So eine Definition wirst du auch nicht bekommen.
Das Problem daran ist, dass der Gesetzgeber nicht jeden erdenklichen Fall regeln kann, weshalb er oft auf unbestimmte Rechtsbegriffe zurückgreifen muss.
Und diese sind erstmal frei interpretierbar, insbesondere wenn es keine Rechtsprechung zum Thema gibt.
Und auch die Rechtsprechung selbst muss sich dazu erst einmal bilden. Und so kann es Jahrzehnte dauern, bis die Behörden und auch die Gerichte selbst wirklich Handfestes haben. Und dann braucht es nochmal eine halbe Ewigkeit, bis der Gesetzgeber zu einem Thema tatsächlich eine gesetzliche Vorlage gibt.
Als Beispiel kann man hier den Seitenabstand zu Rad Fahrenden beim Überholen einbringen.
Da wird von Gerichten seit 1985 (meines Wissens nach) 1,5m Abstand verlangt, wenn man zu Fuß Gehende, Rad Fahrende und (später hinzugekommen) Elektrokleinstfahrzeug Führende mit einem Kraftfahrzeug überholen möchte.
2020 wurde es dann endlich in der StVO aufgenommen und Verstöße können nun als Ordnungswidrigkeit RECHTSSICHER verfolgt werden.
Vorher verlangte die StVO, dass beim Überholen "ausreichender Seitenabstand (...), insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden [muss]".
Und dies sorgte dafür, dass man Verstöße gegen diese Vorschrift nur dann verfolgte, wenn es zum Unfall kam.
35 Jahre für etwas verhältnismäßig "Einfaches".
Nehmen wir jetzt wieder die Besteuerung von Pokergewinnen zum Thema und vergleichen das, dann behaupte ich, dass wir "feste Definitionen" im Sinne einer Vorschrift vermutlich nicht mehr erleben werden.
Dazu sei aber auch erwähnt, dass das erstmal nichts "Schlimmes" ist, dass da einige Paragraphen Interpretationen zulassen. So funktioniert unser Rechtssystem halt und kann nicht (direkt) mit Tricksereien umgangen werden, wie es zum Beispiel in der Politik mit den 9999-Euro-Spenden gerne mal passiert, wo eben eine feste Grenze von 10000 Euro festgelegt wurde, ab der ein Rechenschaftsbericht fällig wird.