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[Geschlossen] Urheberrecht mp3 450€

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...hier stand mist...


hipe
Beigetreten: 14.09.2006

Original von Business88

Original von hipe
yo sie schicken die zehntausenden abgemahnten vor gericht, weißt wie teuer das für die abmahner is?

die abmahner bauen nur darauf, dass ahnungslose idioten zahlen, weil sie schiss bekommen.

das sag ich ja net, blos ich würde einfach zum anwalt gehen und da irgendwas machen lieber zahl ich an den 100(weil denke nicht das die kosten 1/4 überschreiten werden)als an die 450 zu zahlen oder es ist noch besser und die haben rechtsschutzversicherung.

viele anwälte, machen dir auch nur ne mod. UE, kostet dann halt 100€, wo du im inet welche für umsonst findest, in denen du nur die daten eintragen musst, ist idiotensicher


Business88
Beigetreten: 21.09.2009

Original von nornof
...hier stand mist...

das hab ich gemerkt....
das ist es ja was ich meine beim streitwert 10.000 hast du gesagt wird kosten knapp 700euro das sind nicht mal 10 prozent

meinst du bei 450 wird mehr als 100 kosten?

muss ja auch nicht sein das bei erstem mal es was kosten muss manchmal machen die auch beratungstermine und erst bei weiteren schritten bezahlt man was


csTFG
Beigetreten: 29.03.2007

Original von Business88
das sag ich ja net, blos ich würde einfach zum anwalt gehen und da irgendwas machen lieber zahl ich an den 100(weil denke nicht das die kosten 1/4 überschreiten werden)als an die 450 zu zahlen oder es ist noch besser und die haben rechtsschutzversicherung.

Genau das ist die Intention. Es ist für beide Anwälte ein sehr einträgliches Geschäft. Der Abmahner fordert 1000€, ein beauftragter Verteidiger haut dich für "günstige" 500€ raus. Ein Einschreiben mit modUE kostet wenige Euros.


Business88
Beigetreten: 21.09.2009

Original von csTFG

Original von Business88
das sag ich ja net, blos ich würde einfach zum anwalt gehen und da irgendwas machen lieber zahl ich an den 100(weil denke nicht das die kosten 1/4 überschreiten werden)als an die 450 zu zahlen oder es ist noch besser und die haben rechtsschutzversicherung.

Genau das ist die Intention. Es ist für beide Anwälte ein sehr einträgliches Geschäft. Der Abmahner fordert 1000€, ein beauftragter Verteidiger haut dich für "günstige" 500€ raus. Ein Einschreiben mit modUE kostet wenige Euros.

ich persönlich bin nicht der meinung das es bei "streitwert" von 450€ reichen wird... also das die dann locker lassen


soweit ich weis is der upload das wirklich strafbare. und da man über torrent beim download gleichzeitig auch uploaded macht man sich imo wegen des anbietens und nciht des downloadens strafbar.

Wichtig ist wie sie an die addresse gekommen sind. Denn nach einem BVG urteil ist die herausgabe der zugehörigen anschrift einer IP-adresse nur bei schweren verbechen(mord, kinderpornographie ect.) gestattet musik downloaden fällt nicht darunter. war die tat nach dem BVG-urteil dann ist die ermittlung der adresse illegal und somit als beweis vor gericht nicht zulässig und damit gibt es keine verbindung zwischen dem down/upload und deiner Tante.

Und wie bereits erwähnt wenn mehr Personen zugang haben dann können die eh nix machen insbesondere dann wenn der Telefonanschlussinhaber nen alibi hat und verwand mit dem rest ist. Dann kan er sagen :"ich kanns nciht gewesen sein und verweigere jegliche aussage"


csTFG
Beigetreten: 29.03.2007

Original von Business88
ich persönlich bin nicht der meinung das es bei "streitwert" von 450€ reichen wird... also das die dann locker lassen

(Ist wirklich nicht böse gemeint und ohne gewisse Vorbildung würde ich vielleicht auch so denken, aber) genau wegen dieser Einstellung ist dies ein so SEHR lukratives Geschäft.


philwen
Beigetreten: 13.05.2007

Original von Nathanael86
soweit ich weis is der upload das wirklich strafbare. und da man über torrent beim download gleichzeitig auch uploaded macht man sich imo wegen des anbietens und nciht des downloadens strafbar.

Wichtig ist wie sie an die addresse gekommen sind. Denn nach einem BVG urteil ist die herausgabe der zugehörigen anschrift einer IP-adresse nur bei schweren verbechen(mord, kinderpornographie ect.) gestattet musik downloaden fällt nicht darunter. war die tat nach dem BVG-urteil dann ist die ermittlung der adresse illegal und somit als beweis vor gericht nicht zulässig und damit gibt es keine verbindung zwischen dem down/upload und deiner Tante.

Und wie bereits erwähnt wenn mehr Personen zugang haben dann können die eh nix machen insbesondere dann wenn der Telefonanschlussinhaber nen alibi hat und verwand mit dem rest ist. Dann kan er sagen :"ich kanns nciht gewesen sein und verweigere jegliche aussage"

ui, gleiche so viele halbwahrheiten auf einmal...
inzwischen ist auch download strafbar (seit über 1 jahr?!)
wenn das ermitteln der ip adresse bei urheberrechtsverletzungen nicht gestattet ist warum wirds trotzdem so oft zugelassen?sowas hör ich grad zum ersten mal...
der telefonanschlussinhaber haftet aber trotzdem - er muss aufpassen dass da keiner mist baut.


Business88
Beigetreten: 21.09.2009

Original von csTFG

Original von Business88
ich persönlich bin nicht der meinung das es bei "streitwert" von 450€ reichen wird... also das die dann locker lassen

(Ist wirklich nicht böse gemeint und ohne gewisse Vorbildung würde ich vielleicht auch so denken, aber) genau wegen dieser Einstellung ist dies ein so SEHR lukratives Geschäft.

hehe da haste auf jedenfall recht deswegen hab ich rechtsschutzversicherung :tongue:


BigLixNo1
Beigetreten: 28.04.2006

Original von Business88

Original von csTFG

Original von Business88
ich persönlich bin nicht der meinung das es bei "streitwert" von 450€ reichen wird... also das die dann locker lassen

(Ist wirklich nicht böse gemeint und ohne gewisse Vorbildung würde ich vielleicht auch so denken, aber) genau wegen dieser Einstellung ist dies ein so SEHR lukratives Geschäft.

hehe da haste auf jedenfall recht deswegen hab ich rechtsschutzversicherung :tongue:

ich glaub (bin mir da nicht sicher) eine Rechtsschutzversicherung bezahlt da nix, muss du immernoch selbst bezahlen!


Original von philwen

Original von Nathanael86
soweit ich weis is der upload das wirklich strafbare. und da man über torrent beim download gleichzeitig auch uploaded macht man sich imo wegen des anbietens und nciht des downloadens strafbar.

Wichtig ist wie sie an die addresse gekommen sind. Denn nach einem BVG urteil ist die herausgabe der zugehörigen anschrift einer IP-adresse nur bei schweren verbechen(mord, kinderpornographie ect.) gestattet musik downloaden fällt nicht darunter. war die tat nach dem BVG-urteil dann ist die ermittlung der adresse illegal und somit als beweis vor gericht nicht zulässig und damit gibt es keine verbindung zwischen dem down/upload und deiner Tante.

Und wie bereits erwähnt wenn mehr Personen zugang haben dann können die eh nix machen insbesondere dann wenn der Telefonanschlussinhaber nen alibi hat und verwand mit dem rest ist. Dann kan er sagen :"ich kanns nciht gewesen sein und verweigere jegliche aussage"

ui, gleiche so viele halbwahrheiten auf einmal...
inzwischen ist auch download strafbar (seit über 1 jahr?!)
wenn das ermitteln der ip adresse bei urheberrechtsverletzungen nicht gestattet ist warum wirds trotzdem so oft zugelassen?sowas hör ich grad zum ersten mal...
der telefonanschlussinhaber haftet aber trotzdem - er muss aufpassen dass da keiner mist baut.

deswegen fängt ja mein ganzer beitrag mit "soweit ich weis..." an.


Gluecksfisch
Beigetreten: 28.05.2009

lol was hier alle schreiben und wie unglaublich naiv einige hier sind.

Der Download / Upload von urheberrechtlich geschütztem ist verboten. Darunter fallen auch Hörbücher, MP3-Songs oder Filme.

Die Tat wurde begangen, ist belegbar und wurde in der Abmahnung auch aufgeführt mit Datum, Zeitstempel, IP-Adresse, Dateiname und andere Daten, die während des Vorgangs mitprotokolliert wurden.

Daher wird der Anwalt zu 100'% nicht auf das Geld verzichten und problemlos das Strafverfahren und die zivilrechtliche Einklagung starten, sofern OP alles ignoriert.

OP hat 2 Möglichkeiten, entweder er geht zum Anwalt und versucht den Streitwert zu senken (in der Regel trifft man sich bei 50% der angegebenen Summe) oder aber das ganze vor Gericht auszufechten, was ich aber für aussichtslos halte sofern es ein seriöser Anwalt der Gegenseite ist und kein abc-Abmahnanwalt.

Der eigene Anwalt ist natürlich dennoch zu zahlen, selbst wenn eine Einigung bei 50% der Summe getroffen wird. Das wird bei 450 Euro kaum Ersparnis bringen meiner Meinung nach und ist die Arbeit nicht wert.

Rechtsberatung ist nicht kostenlos, was hier einige geschrieben haben. Die Erstberatung, ob Anwalt oder Verbraucherzentrale, ist kostenpflichtig. In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen diese Art der Beratung nicht, ist aber schon abhängig von der Versicherung.

OP: Zahl das einfach und hake es als Lernerfahrung ab, das ist der einfachste Weg. Es gibt dann keine strafrechtlichen Ermittlungen (dh keine Polizei, Eintrag in Akte, Staatsanwaltschaft, Hausdurchsuchung, weitere Recherchen bzgl. andere Download/Upload-Delikte) und das Thema ist durch. Du bekommst, sofern Du nicht weiterhin diese Straftaten begehst auch keine weiteren Abmahnungen vom Anwalt - logisch eigentlich aber den Quatsch hat hier auch einer geschrieben. Das schlimmste wäre definitiv gar nicht auf die Abmahnung zu reagieren bzw. die Unterlassungserklärung zu ignorieren.


in der aktuellen ct ist ein bericht ueber vermutlich genau diese kanzlei, lohnt zu lesen.


Gluecksfisch
Beigetreten: 28.05.2009

Original von karofuenf
in der aktuellen ct ist ein bericht ueber vermutlich genau diese kanzlei, lohnt zu lesen.

http://www.heise.de/ct/inhalt/2010/05/50/

Das meinst Du.

Trotzdem ist jeder Fall einzeln zu betrachten und daher nicht allgemein zu beantworten.


DonMidi
Beigetreten: 01.01.2008

Original von Business88

Original von csTFG

Original von Business88
das sag ich ja net, blos ich würde einfach zum anwalt gehen und da irgendwas machen lieber zahl ich an den 100(weil denke nicht das die kosten 1/4 überschreiten werden)als an die 450 zu zahlen oder es ist noch besser und die haben rechtsschutzversicherung.

Genau das ist die Intention. Es ist für beide Anwälte ein sehr einträgliches Geschäft. Der Abmahner fordert 1000€, ein beauftragter Verteidiger haut dich für "günstige" 500€ raus. Ein Einschreiben mit modUE kostet wenige Euros.

ich persönlich bin nicht der meinung das es bei "streitwert" von 450€ reichen wird... also das die dann locker lassen

Achtung die 450€ sind nicht der Streitwert - sondern nur eine Gebühr/Auswandentschädigung für den RA. Der Streitwert ist idR. wesentlich höher und steht meist auch in der Abmahnung (5000€ pro Titel o.ä.). D.h. der Streitwert kann durchaus 5 stellig sein!!!

mfG donMidi


modifizierte Unterlassungserklärung hinschicken (Einschreiben mit Rückschein)
Mahnung ignorieren
falls was vom Gericht kommt darauf reagieren (passiert äußerst selten)

Gericht kommt dann etwas teurer aber da es nur in wenigen Prozent passiert hat diese Line den besten EV.

nur ignorieren ohne modUE kann viel teurer werden und davon ist abzuraten

Original von DonMidi
Achtung die 450€ sind nicht der Streitwert - sondern nur eine Gebühr/Auswandentschädigung für den RA. Der Streitwert ist idR. wesentlich höher und steht meist auch in der Abmahnung (5000€ pro Titel o.ä.). D.h. der Streitwert kann durchaus 5 stellig sein!!!

genau.
aber um was wird gestritten?
das man es in Zukunft unterlässt.
und deswegen muss man unbedingt die modUE hinschicken

damit hat man die Streitsache bereits erledigt und der Anwalt kann nur noch seine Kosten einklagen kann wodurch es nicht mehr arg viel teurer werden kann.


trylimits
Beigetreten: 21.11.2008

hab mal eine interessante doku gesehen in der das ganze verfahren erklärt wurde:

die grösseren plattenfirmen beauftragen firmen die den ganzen tag nichts anderes machen als in torrents nach deren liedern zu suchen, kurze zeit downloaden um zu sehen obs kein fake ist und dann die jeweiligen ip-adressen rausschreiben. die wandern dann gesammelt an eine anwaltskanzlei die bei der staatsanwaltschaft die datenermittlung über den provider beantragen und schwups gibts ne abmahnung.

in der doku wurde auch mal ein gerichtssprecher interviewt der irgendwie gesagt hat, dass die ganzen datenermittlungsanträge dieser anwaltskanzlei pro jahr mehrere aktenschränke füllen würde und das gericht auch nicht mehr alle anträge bewilligen würde.

war entweder mal bei sternTV oder spiegel reportage, das weiss ich leider nicht mehr so genau.

fakt ist, dass auch die anwaltskanzlei kein interesse hat das ganze vor gericht auszutragen und wahrscheinlich auch in bezug auf die angesetzte gebühr mit sich reden lässt.
ich denke wenns nur um 450 euro geht ist man besser beraten das ohne anwalt abzuwickeln, weil rechtsberatung idR. auch nicht gerade billig ist.

mod. UE ist wahrscheinlich ein guter rat

EDIT:

hab die doku auf youtube gefunden:


Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006

Die Kanzlei N+L die hier gemeint ist hat 2009 ~76.200 Filesharing Abmahnungen geschrieben nur mal so zur Info... das IP Logging geht seit mitte 2009 ohne SA darum sind die Opferzahlen im 4ten Qrt. 2009 massiv nach oben geschnellt.


lad die einen festplattenschredder runter und lass platte 7fach überschreiben, dann ist nichts mehr wiederherstellbar


Merlinius
Beigetreten: 30.06.2006

Also, ich hab gestern zum ersten Mal von diesem Thema gehört hier im Thread (also modifizierte Unterlassungserklärung und so) und das mal bei Google eingegeben, um zu erfahren, was damit gemeint ist. Da kam ich auf diesen Link:

Das Märchen von der modifizierten Unterlassungserklärung

Da wird halt ziemlich davor gewarnt. Wie gesagt, ich hab keine Ahnung davon, ich dachte, ich poste es trotzdem mal, weil es alle hier bedingungslos zu empfehlen scheinen.