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Kneipendiskussion

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AbbAUbaR
Beigetreten: 26.02.2007

Ich dachte, er steht bei nem europäischen Topclub im Wort?


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Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008

Hat doch gestimmt.
Wir haben übrigens 2018.

Besiktas *hust*, Sevilla *hust hust*.
#Verdient im Halbfinale.


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Zitat
GermanEagle89
Beigetreten: 15.12.2007

Meine Restprogramm.com-Tabelle
Pl. Team Tore Diff. Pu.
1 Bayern München 86:26 +60 87
2 Borussia Dortmund 65:44 +21 62
3 Schalke 04 52:39 +13 60
4 RB Leipzig 53:43 +10 60
5 Bayer Leverkusen 56:43 +13 55
6 Eintracht Frankfurt 47:41 +6 52
7 1899 Hoffenheim 60:49 +11 50
8 B. Mönchengladbach 45:50 -5 47
9 Hertha BSC 40:41 -1 43
10 Werder Bremen 39:40 -1 43
11 FC Augsburg 45:47 -2 43
12 VfB Stuttgart 32:41 -9 43
13 VfL Wolfsburg 38:44 -6 38
14 Hannover 96 43:52 -9 38
15 SC Freiburg 32:55 -23 35
16 FSV Mainz 05 36:56 -20 30
17 Hamburger SV 28:54 -26 24
18 1. FC Köln 33:65 -32 22

Kann man mit leben :megusta:


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Zitat
AbbAUbaR
Beigetreten: 26.02.2007

Auch 2018 bedeutet for ever Achtelfinale nicht die europäische Spitze.


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Zitat
ssssshh
Beigetreten: 13.11.2010

Wieviele Manschaften gehören zur europäischen Spitze, 3 oder 4?


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Zitat
JakeH4rper
Beigetreten: 19.01.2011

Genau diese Aktion wie mit Peterson gibt es doch in jedem zweiten Spiel, dass die gelbe Karte im Rücken gegeben wird und in all den Jahren hat sich nie ein Spieler deswegen beschwert. Meistens ist es ja auch eher eine Trotzreaktion des Spielers, der genau weiß, dass er dafür gelb bekommt und es sich quasi absichtlich nicht mehr mit anguckt.
Freiburg hat hier einfach eine Lücke gefunden, um um eine Sperre rumzukommen.


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Zitat
koeniksgeburt
Beigetreten: 17.10.2013

Original von ssssshh
Wieviele Manschaften gehören zur europäischen Spitze, 3 oder 4?

Genau genommen eine und das ist Real Madrid.


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Zitat
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007

Original von Siedepunkt
Entscheidend für die Kundgabe der Gelben Karte ist die Wahrnehmung des Spielers. Der Spieler sagt selbst, er habe diese Gelbe Karte nicht wahrgenommen. Seine Reaktion beim Ausspruch der Gelben Karte lässt auch keine gegenteiligen Schlüsse zu. Stieler kann zur inneren Wahrnehmung des Spielers nur die Aussage machen, dass dieser beim Zeigen der Gelben Karte nicht reagiert habe. Damit steht nicht Aussage gegen Aussage. Der Aussage von dem Spieler wurde damit nicht widersprochen.
Juristisch gesehen ist die Behauptung des Spielers damit unstrittig. Dies hat das Bundesgericht festgestellt.

Sehe ich anders. Zunächst einmal ist weder ein ordentliches Gericht noch ein sog. Sportgericht an die Aussage des Betroffenen (hier: Spielers) gebunden. Innere Tatsachen werden fast ausschließlich durch Heranziehung von äußeren Umständen und Erfahrungswerten ermittelt. Zu den äußeren Umständen gehört, dass der SR den Spieler angetickt und angesprochen und die Verwarnung mündlich ausgesprochen hat. Solange der SR nicht aussagt, dass nach seiner Wahrnehmung die Möglichkeit besteht, dass der Spieler seine Ansprache nicht wahrgenommen hat, dürfte jedes Gericht ohne Probleme im Wege der freien Beweiswürdigung als Sachverhalt zugrunde legen, dass der Spieler die Verwarnung mitbekommen hat. Dass der Spieler nicht explizit auf die Verwarnung reagiert, ist doch dann völlig unerheblich. NIcht jeder Spieler reagiert in besonderer Weise auf Verwarnungen; ich würde sogar sagen, dass in vielen Fällen die Spieler einfach weggehen und weder etwas sagen noch in irgendeiner Weise gestikulieren.


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

Original von KiliHH

Original von Siedepunkt
Entscheidend für die Kundgabe der Gelben Karte ist die Wahrnehmung des Spielers. Der Spieler sagt selbst, er habe diese Gelbe Karte nicht wahrgenommen. Seine Reaktion beim Ausspruch der Gelben Karte lässt auch keine gegenteiligen Schlüsse zu. Stieler kann zur inneren Wahrnehmung des Spielers nur die Aussage machen, dass dieser beim Zeigen der Gelben Karte nicht reagiert habe. Damit steht nicht Aussage gegen Aussage. Der Aussage von dem Spieler wurde damit nicht widersprochen.
Juristisch gesehen ist die Behauptung des Spielers damit unstrittig. Dies hat das Bundesgericht festgestellt.

Sehe ich anders. Zunächst einmal ist weder ein ordentliches Gericht noch ein sog. Sportgericht an die Aussage des Betroffenen (hier: Spielers) gebunden. Innere Tatsachen werden fast ausschließlich durch Heranziehung von äußeren Umständen und Erfahrungswerten ermittelt. Zu den äußeren Umständen gehört, dass der SR den Spieler angetickt und angesprochen und die Verwarnung mündlich ausgesprochen hat. Solange der SR nicht aussagt, dass nach seiner Wahrnehmung die Möglichkeit besteht, dass der Spieler seine Ansprache nicht wahrgenommen hat, dürfte jedes Gericht ohne Probleme im Wege der freien Beweiswürdigung als Sachverhalt zugrunde legen, dass der Spieler die Verwarnung mitbekommen hat. Dass der Spieler nicht explizit auf die Verwarnung reagiert, ist doch dann völlig unerheblich. NIcht jeder Spieler reagiert in besonderer Weise auf Verwarnungen; ich würde sogar sagen, dass in vielen Fällen die Spieler einfach weggehen und weder etwas sagen noch in irgendeiner Weise gestikulieren.

Bei Zivilgerichten gilt deine Aussage nicht. Und das Bundesgericht orientiert bei der Verfahrensweise an den Zivilgerichten. Im Zivilrecht gilt eine Aussage einer Partei als unstreitig, wenn die Partei sich nicht dazu äußert oder äußern kann (es gibt noch andere , hier nicht relevante Fälle). Beim Zivilgericht gibt es dann keine freie Beweiswürdigung, wenn der Sachverhalt unstrittig ist. Deshalb musste das DFB Bundesgericht dies als unstrittig annehmen.


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Zitat
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007

Original von MLP123

Original von KiliHH

Original von Siedepunkt
Entscheidend für die Kundgabe der Gelben Karte ist die Wahrnehmung des Spielers. Der Spieler sagt selbst, er habe diese Gelbe Karte nicht wahrgenommen. Seine Reaktion beim Ausspruch der Gelben Karte lässt auch keine gegenteiligen Schlüsse zu. Stieler kann zur inneren Wahrnehmung des Spielers nur die Aussage machen, dass dieser beim Zeigen der Gelben Karte nicht reagiert habe. Damit steht nicht Aussage gegen Aussage. Der Aussage von dem Spieler wurde damit nicht widersprochen.
Juristisch gesehen ist die Behauptung des Spielers damit unstrittig. Dies hat das Bundesgericht festgestellt.

Sehe ich anders. Zunächst einmal ist weder ein ordentliches Gericht noch ein sog. Sportgericht an die Aussage des Betroffenen (hier: Spielers) gebunden. Innere Tatsachen werden fast ausschließlich durch Heranziehung von äußeren Umständen und Erfahrungswerten ermittelt. Zu den äußeren Umständen gehört, dass der SR den Spieler angetickt und angesprochen und die Verwarnung mündlich ausgesprochen hat. Solange der SR nicht aussagt, dass nach seiner Wahrnehmung die Möglichkeit besteht, dass der Spieler seine Ansprache nicht wahrgenommen hat, dürfte jedes Gericht ohne Probleme im Wege der freien Beweiswürdigung als Sachverhalt zugrunde legen, dass der Spieler die Verwarnung mitbekommen hat. Dass der Spieler nicht explizit auf die Verwarnung reagiert, ist doch dann völlig unerheblich. NIcht jeder Spieler reagiert in besonderer Weise auf Verwarnungen; ich würde sogar sagen, dass in vielen Fällen die Spieler einfach weggehen und weder etwas sagen noch in irgendeiner Weise gestikulieren.

Bei Zivilgerichten gilt deine Aussage nicht. Und das Bundesgericht orientiert bei der Verfahrensweise an den Zivilgerichten. Im Zivilrecht gilt eine Aussage einer Partei als unstreitig, wenn die Partei sich nicht dazu äußert oder äußern kann (es gibt noch andere , hier nicht relevante Fälle). Beim Zivilgericht gibt es dann keine freie Beweiswürdigung, wenn der Sachverhalt unstrittig ist. Deshalb musste das DFB Bundesgericht dies als unstrittig annehmen.

Selbst wenn beim DFB Sportgerichtsverfahren zivilrechtliche Beweisregeln gelten sollten (was ich nicht glaube; kommt aber natürlich auf die Ausgestaltung durch die Parteien an), dann kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass der vom Verein vorgetragene Sachverhalt nicht angegriffen wurde (nach Deiner Version müsste das dann wohl durch den Kontrollausschuss geschehen / warum sollte dieser das nicht in Abrede stellen?!). Insofern kann ich beim besten Willen gerade mit Blick auf die Aussage vom SR keinen unstreiten Sachverhalt erkennen. Insofern bleibt es natürlich beim Grundsatz der freien Beweiswürdigung.


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Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

Das Bundesgericht hat aber gerade diesen unstreitigen Sachverhalt festgestellt.


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Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006

Der Vorsitzende des Bundesgerichts ist hauptberuflich Vorsitzender Richter des OLG Stuttgart.


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Zitat
semmel81
Beigetreten: 18.01.2007

ob man in Kiel grad um den Rekord zittert? (höchster Auswärtssieg bei den Ratten)


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014

Original von AbbAUbaR
Ich dachte, er steht bei nem europäischen Topclub im Wort?

Die letzten 6 Jahre: 5 mal Meister in Frankreich geworden - (diese Saison nicht mal eingerechnet )

Letzten 5 CL Teilnahmen: 4mal Viertelfinale

Diesmal in der Hauptrunde Platz1 vor Bayern und gegen Real Madrid im Achtelfinale kann man mal rausfliegen

Megatroll???? Kannst gerne richtigstellen und hau mal eine Definition raus für europäischen Topverein raus.


Antwort
Zitat
KiliHH
Beigetreten: 23.04.2007

Original von ipraythesun
Das Bundesgericht hat aber gerade diesen unstreitigen Sachverhalt festgestellt.

Ja, und der SR hat gegenüber der Presse erklärt, dem Spieler gegenüber mündlich die Verwarnung ausgesprochen zu haben. Gerade auf diesen Widerspruch habe ich hingewiesen. Eine Erklärung wäre, das habe ich ja auch schon geschrieben, dass Stieler zugestanden hat, dass Petersen ihn vielleicht nicht richtig verstanden hat. Dann wäre es ggf ein unstreitiger Sachverhalt.

fakeedit: http://www.spiegel.de/sport/fussball/juergen-klopp-warum-der-liverpool-coach-noch-trainer-bei-borussia-dortmund-sein-koennte-a-1201698.html

Interessanste statistikbasierte Auswertung von Profifussball!


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Zitat
azraelGB
Beigetreten: 02.12.2008

Original von nemesis0381

Original von AbbAUbaR
Ich dachte, er steht bei nem europäischen Topclub im Wort?

Die letzten 6 Jahre: 5 mal Meister in Frankreich geworden - (diese Saison nicht mal eingerechnet )

:yaoming:


Antwort
Zitat
timoe
Beigetreten: 17.09.2006

Übrigens hatte vor dem Bundesgericht auch das Sportgericht es schon als unstreitig beurteilt, dass Petersen die Karte nicht wahrgenommen habe. Das klang hier teilweise anders.


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Zitat
AbbAUbaR
Beigetreten: 26.02.2007

Original von nemesis0381
Megatroll???? Kannst gerne richtigstellen und hau mal eine Definition raus für europäischen Topverein raus.

Mindestens einmal so halbwegs in die Nähe eines Finals wäre glaube ich ein Anfang.


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014

Original von AbbAUbaR

Original von nemesis0381
Megatroll???? Kannst gerne richtigstellen und hau mal eine Definition raus für europäischen Topverein raus.

Mindestens einmal so halbwegs in die Nähe eines Finals wäre glaube ich ein Anfang.

Ok wenn du es so siehst, dass PSG erst ein europäischer Topclub wenn sie mindestens das Halbfinale ereichen. Champions League ist halt die besten der besten, für mich sehe ich als europ. Topclub schon welche an die sich dauerhaft für die CL Qualifizieren und weiter als die Hauptrunde kommen.

Wenn man die Qualität des Kaders mit einbezieht hätte PSG sicherlich auch mal weiter als Vierterfinale kommen können.


Antwort
Zitat
nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014

Original von azraelGB

Original von nemesis0381

Original von AbbAUbaR
Ich dachte, er steht bei nem europäischen Topclub im Wort?

Die letzten 6 Jahre: 5 mal Meister in Frankreich geworden - (diese Saison nicht mal eingerechnet )

:yaoming:
Was stört dich?


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Zitat