Warum sind Springmesser erlaubt, wenn die Klinge seitlich herausspringt, aber verboten wenn die Klinge vorne herausspringt? Das Schadenspotiential ist ja in beiden Fällen gleich. 8,5cm Lange klinge ist erlaubt, aber wenn es springt ist es ein Verstoß gegen das Waffengesetz aber wenn es seitlich herausspringt nicht? warum?
Weil es so ist und so im Waffengesetz steht.
"Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist."! (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 zum Waffengesetz)
Führen in der Öffentlichkeit darfst du das "Erlaubte" aber ohne Bedürfnis auch nicht.
"Warum ist es verboten?"
"Weil es verboten ist."
Beste Antwort ![]()
Vermutung: Weil eine nach vorne rausspringende Klinge direkt schwer verletzen kann, während mit der seitlich herausspringenden Klinge erstmal nur die "Waffe scharf gemacht" wird.
Die Antwort ist aber dem Grunde nach so richtig. Am Waffengesetz wird aus den verschiedensten Gründen "rumgemuckelt", ohne das es konkrete nachvollziehbare Begründungen gibt.
Bei den Verboten von verschiedenen Messerarten 2008 wurde z.B. als Begründung herangezogen:
"Der Grund für die 2008 eingeführte Strafbarkeit von zahlreichen Messerarten, darunter auch Butterflymesser, war die Zunahme von Straftaten, bei denen diese als Waffen eingesetzt wurden. Potentielle Täter sollten abgeschreckt werden. Ob dieses Ziel erreicht wurde kann dahingestellt bleiben – viele Messer sind seitdem jedenfalls verboten."
Wenn der Täter kein Butterflymesser nimmt, nimmt er halt ein anderes. Messerdelikte sollen ja gerade in den letzten Jahren zugenommen haben.
Springmesser und auch Einhandmesser sind insbesondere auch deshalb verboten, weil man sie schnell verdeckt ziehen und einsetzen kann. Das ist bei einem nur von beiden Händen zu öffnenden Klappmesser nicht der Fall. Die Klingenlänge ist natürlich hinsichtlich der Stichtiefe entscheidend.
Frag mich mal, warum man theoretisch mit einer geladenen Vorderladerpistole Kaliber .69 (17,5 mm Stahl - oder Bleikugeln) mit Funkenzündung in der Öffentlichkeit rumlaufen dürfte (Führen) - ab 18 Jahren ohne Erlaubnis oder Waffenschein ( nur ein Schwarzpulverschein zum Laden ist erforderlich ).
Die aktuell im Gespräch stehenden weiteren Verschärfungen des Waffenrechts sind auch wieder purer Aktionismus. Das rumballern auf der Straße mit Schreckschusswaffen ist verboten. Ich habe auch starke Zweifel, dass diejenigen, die da auf Videos rumgeballert haben, die Waffen führen durften, also einen sogenannten kleinen Waffenschein hatten. Der wäre übrigens weg, wenn man bei einem solchen Rumballern erwischt würde.
Die Verbote gibt es schon, sie werden halt nicht durchgesetzt. Das ist das Problem. Solange ich die Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein bei mir zu Hause habe, stellt sie ja überhaupt kein Problem dar. Ob das "sinnvoll" ist, oder nicht, ist ja nochmal eine andere Frage -kann man so oder so sehen.
Die einzelnen Begründungen der Differenzierungen werden genauso stichhaltig sein wie die Begründung warum wir in DE auf 4 -und nicht etwa 3, 5 oder drölf- Tische capped sind.
Also gar nicht.
Original von wahnfried
Weil es so ist und so im Waffengesetz steht."Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist."! (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 zum Waffengesetz)
Führen in der Öffentlichkeit darfst du das "Erlaubte" aber ohne Bedürfnis auch nicht.
wäre ein Bedürfnis die Selbstverteidigung? Angenommen man müsste alleine durch eine zwielichtige Gegend gehen und eine größere Summe Bargeld mit sich führen. und will im Fall des Falls sicher sein. Hätte keine Intention die Waffe einzusetzen, außer man würde eben angegriffen werden zur Abschreckung
Original von TooBigToFail
Original von wahnfried
Weil es so ist und so im Waffengesetz steht."Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist."! (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 zum Waffengesetz)
Führen in der Öffentlichkeit darfst du das "Erlaubte" aber ohne Bedürfnis auch nicht.
wäre ein Bedürfnis die Selbstverteidigung? Angenommen man müsste alleine durch eine zwielichtige Gegend gehen und eine größere Summe Bargeld mit sich führen. und will im Fall des Falls sicher sein. Hätte keine Intention die Waffe einzusetzen, außer man würde eben angegriffen werden zur Abschreckung
Aus dem Leben gegriffen
Hier ist mal eine Seite, die sich mit dem Führen von Messern beschäftigt. Bedürfnis ist nicht der ganz treffende Begriff, genauer ist "berechtigtes Interesse".
http://www.taschenmesser.de/fuehrungsverbot/
oder hier:
"Eine Ausnahme zum Verbot des Führens liegt nach §42a II WaffG dann vor, wenn die Waffe in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird (also etwa nach dem Einkaufen der Waffe). Oder wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa im Zusammenhang mit Brauchtum (Schützen!), Beruf (Jäger) oder Sport (Sportschütze). Persönliche Affektion („Ich fühle mich sicher“) ist aber niemals ein berechtigtes Interesse."
§ 42a Abs. 3 Waffengesetz sagt: Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Eine Kommentierung dazu wieder: "Der sogenannte "allgemein anerkannte Zweck" ist dabei nicht näher ausgeführt. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Gesetzgeber nicht von einem "behördlich anerkannten" oder "gesetzlich anerkannten" Zweck spricht. Die Formulierung "allgemein anerkannter Zweck" legt nahe, dass hiermit das normale Volksempfinden bzw. der gesunde Menschenverstand gemeint ist, nach denen das Führen zum Beispiel eines Taschenmmessers in verschiedenen Situationen üblich und angebracht ist. Selbstverteidigung wird vom Gesetzgeber nicht als ein solcher Zweck anerkannt."
Ein springmesser mit ordentlicher Feder und beidseitig geschliffenen klinge das nach vorne rausschießt ist halt schon beim öffnen gefährlich, weil du in dem Sinn nichmal zustechen musst.
Das Selbstverteidigung nicht als berechtigtes Interesse dient, sollte aber relativ klar sein, denn ein Messer eignet sich nicht dafür. Du hast einfach keine mannstoppwirkung, da kannste 5 mal auf einen Angreifer einstechen bis er bewusstlos wird und stirbt, ist es mit dir auch schon lange vorbei. Messer als selbstverteidungswaffen gehören in professionelle Hände, und diese widerrum nutzen andere Dinge als Messer.
Original von Topgamer
Ein springmesser mit ordentlicher Feder und beidseitig geschliffenen klinge das nach vorne rausschießt ist halt schon beim öffnen gefährlich, weil du in dem Sinn nichmal zustechen musst.Das Selbstverteidigung nicht als berechtigtes Interesse dient, sollte aber relativ klar sein, denn ein Messer eignet sich nicht dafür. Du hast einfach keine mannstoppwirkung, da kannste 5 mal auf einen Angreifer einstechen bis er bewusstlos wird und stirbt, ist es mit dir auch schon lange vorbei. Messer als selbstverteidungswaffen gehören in professionelle Hände, und diese widerrum nutzen andere Dinge als Messer.
Naja wenn man entpsrechend ausgebildet ist, dann eignet sich eine Schusswaffe zB äußerst gut zur Selbstverteidigung und die darf man auch trotzdem nicht mit sich führen, dein Argumentationstrang ist etwas sinnfrei.
Original von TooBigToFail
wäre ein Bedürfnis die Selbstverteidigung? Angenommen man müsste alleine durch eine zwielichtige Gegend gehen und eine größere Summe Bargeld mit sich führen. und will im Fall des Falls sicher sein. Hätte keine Intention die Waffe einzusetzen, außer man würde eben angegriffen werden zur Abschreckung
Ich würde gar nicht durch eine zwielichtige Gegend mit einer größeren Summe Bargeld gehen. Da gibt es immer andere Möglichkeiten.
Ich wurde schon Opfer eines Raubüberfalls und Freunde haben mir Pfefferspray und andere "Waffen" geschenkt.
Da denke ich mir halt auch nur, welche Vorstellung von einem Raubüberfall die Menschen haben.
Wenn die Täter zu dir kommen und was von dir wollen, dann glaub mir: Du wirst keine Zeit haben, irgendeine Waffe zu zücken, bevor die dir die Fresse einschlagen.
Ist leider so: Musste ich auch durch Schmerz kennenlernen, als ich mich verteidigte und plötzlich noch Komplizen auftauchten.
Das gefällt denen so gar nicht, wenn das Opfer Gegenwehr leistet.
Die Strafanzeige lautete dann schwerer Raub, weil die mich in die Gefahr des Todes brachten.
Wurden obv. nicht gefasst, aber immer wieder stelle ich mir die Frage: Hätte ich mich da irgendwie zur Wehr setzen können mittels Waffen?
Wahrscheinlich nicht.
Hätten die Waffen hingegen dafür gesorgt, dass ich getötet worden wäre? Vielleicht. Weiß ich nicht.
GTO-Strategie daher: Nimm ein Taxi.
Wie ist das mit Messerattrappen? Darf man ein Gummimesser mit sich führen? Sowas zB https://www.budoland.com/de/gummimesser-834-9028
Fällt bestimmt unter Anscheinwaffe. Die sind ja laut Gesetzestext generell in der Öffentlichkeit verboten, oder? Da macht die Klingenlänge ja auch keinen Unterschied.
Wie ist es mit Passivbewaffnung, Sandhandschuhe zB. Habe die lange Zeit als Radfahrer im Winter eigentlich immer getragen (wobei ich damit nie auf Demos o.ä. war).
Edit: Anscheinswaffe bezieht sich wohl ausschließlich auf Schusswaffen.
Bin mir nicht sicher, aber gewaltbereite Angreifer mit Gummimesser provozieren, würde ich nicht als Expertenstrategie bezeichnen.
Was wäre denn die Expertenstrategie? Wegrennen? In der Opferrolle bleiben und kassieren? Präventiv den schwarzen Gürtel machen? Das hier?
Wenn da 2 gelangweilte Huslons oder Junkys einen anmachen, weil sie glauben, dass er ein leichtes Opfer ist kann das schon der Gamechanger sein, wenn du die "Klinge" ziehst und selbst aggressiv wirst. Und gegen dich verwenden können sie es auch nicht. Das war meine Überlegung dahinter.
Jeder mit bissl was im Kopf, bzw. der Ahnung hat, wird dir gegen Messerangreifer empfehlen so schnell es geht abzuhauen (wenn möglich)
hört sich eher so an als würdest du gerne mal jemanden abstechen
Oben beschreibe ich ein denkbares Szenario. Dabei rede ich von unbewaffneten Angreifern. Wie kommst du denn auf die Idee, dass ich bei bewaffneten Angreifern ein Gummimesser ziehe, mit dem ich die dann auch noch abstechen will!?
Original von Invidious
Was wäre denn die Expertenstrategie? Wegrennen? In der Opferrolle bleiben und kassieren? Präventiv den schwarzen Gürtel machen? Das hier?Wenn da 2 gelangweilte Huslons oder Junkys einen anmachen, weil sie glauben, dass er ein leichtes Opfer ist kann das schon der Gamechanger sein, wenn du die "Klinge" ziehst und selbst aggressiv wirst. Und gegen dich verwenden können sie es auch nicht. Das war meine Überlegung dahinter.
Das Problem ist halt, wenn dir dann eine richtige Klinge haben.
Klar, dann kannste deine nur fallen lassen und "Alles ok, bleibt ruhig." sagen, abgezogen werden und das beste hoffen. Aber in keiner stressigen Situation in meinem Leben war es der Fall, dass die Täter bewaffnet waren. Die waren einfach nur in Überzahl. Da hätte eine Attrappe und aus der Opferrolle fallen vermutlich geholfen. Naja man weiß es nicht.
Warum sagst du dem Angreifer nicht, dass du ein großer Prinz aus Afrika bist und du etliche Millionen hast, du aber 3000 brauchst um an dein Vermögen heran zu kommen?