An der Dienstanweisung von Herrn Dr. Bosselmann ist so ziemlich alles rechtswidrig,
was nur rechtswidrig sein kann.
Im Einzelnen:
Spoiler
1. Er suggeriert seinen Mitarbeitern bereits unter Ziffer 1, dass er irgendeine Art von Spielraum hat,
ob er etwaige Krankmeldungen akzeptiert.
Ein solcher Spielraum der "Akzeptanz" besteht für den einzelnen Arbeitgeber nicht.
Vielmehr legt nicht der einzelne Arbeitgeber, sondern das Gesetz fest, dass im Krankheitsfall
gemäß § 3 EntgFG dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Lohnfortzahlung zusteht.
Der Begriff der Krankheit ist nicht feststehend und orientiert sich an den aktuellen Erkenntnissen der Medizin.
Allerdings sind - selbstverständlich - sowohl Fieber als auch eine Erkältung als Krankheiten anerkannt.
Sollte also ein Arbeitnehmer eine dieser Krankheiten haben und dies durch Krankmeldung nachweisen,
dann kann er selbstverständlich zuhause bleiben.
Auf die Ansicht des Arbeitgebers, dass dies keine ausreichende Krankheit sei oder er diese nicht akzeptiere,
kommt es nicht an.
Selbstverständlich steht den Arbeitnehmern hier ein weiterer Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu.
2. Er droht bereits jetzt an für den Fall der Krankmeldung mit Erkältung / Fieber keine Lohnfortzahlung an.
Im Grunde droht er hier an:
"Komm arbeiten -mit Fieber/Erkältung und ohne Coronanachweis- oder ich zahle dir keinen Lohn."
Dies stellt eine vorsätzliche Drohung mit einem empfindlichen Übel dar.
Diese ist darüber hinaus auch als rechtswidrig und verwerflich anzusehen,
da er hier - und insbesondere in der Corona-Situation - Leib und Leben seiner
Mitarbeiter und Kunden riskiert, um seine Arbeitsleistung zu erhalten.
Es liegt sogar meiner Einschätzung ein unbenannter schwerer Fall vor, da ein solcher
etwa angenommen wird, wenn die genötigte Handlung eine besonders gefährliche darstellt.
Dies ist hier - arbeiten mit Corona-Symptomen- der Fall.
Die "Mitteilung" selbst ist schon eine versuchte Nötigung in X Fällen (X Mitarbeiter).
Sie wird zur vollendeten, sofern ein Mitarbeiter trotz Krankheit arbeiten kommt.
3. Man könnte sogar soweit gehen, hier eine Anstiftung zum versuchten Totschlag
(oder jedenfalls zur versuchten (gefährlichen) Körperverletzung) anzunehmen.
Er wirkt dahingehend auf seine Mitarbeiter ein, dass diese trotz Corona-Symptomatik
arbeiten kommen und nimmt offenkundig billigend in Kauf, dass sich Kunden und Mitarbeiter anstecken.
Man wird ihm zugute halten können, dass er Corona als Krankheitsgrund anerkennt
und somit nur eine Ansteckung mit Fieber/Erkältung billigend in Kauf nimmt.
Demnach liegt hier auch eine (versuchte) Anstiftung zur versuchten (gefährlichen) KV vor.
4. Die Drohungen mit "fristloser" Entlassung ist zwar keine Nötigung, da der Zweck hier
wohl nicht als verwerflich einzustufen sein wird.
Ein Treffen mit Freunden, wird aber dennoch - trotz der Situation - nicht ausreichen, um
eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Dies stellt keine Straftat, sondern aktuell
noch höchstens unsolidarisches Verhalten dar. Dies dürfte nicht für eine aus. KD ausreichen.
Man kann ihm zugute halten, dass er bei 4. den Grund als ausreichend erachtet.
Er wird aber als Unternehmer und langjähriger Arbeitgeber sicherlich die Voraussetzungen
der Entgeltfortzahlung kennen und täuscht hier seine Arbeitnehmer aktiv darüber.
Dies ist nicht nur verwerflich, sondern auch nach m.E. strafbar.
Er täuscht seine Mitarbeiter, bringt sowohl diese als auch Kunden in (Lebens-)gefahr
und zu allem Überfluss heuchelt er dann noch vor der Kamera rum.
Er ist im Grunde nicht besser, sondern noch wesentlich schlimmer als sämtliche Jugendlichen,
die aus purer Dummheit sich so verhalten, da er es besser wissen müsste.
Grauenhaft.