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[Geschlossen] cashout problem II

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Brockie
Beigetreten: 16.01.2005

mein geld ist auch noch nicht da, ich bin zwar eigentlich drauf angewiesen, weil ich spätestens nächste woche in amsterdam die kohle brauch, aber ich werd einfach mal geduldig abwarten :)

YEAH: mein geld ist da :] hab für 5000$ genau 4109.15€ bekommen

hat also 8 tage gedauert, damit kann ich leben :) also kommt in 7 tagen wieder geld :)

achja, es stand auf dem kontoauszug AWV-Meldepflichtig. hab mir schnell ergoogelt, dass das erst ab 12500€ meldepflichtig ist...


tmy
tmy
Beigetreten: 15.01.2005

mir hat die bänkerin gesagt alles > 2k€ muss gemeldet werden !


Brockie
Beigetreten: 16.01.2005

google sagt mir 12500€ :]


Original von Chango
also ich hab letzte woche 500 $ via eb -> neteller -> bank transfer ausgecashed, das ging recht schnell und kostete genau 1 $ gebühren, kann ich nur empfehlen!

Wieviel ist denn auf Deinem Konto angekommen?


Original von gImLi
also ich bin ja absolut kein experte - aber wieso sollten "glücksspielgewinne" nicht einklagbar sein.

wenn ich beim lotto nen 6er hab, dann hab ich doch einen rechtsanspruch auf meinen anteil an der gewinnausschüttung - oder nicht?

@topic
also mein geld ist immer noch nicht da - aber die hatten ja was von 5 tagen geschrieben ...

Guckstu in � 762 Absatz 1 BGB

Keine Verbindlichkeit bedeutet, dass niemand Ansprüche hat. Deswegen steht bei jedem Gewinnspiel "Der Rechtsweg ist ausgeschlossen". Das gilt übrigens auch für Heiratsvermittlungen. Deshalb verlangen die Vorkasse. Das liegt daran, dass der deutsche Gesetzgeber diese Art von Gelderwerb missbilligt. Dabei spricht er natürlich mit gespaltener Zunge, weil er ja Lotto veranstaltet. Und das gibt er auch nicht her (staatliche Lizenzen), weil es ein riesiges Geschäft ist. Es gilt halt "Wettschulden sind Ehrenschulden."
Man bewegt sich hier auf recht dünnem Eis. Aber in England kann das ganz anders aussehen. Da herrscht ja eine ganz andere Wettkultur (die wetten ja auf alles). Aber ob das unter englischem Recht einklagbar ist... wer wei�?. Und in Amerika hängt es wahrscheinlich wieder vom einzelnen Staat ab. Ich wei�? nur, dass in Nevada (= Las Vegas ;) ) die Casinos angeblich jederzeit in der Lage sein müssen, jeden Chip in Geld umzuwandeln, weswegen die wohl ziemlich viel Geld im Keller haben. Ob das aber auch für online-casinos gilt...

Naja, genug der Fachsimpelei. Abwarten. Ne Inlandsüberweisung braucht ja schon 2 Tage...

MfG,

Jens

PS: Wie immer in juristischen Dingen wird es auch Leute geben, die das alles ganz anders sehen. Aber hier ist der Gesetzeswortlaut (leider) recht eindeutig.


Original von tmy
mir hat die bänkerin gesagt alles > 2k€ muss gemeldet werden !

Gesetzlich liegt die Grenze bei 15.000 €!!


Original von Brockie
google sagt mir 12500€ :]

Das ist nicht ganz so einfach:

Bei verspäteter �?berweisung hat der �?berweisende (also Eurobet) einen Erstattungsanspruch in Höhe von 12500 € (� 676b III 1). Da gilt eine 14-Tages-Frist.

Wenn DEINE Bank dir das Geld nicht gutschreibt, hast du einen Anspruch auf Erstattung (12.500 €), � 676g III.

Soweit ich das sehe, hast DU aber keinen Anspruch, wenn die Bank von EUROBET Mist baut. Wenn ich das falsch sehe, bitte ich darum, mich zu berichtigen.

MfG,

Jens


Ich würde btw auch mal darüber nachdenken ob die Vorschriften des BGB auf eine britische Firma oder Hausbank einer britischen Firma anwendbar sind.


Original von Pius
Ich würde btw auch mal darüber nachdenken ob die Vorschriften des BGB auf eine britische Firma oder Hausbank einer britischen Firma anwendbar sind.

Darauf habe ich ja explizit hingewiesen und habe gesagt, dass du zumindest in D-Land niemanden wegen deiner Spielgewinne verklagen kannst. Das gilt ja grundsätzlich auch für so sachen wie bet-and-win.de und das alles.

MfG,

Jens


StarsAbove
Beigetreten: 15.01.2005

Original von CentreFold

Original von Brockie
google sagt mir 12500€ :]

Das ist nicht ganz so einfach:

Bei verspäteter �?berweisung hat der �?berweisende (also Eurobet) einen Erstattungsanspruch in Höhe von 12500 € (� 676b III 1). Da gilt eine 14-Tages-Frist.

Wenn DEINE Bank dir das Geld nicht gutschreibt, hast du einen Anspruch auf Erstattung (12.500 €), � 676g III.

Soweit ich das sehe, hast DU aber keinen Anspruch, wenn die Bank von EUROBET Mist baut. Wenn ich das falsch sehe, bitte ich darum, mich zu berichtigen.

MfG,

Jens

ne du selber hast da keinen anspruch, aber eurobet hat ansprüche gegenüber ihrer bank und du hast den anspruch gegenüber eurobet.


Original von StarsAbove

ne du selber hast da keinen anspruch, aber eurobet hat ansprüche gegenüber ihrer bank und du hast den anspruch gegenüber eurobet.

Und das ist ein wichtiger Unterschied. Dann darf man nämlich mit einem ausländischen Unternehmen in einem fremden Rechtskreis über sein Geld diskutieren... Du musst Eurobet erstmal dazu kriegen, an seine Bank heranzutreten. Die sagen schlie�?lich: "Wieso? Ist doch alles verschickt worden. Gehen Sie zu Ihrer Bank." Und die sagt: "Hier ist nix angekommen." Dann beweis du mal, wer was nicht ausgeführt hat und wer den Anspruch hat. Aber das sind alles ungelegte Eier. Die Leute, die hier um ihr Geld bangen, müssen wahrscheinlich einfach noch etwas Geduld haben...

MfG,

Jens


StarsAbove
Beigetreten: 15.01.2005

das ist quatsch...das ist alles EU-Recht, und wenn das überweisende institut behauptet sie hätten alles rechtens gemacht müssen sie dir zum beweis die aufzeichnungen ect. schicken...und selbst wenn das geld auf dem überweisungsweg verloren geht (was eigentlich nicht vorkommen kann) hast du trotzdem laut EU-recht anspruch auf dein geld gegenüber dem überweisenden institut.

im klartext: du ist in dem fall eurobet als überweisender.

und ich denke keine seriöse firma lässt das auf sich beruhen, dass die kunden ihr geld nicht bekommen--> ergo gehe ich davon aus das EB sich darum kümmern wird.


Hm. "EU-Recht" gibt es als solches nicht. Das wird wohl eine Richtlinie gewesen sein. Das hei�?t, sie muss von den einzelnen Ländern in eigener Verantwortung umgesetzt werden. Nur das Ziel der Gesetzgebung ist definiert; also der Erstattungsanspruch als solcher.
Das hei�?t: du hast keinen generellen EU-Recht-Anspruch bei irgendeinem Gericht aus "EU-Recht" sondern nur einen Anspruch aus einem englischen Gesetz, das gro�?teils den gleichen Inhalt haben muss, wie das deutsche Gesetz. Daher musst du trotzdem in England nach dem englischen Gesetz klagen. Und zwar gegen Eurobet, dass die ihren Anspruch aus dem der Richtlinie entsprechenden englischem Gesetz geltend machen. Und ob du DA einen Anspruch drauf hast, das hängt vom allgemeinen englischen Recht ab. Denn vielleicht können die ja auch sagen: interessiert uns doch nicht, der Anspruch gegen unsere Bank. Für uns ist das erledigt. Aber das ist jetzt ganz wilde Spekulation von meiner Seite (in D-Land wäre das nämlich sicher möglich. Siehe mein anderes Post zur Verbindlichkeit von Wettverträgen/Spielverträgen).

In Deutschland ist es so, dass du alles beweisen musst, was für Dich günstig ist. Ob es im Bankrecht da Beweislastumkehren gibt, wei�? ich nicht. Das gilt insbesondere auch für englisches Bankrecht. Aber da gibt es tatsächlich etwas das "Disclosure" oder so hei�?t und wo du alle Unterlagen anfordern kannst. UU ist es daher vielleicht sogar leichter als in BRD.

Aber natürlich werden sich die da nicht für die paar billigen $$ so einen PR-Skandal aufhalsen.

Alles weitere besser per PM. Die anderen interessieren diese Details sicher nicht so sehr und helfen tun sie ihnen auch nicht ;)

MfG,

Jens


rofl, mein geld ist da:

Anlagetext: Auslandszahlung
...
EUROBET GIBRALTAR LIMITED G
...
AUFTR: USD 500,75
KURS: 1,225000
EUR-GEGW: 408,78
Provision :EUR 10,00
Courtage :EUR 3,00

=[

so ein halsabschneider verein
was zahlt ihr so für gebühren?


ziemlich genauso. ich hab mal von ub nen scheck bekommen, weil meine neteller-email nich mit der ub-email übereinstimmte. 8 € gebühren, 1,50€ Courtage bei einem $45-Scheck!!!

Irgendwer hier sagte aber auch, das läge an der fehlenden Swift/BIC? Hast du da was falsch gemacht?

MfG,

Jens


ich habe swift/bic angegeben und die IBAN als konto nr

ich habe auch ein extra konto bei der diba
ich meine mich zu erinnern hier von jemandem gelesen zu haben, der meinte bei der diba würden gar keine gebühren anfallen.
allerdings konnte ich dazu bei denen auf der homepage nichts finden.


ne andere frage zu cashout:

meine balance bei EB ist immer 0. Und das obwohl ich 300$ auf Poker drauf hab, ich kann aber nichts auscashen....

woran könnte das liegen? ich würde mir gern PT kaufen...


Du musst das Geld erst auf Sportarten transferieren.


Brockie
Beigetreten: 16.01.2005

also anscheinend habt ihr nicht verstanden, dass ich meinte, bis 12500€ muss ich nix melden weil auf der überweisung AWV-meldepflichtig draufsteht...

und achja, ich hab keinen cent gebühren gezahlt (volksbank)


also AWV Meldepflicht gilt erst ab 12.500 € - das ist auch meine Info

@Brockie.
bin auch VB - werde da morgen mal hingehen und nachfragen - seltsam ...