Original von gImLi
also ich bin ja absolut kein experte - aber wieso sollten "glücksspielgewinne" nicht einklagbar sein.
wenn ich beim lotto nen 6er hab, dann hab ich doch einen rechtsanspruch auf meinen anteil an der gewinnausschüttung - oder nicht?
@topic
also mein geld ist immer noch nicht da - aber die hatten ja was von 5 tagen geschrieben ...
Guckstu in � 762 Absatz 1 BGB
Keine Verbindlichkeit bedeutet, dass niemand Ansprüche hat. Deswegen steht bei jedem Gewinnspiel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen". Das gilt übrigens auch für Heiratsvermittlungen. Deshalb verlangen die Vorkasse. Das liegt daran, dass der deutsche Gesetzgeber diese Art von Gelderwerb missbilligt. Dabei spricht er natürlich mit gespaltener Zunge, weil er ja Lotto veranstaltet. Und das gibt er auch nicht her (staatliche Lizenzen), weil es ein riesiges Geschäft ist. Es gilt halt "Wettschulden sind Ehrenschulden."
Man bewegt sich hier auf recht dünnem Eis. Aber in England kann das ganz anders aussehen. Da herrscht ja eine ganz andere Wettkultur (die wetten ja auf alles). Aber ob das unter englischem Recht einklagbar ist... wer wei�?. Und in Amerika hängt es wahrscheinlich wieder vom einzelnen Staat ab. Ich wei�? nur, dass in Nevada (= Las Vegas
) die Casinos angeblich jederzeit in der Lage sein müssen, jeden Chip in Geld umzuwandeln, weswegen die wohl ziemlich viel Geld im Keller haben. Ob das aber auch für online-casinos gilt...
Naja, genug der Fachsimpelei. Abwarten. Ne Inlandsüberweisung braucht ja schon 2 Tage...
MfG,
Jens
PS: Wie immer in juristischen Dingen wird es auch Leute geben, die das alles ganz anders sehen. Aber hier ist der Gesetzeswortlaut (leider) recht eindeutig.