittelbar mit Vermittlungsvorschlägen zugebombt wird und überall eifrig gehorchen muss. In einem Monat Leistungsbezug können so viele Pflichtverletzungen kaum zusammen komm, dass es irgendwann nur noch Gutscheine gibt.


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richum
Beigetreten: 29.03.2010

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dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Schon zu spät mit der Eingliederungsvereinbarung, innerhalb von 5min hatte ich die auf dem Tisch mit dem Hinweis, wenn ich sie jetzt nicht unterschreibe kommt sie per Post und wird dann sowieso angeordnet :|
Bisschen naiv dachte ich ja noch, wenn ich von Anfang an reinen Tisch mache und denen sage, dass ich im April kein Kunde mehr bin, dass ich dann sowieso mehr oder weniger in Ruhe gelassen werde. Hatte jetzt aber schon die ersten drei Jobvorschläge im Briefkasten und gestern einen verpflichtenden Termin bei der Hochschulabteilung, der Typ dort ist ernsthaft der Meinung, dass wir jetzt einen Akademikergerechten Job für 4 Wochen suchen sollten :ayfkm:

So lang ich nur Bewerbungen schreiben soll ist mir das Ganze auch noch relativ egal, die 15min in der Woche hab ich, um 5 Emails mit meiner Standardbewerbung rauszuschicken. Zu Bewerbungsgesprächen oder irgendwelchen Maßnahmen werde ich aber sicher nicht gehen, dann sollen die eben Sanktionieren wie sie es brauchen.

Achja zeitlich kritisch ist das mit dem Antrag eigentlich nicht, d.h. es wäre kein Problem wenn das Geld erst nachträglich gezahlt wird. Wie ist das, wenn ich zwischen Antragsstellung und Auszahlung bereits mit Sanktionen belegt werde, werden die direkt bei der ersten Auszahlung berücksichtigt oder zählen die für den folgenden Monat?


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dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Nochmal eine Frage zu den Vermittlungsvorschlägen bzw. wann ich eine Bewerbung ablehnen kann.
Ich hab heute ein Stellenangebot für eine Senior Projektleiterstelle bekommen, gefordert wird u.a. mehrjährige fachbezogene Berufserfahrung mit Führungsverantwortung und ein Ingenieurstudium am besten mit Schwerpunkt Bauwesen. Ich bin Absolvent WiIng Bsc. mit Schwerpunkt Energie :f_ugly:

Das Problem ist, dass das ein Unternehmen ist, das uU. durchaus mal interessant sein könnte und mit einer Bewerbung auf so eine Stelle mach ich mich da ja komplett lächerlich. Gibts eine Chance dem zu entgehen? :f_biggrin:


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sarc
Beigetreten: 06.06.2008

Und, sind die paar Kröten, die das Amt rüberwachsen lässt, den Aufwand jetzt echt wert? ;)

Wenn die wirklich sehen wollen, dass du dich da bewirbst, würd ich da im Zweifel vorher eben kurz anrufen udn den Fall erklären. Also bei der Firma, nicht beim Amt, das bringt im Zweifel eh nix... Wenn die lustig drauf sind kannst dann ja immer noch aus den Vollen schöpfen. Hab dir da mal was vorformuliert:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem mir Ihr Unternehmen und insbesondere diese Stelle wärmstens empfohlen wurde, bewerbe ich mich sehr gerne bei Ihnen als Senior Projektleiter. Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, kann ich langjährige theoretische Erfahrung im Bereich Energie, welches auf Grund seiner Generalität selbstverständlich auch den Bereich Bauwesen abdeckt, vorweisen. Meine Führungsverantwortung konnte ich durch erfolgreiches Delegieren in Lern- und Übungsgruppen ausbauen.

Gerne stehe ich Ihnen ab sofort (allerdings nur bis nächsten Monat) zur Verfügung. Meine Gehaltsvorstellungen liegen jenseits von gut und böse. Ich freue mich auf ein persönliches Gespräch und hoffe, dass mir bis dahin weitere sinnlose Bewerbungen erspart bleiben."


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dak113
Beigetreten: 25.04.2009

Es hängt halt sehr vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Der, der diese Stellenangebote zuschickt ist der klassische Beamtentyp, der einfach jeden abarbeitet ohne sich groß Gedanken drüber zu machen. Als ich diese Woche den Antrag abgegeben habe war ich dafür bei einem etwas Jüngeren und Lockereren, der selbst überrascht war, dass man mir soviel Ärger macht und mir deshalb auch gleich empfohlen hat einen Antrag auf Erstattung der Bewerbungskosten zu stellen. Er ist auch der Erste der Sachen per Mail statt Persönlich akzeptiert :happy:
Die unfreundliche Sachbearbeiterin aus dem ersten Gespräch hat mir übrigens falsche Antragsunterlagen mitgegeben, ich vermute ja fast Absicht, da bei einem Kommilitonen das selbe passiert ist.

Den ersten Satz und den Hinweis, dass ich nur einen Monat was suche, hab ich so ähnlich sowieso immer drin, das dürfte jeden potenziellen Arbeitgeber frühzeitig abschrecken selbst wenn der Rest der Bewerbung in Ordnung ist :profit:


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