Original von JonKing89
http://www.sueddeutsche.de/bayern/polizeigewalt-mildere-strafe-fuer-pruegelnden-polizisten-1.1621600
Die Begründung des Richters "Sie dürfen nicht das abbekommen, was andere, die vielleicht noch schlimmer waren, nicht abbekommen" ist schon krass. Wenn Du als Angeklagter das Argument bringst heisst es natürlich "spielt keine Rolle, wie jemand anders in so einem Fall verurteilt wurde".
Immerhin hat er ja auch noch gesagt "Trotz allem sei es nicht angemessen, dem Polizisten wegen dieses ersten Fehlverhaltens die Existenz zu nehmen. Zumal das Opfer keine bleibenden Schäden davongetragen habe und eben auch die Relation zu anderen Vorfällen gewahrt bleiben müsse."
Wobei, keine bleibenden Schäden, wächst der Schneidezahn jetzt wieder nach?