Entweder das Inkassounternehmen klagt seine Forderung über das Gericht ein oder verzichtet darauf. Wie sie sich entscheiden, wirst du erst merken, wenn der Mahnbescheid zugestellt wird.
Gabs überhaupt schon Fälle, wo Inkassounternehmen tatsächlich vor Gericht ziehen? Die wissen doch selber, dass ihre Kosten komplett übertrieben sind
Original von GeraldG
Gabs überhaupt schon Fälle, wo Inkassounternehmen tatsächlich vor Gericht ziehen? Die wissen doch selber, dass ihre Kosten komplett übertrieben sind
Wieso übertrieben? Die dürfen in der Höhe eines Rechtsanwalts abrechnen.
Original von Siedepunkt
Original von GeraldG
Gabs überhaupt schon Fälle, wo Inkassounternehmen tatsächlich vor Gericht ziehen? Die wissen doch selber, dass ihre Kosten komplett übertrieben sindWieso übertrieben? Die dürfen in der Höhe eines Rechtsanwalts abrechnen.
Hat per Rechnung mehrere Sachen bestellt und verschiedene Rechnungen bekommen. Hat dann alles Fristgerecht bezahlt, allerdings mit einer ÜBERWEISUNG statt wie ein normaler Mensch einzeln. Sie hat jedoch die Verwendungszwecke der einzelnen Rechnungen in die Überweisung aufgeführt.
Klarna hat nun ein Inkasso Büro eingeschaltet, weil sie dachten sie hätte noch Offenstände.
Es ist aber eine gerechtfertigte Forderung.
Nochmals, die Zahlung ging bei Klarna ein, weit bevor das Inkasso Unternehmen eingeschaltet wurde, weil sie die zusammengefasste Überweisung nicht verstanden haben, obwohl natürlich beide Rechnungsnummern aufgeführt waren.
Klarna hat also ohne Notwendigkeit das Inkasso Unternehmen eingeschaltet. Steht ja oben im Post.
Ich kann doch nicht einfach ein Inkasso Unternehmen einschalten, obwohl die Forderung längst beglichen ist.
Original von Siedepunkt
Original von GeraldG
Gabs überhaupt schon Fälle, wo Inkassounternehmen tatsächlich vor Gericht ziehen? Die wissen doch selber, dass ihre Kosten komplett übertrieben sindWieso übertrieben? Die dürfen in der Höhe eines Rechtsanwalts abrechnen.
Tun sie aber in der Regel nicht.
Und wie sieht es deiner Meinung nach im Ausgangsfall auf Seite 1 aus? Ist diese Gebührenforderung zu hoch?
Jetzt kam ein "freundlicher" Brief von Inkasso CCS, mit folgenden Forderungen.
1. Hauptforderung
2. Bankrücklastschriftkosten 3,40€
3. Adressermittlung 15€
4. Verzugsschaden 9,90€
5. Geschäftsgebühr 45€
6. Auslagen 9€
Die Firma muss ja wie schon geschrieben die Kosten niedrig halten. Sie muss aber auch ausreichend selbst tätig werden. Es gibt Urteile die ich jetzt nicht raussuche, in denen klar festgestellt wird, dass Outsourcing zum Kosten sparen bzw. umlegen der Kosten des zum Geschäftsbetriebes gehörenden Teils auf den Kunden nicht statthaft sind. Das ist hier mit den 45 EUR der Fall, weil hier keine über den Normalfall hinausgehende Tätigkeit verrichtett wurde. Bei Adressermittlung im Ausland vielleicht schon. Das steht hier aber nicht.
Hab auch mit Klarna Probleme. Die haben bei mir auf eine 5,xx€ Rechnung von DriveNow satte 16Euro Mahngebühren nach 5 Werktagen draufgepackt, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Seitdem 'nervt' mich inzwischen das 4. oder 5. Inkassounternehmen, weil die Forderung immer weiter verkauft wurde. Totale willkür und bei solchen Rechnungsportalen wie Klarna, Click2buy, etc. bestimmt auch Unternehmensstrategie.
Was braucht man für Voraussetzungen, wenn man ein Inkassofutzi werden ähm ein Inkassounternehmen aufmachen will?
Scheint ja eine echte Goldgrube zu dein...
Original von KingPeKa
Hab auch mit Klarna Probleme. Die haben bei mir auf eine 5,xx€ Rechnung von DriveNow satte 16Euro Mahngebühren nach 5 Werktagen draufgepackt, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Seitdem 'nervt' mich inzwischen das 4. oder 5. Inkassounternehmen, weil die Forderung immer weiter verkauft wurde. Totale willkür und bei solchen Rechnungsportalen wie Klarna, Click2buy, etc. bestimmt auch Unternehmensstrategie.
Wie setzen sich die 16 EUR zusammen?
2,xx€ 8€ und dann nochmal 2,xx 8€ mahngebühren, beide Fahrten am selben Tag getätigt.
Tut mir leid, war billpay und nicht klarna, klarna ist aber genauso ein drecksverein
hatte den scheiß auch mal mit klarna. rechnung war nach 2 wochen bei irgendeinem inkasso, das hat dann nen monat später ne anwältin eingeschaltet. habe dann die ursprüngliche forderung (ohne mahngebühren oder ähnlichem) beglichen. anwältin wollte natürlich trotzdem ihre "Gebühren", irgendwann kam dann auch ein gerichtlicher Mahnbescheid (inklusive der bereits gezahlten ursprünglichen Forderung). Hab dagegen dann komplett Widerspruch eingelegt. wurde dann irgendwann von der Anwältin angerufen und gefragt wieso ich da Widerspruch eingelegt hätte und sie würde das jetzt alles vor Gericht bringen blabla. kam nie wieder was
Original von GeraldG
hatte den scheiß auch mal mit klarna. rechnung war nach 2 wochen bei irgendeinem inkasso, das hat dann nen monat später ne anwältin eingeschaltet. habe dann die ursprüngliche forderung (ohne mahngebühren oder ähnlichem) beglichen. anwältin wollte natürlich trotzdem ihre "Gebühren", irgendwann kam dann auch ein gerichtlicher Mahnbescheid (inklusive der bereits gezahlten ursprünglichen Forderung). Hab dagegen dann komplett Widerspruch eingelegt. wurde dann irgendwann von der Anwältin angerufen und gefragt wieso ich da Widerspruch eingelegt hätte und sie würde das jetzt alles vor Gericht bringen blabla. kam nie wieder was
Glück gehabt.
Original von GeraldG
hat nix mit glück zu tun
Mit was sonst? Die Anwältin hatte den Anspruch auf ihre "Gebühren". Nur weil sie so blöd sind und die ganze Forderung eintreiben wollen, hast du Glück gehabt. Hätte sie nur einen Titel für ihre Forderungen beantragt hat, wäre es nach einem Widerspruch für dich schwierig geworden.
Sie hat einen Anspruch, aber niemals in der Höhe die sie fordert. Das weiß die alte selbst. Und einen Titel für ihre Forderungen kriegt sie nicht, nachdem ich dem Mahnbescheid widersprochen habe. Und vor Gericht zieht die alte für ~200€ nicht. Zumal der Ausgang ungewiss wäre.
Original von GeraldG
Sie hat einen Anspruch, aber niemals in der Höhe die sie fordert. Das weiß die alte selbst. Und einen Titel für ihre Forderungen kriegt sie nicht, nachdem ich dem Mahnbescheid widersprochen habe. Und vor Gericht zieht die alte für ~200€ nicht. Zumal der Ausgang ungewiss wäre.
Für die Anwältin ist dies einfach verdientes Geld. Maximal 5 Minuten Arbeit.
Es wird die Abgabe an das zuständige Gericht beantragt und der Klageantrag formuliert. Die Hauptforderung und den Verzug erwähnt. Ihre Bevollmächtigung und deine Zahlung erwähnt. Die Rechnung als Anhang beigefügt (ergibt sich ja aus dem RVG). Sehe da überhaupt keinen Aufwand. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rechnung fehlerhaft ist. Du wirst halt in der Klageerwiderung nichts einwenden können.
Ich weiß aber doch, dass die alte nie klagt. Rechnet sich für sie einfach nicht vor Gericht zu gehen.
Original von GeraldG
Ich weiß aber doch, dass die alte nie klagt. Rechnet sich für sie einfach nicht vor Gericht zu gehen.
Dies kann man nie wissen! Wieso sollte sich das nicht rechnen? Sie hat fast keine Arbeit damit und weiss, dass der Schuldner solvent ist und keine Möglichkeiten hat, die Forderung abzuwehren.