https://europa.eu/youreurope/business/finance-funding/making-receiving-payments/electronic-cash-payments/index_de.htm#inline-nav-1
Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Unabhängig davon, ob Sie als Inhaber eines Geschäfts oder als Privatperson auftreten, müssen Sie bestimmte Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung treffen, wenn Sie mit Kunden Geschäftsbeziehungen eingehen oder gelegentlich Transaktionen abwickeln.
Dies gilt für einzelne oder mehrere offensichtlich miteinander verbundene Zahlungsvorgänge in folgenden Fällen:
Handel mit Waren – Barzahlungen in Höhe von 10 000 Euro oder mehr
gelegentliche Transaktionen in Höhe von 15 000 Euro oder mehr
Anbieter von Glücksspieldiensten – Transaktionen in Höhe von 2000 Euro oder mehr im Zusammenhang mit Gewinnen oder Einsätzen bei Glücksspielen
In diesen Fällen müssen Sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und die Identität des Kunden sowie des wirtschaftlichen Eigentümers (Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Kunde letztlich steht oder in deren Auftrag eine Transaktion ausgeführt wird) ermitteln und überprüfen. Melden Sie verdächtige Transaktionen bei der zentralen Meldestelle (FIU) in Ihrem EU-Land.
https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/aufsichtssysteme/verpflichtende-it-systeme-fuer-veranstalter-und-vermittler-von-gluecksspielen
Seit dem 1. Juli 2021 erfolgt die Überwachung des Online-Glücksspielmarktes in Deutschland auch durch informationstechnische Systeme. Der Anschluss an diese Systeme ist für Anbieter von Glücksspielen im Internet verpflichtend. Neben der Spielersperrdatei OASIS stehen zwei Systeme mit unterschiedlichen Aufgaben und Funktionsweisen zur Verfügung:
ein Auswertesystem der Safe-Server gem. § 6i Abs. 2 GlüStV 2021, das die für die Durchführung der Glücksspielaufsicht von den Glücksspielanbietern selbst erfassten Daten auswertet, und
die Zentraldateien, die für die Spieler die Einhaltung der Einzahlungslimitierung steuern (Limitdatei - § 6c GlüStV 2021) sowie das parallele Spielen bei mehreren Glücksspielanbietern verhindern (Aktivitätsdatei - § 6h GlüStV 2021).
Beide informationstechnischen Systeme werden seit 1. Januar 2023 von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder verwaltet und von Dataport, als Dienstleister der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, betrieben.