@ JoePistone
Danke, 100% agree.
Insbesondere ist das hier halt auch nicht wirklich genau:
Original von MLP123
Dieser User gibt hier an, er kenne sich mit der rechtlichen Materie aus und gibt juristische Ratschläge, die zudem noch falsch sein. Und zur Sache gerichtlicher Mahnbescheid : aus diesem kann nicht vollstreckt werden. Der Gläubiger muß erst den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Der Schuldner kann hier innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden, so dass hier auch nicht vollstreckt werden kann.
Pappe hat insofern Recht, als dass man gegen den Mahnbescheid schon rechtzeitig Widerspruch (nicht Einspruch!) einlegen muss.
Wird das verpasst, ist der Vollstreckungsbescheid erst mal in der Welt, und der Gläubiger hat seinen Titel.
Dann kannst Du "Einspruch" erheben und den Vollstreckungsbescheid wieder aus der Welt schaffen, hast dann aber wie bei einem Versäumnisurteil jedenfalls Gerichtskosten zu tragen, auch wenn Du gewinnst! (Sanktion!)
Von dem her hatte Pappe auch in der Sache her Recht.
In der Sache meint ihr beide vermutlich das gleiche, aber diese Überheblichkeit ist imho Fehl am Platze.
Seis drum, seid lieb zueinander 
@ Siedepunkt
Hmm, ich dachte zunächst du hast Recht, mittlerweile aber ein Störgefühl.
Kosten sind Wechsel-, Prozess- und Vollstreckungskosten, darüber hinaus alle sonstigen Aufwendungen, die der Gläubiger zur Verfolgung und Durchsetzung seines Anspruchs gemacht hat; dabei setzt die Anwendung des § 367 voraus, dass dem Gläubiger hinsichtlich der Kosten aus Verzug, positiver Vertragsverletzung oder aus sonstigem Rechtsgrund ein Ersatzanspruch zusteht.
Die Forderung darf ja nicht abgetreten werden, da das Inkassobüro sonst keine Kosten verlangen dürfte (das ist gängige Rspr). Läuft also wohl über eine Einziehungsermächtigung oder sowas. Gläubiger bleibt Rossmann. Rossmann hat aber keine Kosten, da die dem Inkassobüro anfallen.
Würde Inkasso die Kosten Rossmann in Rechnung stellen, so dass es deren Kosten wären, würden sie ja immer Miese machen, wenn am Ende der Kunde nicht zahlt / zahlen kann.
Müsste man mal das genaue Vertragskonstrukt zw. Rossmann und Inkasso angucken. Aber das müssten im die Falle des Falles ja alles vortragen.
Witzig jedenfalls, wie viele Problemchen hier drin stecken.