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Inkasso Brief

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Carlosmuc
Beigetreten: 13.11.2006

Hi,

Und du meinst die Banken lassen jede Firma einfach das Konto mit ihren eigenen technischen Mitteln abfragen? ;)

Es gibt verschiedene Verfahren (Maestro, giropay, vpay) die von der deutschen Kreditindustrie für Kartenzahlungen zugelassen bzw. Sogar Gegründet wurden.
Nur mit diesen Verfahren kannst du als Unternehmer mit deinem Konto da teilnehmen und Gelder einziehen. Und je nachdem was du machen willst kostet das Geld an deine Bank plus an die Verfahrensfirma.

Wenn du ne Kreditkarte benutzt, kostet das den Verkäufer auch Geld. Er kann auch nicht sagen, Visa soll mir mal die Daten von dem Kunden mitteilen, dann zieh ich das Geld selber ein und dann brauch ich keine Visa Gebühr abdrücken :f_p:

Was anderes, was macht pokern? Aus Irland bist ja wieder back oder?


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

Original von Patte87
die sache ist halt die das die firmen denen geld geschuldet wird die kosten so gering wie möglich halten müssen. wenn sie die möglichkeiten haben eine mahnung oder ein mahnverfahren selbst einzuleiten müssen sie das auch tun. da können die kein inkasso unternehmen die schulden verkaufen (die dann mal 200% oben draufschlagen), damit die das tun, weil dadurch die kosten nur unnötigerweiße in die höhe getrieben werden. das ist auch der knackpunkt warum wenn es vors gericht geht ein inkassso unternehmen zu 99% verliert. (hatte selbst sogar 1 gerciht verfahren von wegen inkasso und 2 andere fälle wo die nach paar wochen ruhe gegeben haben)

wie es jetzt nun mit der adress ermittlung verhält kann ihc nicht genau sagen. habe das am anfang überlesen.

Ja, man merkt dass du keinen Dunst hast... Für große Firmen wie Rossmann kommt es günstiger die Forderung abzutreten eben weil die Bearbeitungskosten intern wesentlich höher sind als von externen Dienstleistern. Wenn die sich nur eine Stunde mit einem Fall beschäftigen sind diese Kosten schon auf dem Niveau des Dienstleisters ohne das erstmal auch nur einen Cent von dir geflossen ist... Darin enthalten sind auch keine externen Gebühren wie vom Einwohnermeldeamt die noch oben drauf kommen. Und dann ist immer noch kein Geld geflossen. Dann zahlst du womöglich nicht... Genau aus diesen Gründen tuen sich Händler sowas nicht an, weil sie in erster Linie Händler sind und keine Kanzlei.


Antwort
Zitat
TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006

Original von 3nJ0yIT

Original von Patte87
die sache ist halt die das die firmen denen geld geschuldet wird die kosten so gering wie möglich halten müssen. wenn sie die möglichkeiten haben eine mahnung oder ein mahnverfahren selbst einzuleiten müssen sie das auch tun. da können die kein inkasso unternehmen die schulden verkaufen (die dann mal 200% oben draufschlagen), damit die das tun, weil dadurch die kosten nur unnötigerweiße in die höhe getrieben werden. das ist auch der knackpunkt warum wenn es vors gericht geht ein inkassso unternehmen zu 99% verliert. (hatte selbst sogar 1 gerciht verfahren von wegen inkasso und 2 andere fälle wo die nach paar wochen ruhe gegeben haben)

wie es jetzt nun mit der adress ermittlung verhält kann ihc nicht genau sagen. habe das am anfang überlesen.

Ja, man merkt dass du keinen Dunst hast... Für große Firmen wie Rossmann kommt es günstiger die Forderung abzutreten eben weil die Bearbeitungskosten intern wesentlich höher sind als von externen Dienstleistern. Wenn die sich nur eine Stunde mit einem Fall beschäftigen sind diese Kosten schon auf dem Niveau des Dienstleisters ohne das erstmal auch nur einen Cent von dir geflossen ist... Darin enthalten sind auch keine externen Gebühren wie vom Einwohnermeldeamt die noch oben drauf kommen. Und dann ist immer noch kein Geld geflossen. Dann zahlst du womöglich nicht... Genau aus diesen Gründen tuen sich Händler sowas nicht an, weil sie in erster Linie Händler sind und keine Kanzlei.

Und Du hast leider auch nicht viel mehr Ahnung.


Antwort
Zitat
HoTsTePPa
Beigetreten: 18.08.2006

Original von seros
Danke an alle für die wertvollen Tipps.
Konto war ja nicht gedeckt, ein Tag später war wieder Knete drauf ... naja. mein Fehler. Asozial ist es von Rossmann trotzdem. Werde dort nie wieder in meinem Leben einkaufen als Konsequenz.
Hab einfach die Knete überwiesen, da ich halt doch keine Lust drauf hatte, mich da rumzustreiten. Lehrgeld... :(
Du brauchst Eier. Nie diese asozialen Inkassobetrüger großfüttern. Auf eine 10€ Forderung ~50€ draufzuschlagen ist Wucher.
Ich hätte die 10€ an Rossman als Hauptforderung überwiesen, die Inkassobetrüger informiert, daß keine Forderung besteht und gegebenenfalls gegen einen evtll. Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

Original von TyCobb

Original von 3nJ0yIT

Original von Patte87
die sache ist halt die das die firmen denen geld geschuldet wird die kosten so gering wie möglich halten müssen. wenn sie die möglichkeiten haben eine mahnung oder ein mahnverfahren selbst einzuleiten müssen sie das auch tun. da können die kein inkasso unternehmen die schulden verkaufen (die dann mal 200% oben draufschlagen), damit die das tun, weil dadurch die kosten nur unnötigerweiße in die höhe getrieben werden. das ist auch der knackpunkt warum wenn es vors gericht geht ein inkassso unternehmen zu 99% verliert. (hatte selbst sogar 1 gerciht verfahren von wegen inkasso und 2 andere fälle wo die nach paar wochen ruhe gegeben haben)

wie es jetzt nun mit der adress ermittlung verhält kann ihc nicht genau sagen. habe das am anfang überlesen.

Ja, man merkt dass du keinen Dunst hast... Für große Firmen wie Rossmann kommt es günstiger die Forderung abzutreten eben weil die Bearbeitungskosten intern wesentlich höher sind als von externen Dienstleistern. Wenn die sich nur eine Stunde mit einem Fall beschäftigen sind diese Kosten schon auf dem Niveau des Dienstleisters ohne das erstmal auch nur einen Cent von dir geflossen ist... Darin enthalten sind auch keine externen Gebühren wie vom Einwohnermeldeamt die noch oben drauf kommen. Und dann ist immer noch kein Geld geflossen. Dann zahlst du womöglich nicht... Genau aus diesen Gründen tuen sich Händler sowas nicht an, weil sie in erster Linie Händler sind und keine Kanzlei.

Und Du hast leider auch nicht viel mehr Ahnung.

Du noch weniger, aber danke für deinen sinnvollen Beitrag!


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

Original von HoTsTePPa

Original von seros
Danke an alle für die wertvollen Tipps.
Konto war ja nicht gedeckt, ein Tag später war wieder Knete drauf ... naja. mein Fehler. Asozial ist es von Rossmann trotzdem. Werde dort nie wieder in meinem Leben einkaufen als Konsequenz.
Hab einfach die Knete überwiesen, da ich halt doch keine Lust drauf hatte, mich da rumzustreiten. Lehrgeld... :(
Du brauchst Eier. Nie diese asozialen Inkassobetrüger großfüttern. Auf eine 10€ Forderung ~50€ draufzuschlagen ist Wucher.
Ich hätte die 10€ an Rossman als Hauptforderung überwiesen, die Inkassobetrüger informiert, daß keine Forderung besteht und gegebenenfalls gegen einen evtll. Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.

Auch wenn es nur 1 Cent gewesen wäre... es gibt fixe Bearbeitungsgebühren. Verstehe das rumgehate gegenüber Rossmann bzw. dem Inkassobüro nicht.
Schließlich hat OP mit einem nicht gedeckten Konto bezahlt und war Auslöser von dieser ganzen Problematik. Vielleicht sollte er sich mal bei der Bank schlau machen, denn diese informiert den Kunden im Falle einer geplatzten Forderung. Oder noch alte falsche Adresse bei der Bank hinterlegt? Nichtsdestotrotz wäre OP in diesem Falle auch verpflichtet seine neue Adresse der Bank zu melden. Spricht jedenfalls für die Adressermittlung (zusätzlich im Ausland), denn das macht man nicht wenn die Bank die Adresse hätte.

Ich sehe hier ausschließlich ein Fehlverhalten beim OP


Antwort
Zitat
shugana
Beigetreten: 09.04.2007

Original von 3nJ0yIT

Original von HoTsTePPa

Original von seros
Danke an alle für die wertvollen Tipps.
Konto war ja nicht gedeckt, ein Tag später war wieder Knete drauf ... naja. mein Fehler. Asozial ist es von Rossmann trotzdem. Werde dort nie wieder in meinem Leben einkaufen als Konsequenz.
Hab einfach die Knete überwiesen, da ich halt doch keine Lust drauf hatte, mich da rumzustreiten. Lehrgeld... :(
Du brauchst Eier. Nie diese asozialen Inkassobetrüger großfüttern. Auf eine 10€ Forderung ~50€ draufzuschlagen ist Wucher.
Ich hätte die 10€ an Rossman als Hauptforderung überwiesen, die Inkassobetrüger informiert, daß keine Forderung besteht und gegebenenfalls gegen einen evtll. Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.

Auch wenn es nur 1 Cent gewesen wäre... es gibt fixe Bearbeitungsgebühren. Verstehe das rumgehate gegenüber Rossmann bzw. dem Inkassobüro nicht.
Schließlich hat OP mit einem nicht gedeckten Konto bezahlt und war Auslöser von dieser ganzen Problematik. Vielleicht sollte er sich mal bei der Bank schlau machen, denn diese informiert den Kunden im Falle einer geplatzten Forderung. Oder noch alte falsche Adresse bei der Bank hinterlegt? Nichtsdestotrotz wäre OP in diesem Falle auch verpflichtet seine neue Adresse der Bank zu melden. Spricht jedenfalls für die Adressermittlung (zusätzlich im Ausland), denn das macht man nicht wenn die Bank die Adresse hätte.

Ich sehe hier ausschließlich ein Fehlverhalten beim OP

Ich seh das Fehlverhalten bei Rossmann. Ein Kauf mit ungedecktem Konto sollte per se nicht gehen. Wenn sie das aus Kostengründen nicht prüfen, ist das deren Risiko und nicht das von OP. OP ist natürlich verpflichtet das Geld nachzuzahlen, aber jegliche Gebühr ist einfach nur selbst Schuld und von Rossmann zu tragen. Ich würde fast so weit gehen und OP ne Bearbeitungsgebühr zugestehen für die Briefe vom Inkasso, sprich weniger zahlen als in der Forderung. Leider bin ich nicht für Rechtssprechung zuständig. :f_drink:


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

Original von shugana

Original von 3nJ0yIT

Original von HoTsTePPa

Original von seros
Danke an alle für die wertvollen Tipps.
Konto war ja nicht gedeckt, ein Tag später war wieder Knete drauf ... naja. mein Fehler. Asozial ist es von Rossmann trotzdem. Werde dort nie wieder in meinem Leben einkaufen als Konsequenz.
Hab einfach die Knete überwiesen, da ich halt doch keine Lust drauf hatte, mich da rumzustreiten. Lehrgeld... :(
Du brauchst Eier. Nie diese asozialen Inkassobetrüger großfüttern. Auf eine 10€ Forderung ~50€ draufzuschlagen ist Wucher.
Ich hätte die 10€ an Rossman als Hauptforderung überwiesen, die Inkassobetrüger informiert, daß keine Forderung besteht und gegebenenfalls gegen einen evtll. Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.

Auch wenn es nur 1 Cent gewesen wäre... es gibt fixe Bearbeitungsgebühren. Verstehe das rumgehate gegenüber Rossmann bzw. dem Inkassobüro nicht.
Schließlich hat OP mit einem nicht gedeckten Konto bezahlt und war Auslöser von dieser ganzen Problematik. Vielleicht sollte er sich mal bei der Bank schlau machen, denn diese informiert den Kunden im Falle einer geplatzten Forderung. Oder noch alte falsche Adresse bei der Bank hinterlegt? Nichtsdestotrotz wäre OP in diesem Falle auch verpflichtet seine neue Adresse der Bank zu melden. Spricht jedenfalls für die Adressermittlung (zusätzlich im Ausland), denn das macht man nicht wenn die Bank die Adresse hätte.

Ich sehe hier ausschließlich ein Fehlverhalten beim OP

Ich seh das Fehlverhalten bei Rossmann. Ein Kauf mit ungedecktem Konto sollte per se nicht gehen. Wenn sie das aus Kostengründen nicht prüfen, ist das deren Risiko und nicht das von OP. OP ist natürlich verpflichtet das Geld nachzuzahlen, aber jegliche Gebühr ist einfach nur selbst Schuld und von Rossmann zu tragen. Ich würde fast so weit gehen und OP ne Bearbeitungsgebühr zugestehen für die Briefe vom Inkasso, sprich weniger zahlen als in der Forderung. Leider bin ich nicht für Rechtssprechung zuständig. :f_drink:

Rossmann bietet die Zahlung per ELV an... Käufer akzeptiert das Angebot der ELV Zahlung und muss somit dafür sorgen, dass das ELV-Verfahren seinerseits funktioniert.

Was hat also Rossmann falsch gemacht? OP hätte ja auch in Bar zahlen können.


Antwort
Zitat
ElHive
Beigetreten: 24.07.2007

Original von shugana

Original von 3nJ0yIT

Original von HoTsTePPa

Original von seros
Danke an alle für die wertvollen Tipps.
Konto war ja nicht gedeckt, ein Tag später war wieder Knete drauf ... naja. mein Fehler. Asozial ist es von Rossmann trotzdem. Werde dort nie wieder in meinem Leben einkaufen als Konsequenz.
Hab einfach die Knete überwiesen, da ich halt doch keine Lust drauf hatte, mich da rumzustreiten. Lehrgeld... :(
Du brauchst Eier. Nie diese asozialen Inkassobetrüger großfüttern. Auf eine 10€ Forderung ~50€ draufzuschlagen ist Wucher.
Ich hätte die 10€ an Rossman als Hauptforderung überwiesen, die Inkassobetrüger informiert, daß keine Forderung besteht und gegebenenfalls gegen einen evtll. Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.

Auch wenn es nur 1 Cent gewesen wäre... es gibt fixe Bearbeitungsgebühren. Verstehe das rumgehate gegenüber Rossmann bzw. dem Inkassobüro nicht.
Schließlich hat OP mit einem nicht gedeckten Konto bezahlt und war Auslöser von dieser ganzen Problematik. Vielleicht sollte er sich mal bei der Bank schlau machen, denn diese informiert den Kunden im Falle einer geplatzten Forderung. Oder noch alte falsche Adresse bei der Bank hinterlegt? Nichtsdestotrotz wäre OP in diesem Falle auch verpflichtet seine neue Adresse der Bank zu melden. Spricht jedenfalls für die Adressermittlung (zusätzlich im Ausland), denn das macht man nicht wenn die Bank die Adresse hätte.

Ich sehe hier ausschließlich ein Fehlverhalten beim OP

Ich seh das Fehlverhalten bei Rossmann. Ein Kauf mit ungedecktem Konto sollte per se nicht gehen. Wenn sie das aus Kostengründen nicht prüfen, ist das deren Risiko und nicht das von OP. OP ist natürlich verpflichtet das Geld nachzuzahlen, aber jegliche Gebühr ist einfach nur selbst Schuld und von Rossmann zu tragen. Ich würde fast so weit gehen und OP ne Bearbeitungsgebühr zugestehen für die Briefe vom Inkasso, sprich weniger zahlen als in der Forderung. Leider bin ich nicht für Rechtssprechung zuständig. :f_drink:

Klar, wenn man soviele EC-Karten durch die Gegend schleift dass man den Überblick verliert, welches Konto gerade gedeckt ist hat der Laden schuld...


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

Original von berxwedan

Warum die Buchung überhaupt geht wenn das Konto nicht gedeckt ist könnte man technisch sicher schon relativ einfach lösen

Nein, kann man nicht so einfach. Die Lastschriften werden erst mit Verzögerung bei der Bank eingereicht und dann dauert die Verarbeitung bei der Bank des Kunden auch nochmal seine Zeit. Das System funktioniert nicht in Echtzeit.

Edit: Im Übrigen kostet es Gebühren, wenn man versucht mittels Lastschrift von einem Konto abzubuchen, welches nicht gedeckt ist, die ja Rossmann in diesem Fall auch erstmal tragen muss und selbstverständlich auch an den kunden weitergeben möchte.

einfachste lösung von unterschrift auf pin ändern. bei der pin sache wird direkt gecheeckt ob geld vorhanden ist, falls nciht kannst du cniht zahlen. kostet aber für das geschäft aar cent mehr


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008

Original von 3nJ0yIT

Original von Patte87
die sache ist halt die das die firmen denen geld geschuldet wird die kosten so gering wie möglich halten müssen. wenn sie die möglichkeiten haben eine mahnung oder ein mahnverfahren selbst einzuleiten müssen sie das auch tun. da können die kein inkasso unternehmen die schulden verkaufen (die dann mal 200% oben draufschlagen), damit die das tun, weil dadurch die kosten nur unnötigerweiße in die höhe getrieben werden. das ist auch der knackpunkt warum wenn es vors gericht geht ein inkassso unternehmen zu 99% verliert. (hatte selbst sogar 1 gerciht verfahren von wegen inkasso und 2 andere fälle wo die nach paar wochen ruhe gegeben haben)

wie es jetzt nun mit der adress ermittlung verhält kann ihc nicht genau sagen. habe das am anfang überlesen.

Ja, man merkt dass du keinen Dunst hast... Für große Firmen wie Rossmann kommt es günstiger die Forderung abzutreten eben weil die Bearbeitungskosten intern wesentlich höher sind als von externen Dienstleistern. Wenn die sich nur eine Stunde mit einem Fall beschäftigen sind diese Kosten schon auf dem Niveau des Dienstleisters ohne das erstmal auch nur einen Cent von dir geflossen ist... Darin enthalten sind auch keine externen Gebühren wie vom Einwohnermeldeamt die noch oben drauf kommen. Und dann ist immer noch kein Geld geflossen. Dann zahlst du womöglich nicht... Genau aus diesen Gründen tuen sich Händler sowas nicht an, weil sie in erster Linie Händler sind und keine Kanzlei.

jap du hast keine ahnung, schön das du mir zustimmst. es ist vollkommen egal opb es für die firma günstiger ist es abzutreten. es kommt drauf an ob sie es hätten selber machen können oder nicht. es muss so gering wie mögloch für den KUNDEN gehalten werden


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

Ja, deswegen ist es so für den Kunden günstiger weil Rossmann eben keine Leute extra angestellt hat um solchen Dingen nachzugehen.... Und wenn die es täten, dann wäre das auch nicht günstiger als das was Inkassobüros machen. Eben weil das deren Hauptgeschäft ist.


Antwort
Zitat
TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006

Das hier ist übrigens ein Fall der sog. Selbstmahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB und damit ist OP im Verzug und muss jedenfalls Inkassokosten zahlen. Halte ich zwar für Quatsch aber die Rechtsprechung sieht das teilweise so (AG Ludwigsburg vom 26.07.2007 (8 C 1355/07)).

@3nJ0yIT: Es ist halt einfach BS, dass grosse Unternehmen Forderungen abtreten. Ein Inkassobüro ist erstmal dazu da, fremde Forderungen einzuziehen. Zitat von inkassoportal.de:

"Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, zum Beispiel einer offenen Rechnung. Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements."

Und im Ürbigen gibt es Rechtsprechung dazu, dass wenn ein Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung hat sie die Forderung nicht an ein Inkassobüro geben dürften.

Noch Fragen?


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

Original von TyCobb
Das hier ist übrigens ein Fall der sog. Selbstmahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB und damit ist OP im Verzug und muss jedenfalls Inkassokosten zahlen. Halte ich zwar für Quatsch aber die Rechtsprechung sieht das teilweise so (AG Ludwigsburg vom 26.07.2007 (8 C 1355/07)).

@3nJ0yIT: Es ist halt einfach BS, dass grosse Unternehmen Forderungen abtreten. Ein Inkassobüro ist erstmal dazu da, fremde Forderungen einzuziehen. Zitat von inkassoportal.de:

"Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, zum Beispiel einer offenen Rechnung. Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements."

Und im Ürbigen gibt es Rechtsprechung dazu, dass wenn ein Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung hat sie die Forderung nicht an ein Inkassobüro geben dürften.

Noch Fragen?

Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung dürfen einen Rechtsanwalt beauftragen. Da der BGH dem Gläubiger die Einschätzung selbst überlässt, ob er ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt beauftragt, kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Aussage korrekt ist. Auch die Schadensminderungspflicht hindert das Unternehmen nicht, die Forderung an den RA zwecks Eintreibung weiterzugeben, es sei denn, es ist eine sehr einfache Angelegenheit, was hier definitiv nicht der Fall ist.
Du kannst aber gerne die Rechtsprechung zitieren, aber bitte keine AG Urteile. Es sollte doch schon OLG, notfalls LG sein. Ich lese mir gerne die Fundstellen durch.


Antwort
Zitat
TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006

Original von MLP123

Original von TyCobb
Das hier ist übrigens ein Fall der sog. Selbstmahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB und damit ist OP im Verzug und muss jedenfalls Inkassokosten zahlen. Halte ich zwar für Quatsch aber die Rechtsprechung sieht das teilweise so (AG Ludwigsburg vom 26.07.2007 (8 C 1355/07)).

@3nJ0yIT: Es ist halt einfach BS, dass grosse Unternehmen Forderungen abtreten. Ein Inkassobüro ist erstmal dazu da, fremde Forderungen einzuziehen. Zitat von inkassoportal.de:

"Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, zum Beispiel einer offenen Rechnung. Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements."

Und im Ürbigen gibt es Rechtsprechung dazu, dass wenn ein Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung hat sie die Forderung nicht an ein Inkassobüro geben dürften.

Noch Fragen?

Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung dürfen einen Rechtsanwalt beauftragen. Da der BGH dem Gläubiger die Einschätzung selbst überlässt, ob er ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt beauftragt, kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Aussage korrekt ist. Auch die Schadensminderungspflicht hindert das Unternehmen nicht, die Forderung an den RA zwecks Eintreibung weiterzugeben, es sei denn, es ist eine sehr einfache Angelegenheit, was hier definitiv nicht der Fall ist.
Du kannst aber gerne die Rechtsprechung zitieren, aber bitte keine AG Urteile. Es sollte doch schon OLG, notfalls LG sein. Ich lese mir gerne die Fundstellen durch.

1) "es ist eine sehr einfache Angelegenheit, was hier definitiv nicht der Fall ist."

Die im Einzelfall zu verdienende Gebühr (darauf stellst Du wohl ab) richtet sich uA nach: Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit; die Bedeutung der Angelegenheit; die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers und ggfalls das Haftungsrisiko.

Hier geht es um eine unstreitige Forderung von Rossmann in Höhe von 20,00 EUR. Inwiefern ist das "definitiv keine" einfache Angelegenheit?

2) Ich habe lediglich mitgeteilt, dass es dazu Rspr. gibt, die das so sieht.

3) Zur Wahl zwischen RA und Inkasso haben ich nichts geschrieben.


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

Original von TyCobb

Original von MLP123

Original von TyCobb
Das hier ist übrigens ein Fall der sog. Selbstmahnung nach § 286 II Nr. 4 BGB und damit ist OP im Verzug und muss jedenfalls Inkassokosten zahlen. Halte ich zwar für Quatsch aber die Rechtsprechung sieht das teilweise so (AG Ludwigsburg vom 26.07.2007 (8 C 1355/07)).

@3nJ0yIT: Es ist halt einfach BS, dass grosse Unternehmen Forderungen abtreten. Ein Inkassobüro ist erstmal dazu da, fremde Forderungen einzuziehen. Zitat von inkassoportal.de:

"Der Begriff Inkasso bezeichnet die geschäftsmäßige Beitreibung oder Einziehung fälliger Forderungen, zum Beispiel einer offenen Rechnung. Das Inkasso ist ein Teilbereich des Debitorenmanagements."

Und im Ürbigen gibt es Rechtsprechung dazu, dass wenn ein Unternehmen eine eigene Rechtsabteilung hat sie die Forderung nicht an ein Inkassobüro geben dürften.

Noch Fragen?

Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung dürfen einen Rechtsanwalt beauftragen. Da der BGH dem Gläubiger die Einschätzung selbst überlässt, ob er ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt beauftragt, kann ich mir nicht vorstellen, dass deine Aussage korrekt ist. Auch die Schadensminderungspflicht hindert das Unternehmen nicht, die Forderung an den RA zwecks Eintreibung weiterzugeben, es sei denn, es ist eine sehr einfache Angelegenheit, was hier definitiv nicht der Fall ist.
Du kannst aber gerne die Rechtsprechung zitieren, aber bitte keine AG Urteile. Es sollte doch schon OLG, notfalls LG sein. Ich lese mir gerne die Fundstellen durch.

1) "es ist eine sehr einfache Angelegenheit, was hier definitiv nicht der Fall ist."

Die im Einzelfall zu verdienende Gebühr (darauf stellst Du wohl ab) richtet sich uA nach: Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit; die Bedeutung der Angelegenheit; die Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers und ggfalls das Haftungsrisiko.

Hier geht es um eine unstreitige Forderung von Rossmann in Höhe von 20,00 EUR. Inwiefern ist das "definitiv keine" einfache Angelegenheit?

2) Ich habe lediglich mitgeteilt, dass es dazu Rspr. gibt, die das so sieht.

3) Zur Wahl zwischen RA und Inkasso haben ich nichts geschrieben.

Du musst vorliegend die Adressdaten des Schuldners von der Bank und/oder EMA besorgen und die zusätzlich anfallenden Kosten berechnen. Die "Einfachheit" wie der BGH dies bezeichnet hat, betrifft viel einfachere Fälle.
Dann poste doch die Rechtsprechung mit dem entsprechenden Text.


Antwort
Zitat
TyCobb
Beigetreten: 30.03.2006

Witzig wie Du die ganze Zeit von mir Nachweise aus der Rspr. einforderst, aber selbst 2 Mal auf den BGH verweist ohne entsprechende Zitate :f_thumbsup:.

Ein Schreiben einfacher Art ist in VV 2301 geregelt. Demnach ist ein solches Schreiben dann gegeben, sofern es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen enthält (Gerold/Schmidt, Komm. zum RVG, VV 2301 Rn. 3). Die EMA macht die Reno Gehilfin, die "Berechnung" kommt nicht vor, da das regelmäßig Pauschalen sind.

Die Frage, die sich dann anschließt ist, ob der Auftraggeber den Auftrag auf einen Schreiben einfacher Art beschränken muss. Das wird jedenfalls bei Verzug durch Mahnung verneint (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2015, Az.: IX ZR 280/14; ab Rn. 16). Das Urteil betrifft aber uU nur Rechtsanwälte und einen Fall, in dem der Gläubiger rechtsunkundig ist. Beides ist vorliegend nicht der Fall.


Antwort
Zitat
3nJ0yIT
Beigetreten: 06.07.2011

OP wohnt zusätzlich im Ausland, macht es für den Gläubiger nicht leichter an Infos zu kommen.

Noch Fragen?


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

@TyCobb: ich dachte, du kennst die Rechtsprechung, auf der deine Ausführungen beruhen.

1. Beschluss des BVerfG, Beschluss vom 07. September 2011 - 1 BvR 1012/11

"Diese Rechtslage hat das Amtsgericht verkannt. Die Kosten eines Inkassobüros können - wenngleich im Einzelnen manches umstritten ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2005 - VIII ZR 299/04 -, NJW 2005, S. 2991 <2994> m.w.N.) - nach vielfacher höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur, unbeschadet bestimmter Einschränkungen, grundsätzlich als Verzugsschaden geltend gemacht werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Mai 1967 - VIII ZR 278/64 -, juris; OLG München, Urteil vom 29. November 1974 - 19 U 3081/74 -, NJW 1975, S. 832; OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Juni 1986 - 6 U 234/85 -, NJW-RR 1987, S. 15; OLG Frankfurt, Urteil vom 14. November 1989 - 11 U 14/89 -, NJW-RR 1990, S. 729; OLG Dresden, Urteil vom 4. April 1995 - 13 U 1515/93 -, NJW-RR 1996, S.1471; OLG Oldenburg, Urteil vom 24. April 2006 - 11 U 8/06 -, JurBüro 2006, S. 481; Unberath, in: Bamberger/Roth, BeckOK zum BGB, Stand: 1. Februar 2009, § 286 Rn. 74; Ernst, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2007, § 286 Rn. 157 m.w.N.). Nach herrschender Meinung anerkannte Einschränkungen sind etwa, dass die Höhe der geltend gemachten Kosten die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen dürfen und dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bereits von vornherein erkennbar zahlungsunwillig gewesen ist (vgl. Unberath, a.a.O., m.w.N.; Ernst, a.a.O., m.w.N.). Ersteres hat die Beschwerdeführerin in ihrem Klageantrag beachtet, zu letzterem hat sie in ihrem Sachvortrag schlüssig Stellung genommen."

2. BGH · Urteil vom 29. Juni 2005 · Az. VIII ZR 299/04

Der Senat hat in einer Entscheidung vom 24. Mai 1967 (VIII ZR 278/64, unter II) die einem Gläubiger durch den Auftrag zur Einziehung einer Forderung bei einem Inkassobüro entstandenen Kosten als möglichen Verzugsschaden angesehen, der grundsätzlich gemäß § 286 BGB zu ersetzen ist, und lediglich unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht des Gläubigers nach § 254 Abs. 2 BGB die Frage aufgeworfen, ob der Gläubiger eine Erfolglosigkeit der Bemühungen des Inkassobüros voraussehen konnte. Vor diesem Hintergrund wäre die Annahme, die Beklagte hätte bei ihren Anträgen auf Erlaß der Vollstreckungsbescheide jedenfalls erkennen können und müssen, daß ihre Ansprüche auf Mahnund Inkassokosten zumindest teilweise schon in einer Schlüssigkeitsprüfung scheitern würden, selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn dies tatsächlich der Fall ist.

3. Zu der Frage, wenn der Gläubiger eine Rechtsabteilung hat, gilt immer noch der Maßstab der BGH Rspr. mit den zwei Ausnahmefällen nach §254 II BGB (siehe oben).
Das AG Brandenburg hat sich mit der Frage befasst: AG Brandenburg an der Havel · Urteil vom 23. Juli 2012 · Az. 37 C 54/12 . Das AG Brandenburg, das sich sehr viel Mühe gemacht und auch teilweise überzeugend in solchen Fällen die Erstattungsfähigkeit verneint, schreibt im letzten Satz des Urteils: "Auch weicht die hiesige Entscheidung von der wohl herrschenden Meinung ab"

4. Die vom BGH gemachten Einschränkungen der Erstattungsfähigkeit ( dass die Höhe der geltend gemachten Kosten die alternativ bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten nicht übersteigen dürfen und dass der Schuldner zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht bereits von vornherein erkennbar zahlungsunwillig gewesen ist), liegen hier nicht vor.

5. Kommen wir zu der von dir zitierten Entscheidung des BGH:
Eine klare Aussage des BGH: Sie muss auch von denen gehört werden, die meinen, der Gläubiger müsse immer weiter mahnen, eine weitere Inanspruchnahme seiner personellen und sachlichen Ressourcen hinnehmen und die damit verbundenen Kosten tragen (vgl. in diesem – jetzt zurückgewiesenen – Sinn etwa AG Dortmund WuM 15, 78; AG Essen-Steele 18.12.14, 12 C 141/14). Ausgehend von diesen Grundsätzen bleibt es unerheblich, ob der Gläubiger einen Rechtsanwalt oder einen Inkassodienstleister mit der vorgerichtlichen Forderungsbeitreibung beauftragt. Beide sind gleichermaßen – der Inkasso-dienstleister nach dem RDG – befugt, diese Rechtsdienstleistung zu erbringen. Diese Übertragung der Grundsätze auf das Inkasso wird in der Litaratur einhellig bejaht; eine Entscheidung des BGH steht noch aus.
Zu der von mir genannten Ausnahme der Einfachheit nimmt der BGH auch Stellung:
Auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen darf ein Gläubiger einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn er den Schuldner verzugsbegründend gemahnt hat.
Damit kann das Inkassounternehmen auch dann erstattungsfähig die Forderung eintreiben, wenn es eine rechtlich einfache Materie vorliegt.

Demnach sehe ich keine Gründe, weshalb die Forderung des Inkassounternehmens nicht erstattungsfähig sein soll.


Antwort
Zitat
lostsoul
Beigetreten: 11.04.2007

Original von lostsoul
Freundin hat auch so nen Problem

Hat per Rechnung mehrere Sachen bestellt und verschiedene Rechnungen bekommen. Hat dann alles Fristgerecht bezahlt, allerdings mit einer ÜBERWEISUNG statt wie ein normaler Mensch einzeln. Sie hat jedoch die Verwendungszwecke der einzelnen Rechnungen in die Überweisung aufgeführt.

Klarna hat nun ein Inkasso Büro eingeschaltet, weil sie dachten sie hätte noch Offenstände. Klarna will aber nach dem zuschicken des Screenshots immer noch nicht das Inkasso Verfahren einstellen; da: "Es ja ihr Fehler gewesen sei". Die Forderung wurde vom Inkasso jetzt erstmal pausiert.

Sie hat also alles fristgerecht bezahlt, meiner Meinung nach haben sie daher kein Recht ein Inkasso-Verfahren einzuläuten, oder? Wie sollen wir jetzt vorgehen?

Mehr als 1 Monat ist es her, dass wir den Sachverhalt widersprochen haben.
Heute kam ein Brief des Inkasso Unternehmens- dass die Sache sich geklärt hat und die Forderung beglichen wurde.
Sie verzichten daher auf die ursprüngliche Forderung und es sind jetzt nur noch die Inkasso-Kosten zu begleichen.

Sagmal?

Die Forderung war sowieso schon unrechtmäßig, weil die Sache schon im Vorfeld bezahlt wurde, nur als solches nicht erkannt. Was wird jetzt passieren, wenn wir der Sache wieder widersprechen?


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