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ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

Original von lastdayever

Original von Penishaubize

Original von lastdayever
Nun, der Coronavirus ist weniger als 10 Nanometer groß. Auf einen Millimeter passen also 100.000 Coronaviren nebeneinander.
Dagegen ist ein Maschendrahtzaun zum Schutz vor Mückenschwärmen ein Hochsicherheitstrakt.

Dann haben wir ja Glück, dass die Tröpfchen in denen sich diese 10nm großen Viren befinden deutlich größer sind.

Aber Aerosole sind zwischen 0,1 und 10 Mikrometer. Also passen immernoch zwischen 100 und 10.000 davon nebeneinander auf einen Millimeter.
Aerosole

Übrigens gibt es zumindest hier in Sachsen gar keine Maskenpflicht, sondern eine Empfehlung. Man braucht auch kein Attest.
Das wird deutlich, wenn man die Coronaschutzverordnung genau liest.

Aber sicher gibt es in Sachsen eine Maskenpflicht. §2 Abs. 7 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober 2020.


Antwort
Zitat
lastdayever
Beigetreten: 16.04.2006

Original von ipraythesun

Original von lastdayever

Original von Penishaubize

Original von lastdayever
Nun, der Coronavirus ist weniger als 10 Nanometer groß. Auf einen Millimeter passen also 100.000 Coronaviren nebeneinander.
Dagegen ist ein Maschendrahtzaun zum Schutz vor Mückenschwärmen ein Hochsicherheitstrakt.

Dann haben wir ja Glück, dass die Tröpfchen in denen sich diese 10nm großen Viren befinden deutlich größer sind.

Aber Aerosole sind zwischen 0,1 und 10 Mikrometer. Also passen immernoch zwischen 100 und 10.000 davon nebeneinander auf einen Millimeter.
Aerosole

Übrigens gibt es zumindest hier in Sachsen gar keine Maskenpflicht, sondern eine Empfehlung. Man braucht auch kein Attest.
Das wird deutlich, wenn man die Coronaschutzverordnung genau liest.

Aber sicher gibt es in Sachsen eine Maskenpflicht. §2 Abs. 7 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober 2020.

Ja, aber dort stehen ja die Ausnahmen direkt im Absatz 7 mit drin:

"Ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Satz 1 gilt nicht für das Personal, soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden oder kein Kundenkontakt besteht. § 1 Absatz 2 Satz 4 und 5 gilt entsprechend. Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht nach Satz 1 genügt die Gewährung der Einsichtnahme in einen Schwerbehindertenausweis oder in ein ärztliches Attest. Insoweit kann aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die Benutzung und der Aufenthalt nach Satz 1 nicht versagt werden. Personen, die entgegen der nach Satz 1 bestehenden Pflicht keine Mund-Nasenbedeckung tragen, ohne dass eine Ausnahme nach den Sätzen 2 bis 4 vorliegt ist die Benutzung nach Satz 1 Nummer 1 Alternative 1 und Nummer 2 sowie der Aufenthalt nach Satz 1Nummer 3 bis 5 untersagt."

Eine Ausnahme nach Satz 3 (der sich auf §1 Absatz 2 Satz 4 und 5 bezieht) ist:
"Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten."

Wenn man also aus gesundheitlichen/medizinischen Gründen keine Maske tagen kann, darf man darauf verzichten.


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007

Original von lastdayever

Original von ipraythesun

Original von lastdayever
Übrigens gibt es zumindest hier in Sachsen gar keine Maskenpflicht, sondern eine Empfehlung. Man braucht auch kein Attest.
Das wird deutlich, wenn man die Coronaschutzverordnung genau liest.

Aber sicher gibt es in Sachsen eine Maskenpflicht. §2 Abs. 7 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober 2020.

Ja

Also gibts jetzt ne Maskenpflicht oder nicht?

Nur weil es Ausnahmen gibt, heißt es nicht, dass es keine Pflicht ist


Antwort
Zitat
Super-Moderator
Spiike
Beigetreten: 10.07.2014

Aufgeräumt.
Verwarnung an dontplotzthehotz. Gewalt oder deren Verherrlichung heißen wir hier in keiner Form gut.

MfG Spiike


Antwort
Zitat
Wody
Beigetreten: 23.01.2007

Original von ipraythesun[...]
Variante 1 ist rechtlich nicht haltbar. Du müsstet ganz klar darlegen können, dass ab einem bestimmten Alter (bspw 80 Jahre) eine vielfach höhere Wahrscheinlichkeit der Ansteckung und eines schweren Verlaufs besteht als bspw gegenüber einem 79 jährigen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Regelung einer Normenkontrollklage Stand halten würde.

Etwa so wie dargelegt wird, dass Gaststätten Treiber der Infektion sind? Oder die Maskenpflicht im Freien an bestimmten Orten?


Antwort
Zitat
lastdayever
Beigetreten: 16.04.2006

Original von p00s88

Original von lastdayever

Original von ipraythesun

Original von lastdayever
Übrigens gibt es zumindest hier in Sachsen gar keine Maskenpflicht, sondern eine Empfehlung. Man braucht auch kein Attest.
Das wird deutlich, wenn man die Coronaschutzverordnung genau liest.

Aber sicher gibt es in Sachsen eine Maskenpflicht. §2 Abs. 7 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober 2020.

Ja

Also gibts jetzt ne Maskenpflicht oder nicht?

Nur weil es Ausnahmen gibt, heißt es nicht, dass es keine Pflicht ist

Wie ich diese Verordnung lese, gibt es eine Empfehlung, aber keine Pflicht.
Wenn du die Maske ohne Probleme tragen kannst und keine gesundheitlichen/medizinischen Einschränkungen hast, kannst du sie ja tragen.
Ich habe gesundheitliche Einschränkungen und trage sie nicht.

Sächsische Coronaschutzverordnung


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007

"Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen"
Na schön, wenn du dir das so auslegst, dann muss das ja passen :f_drink:

Mann muss auch Steuern zahlen, aber wenn man nix verdient, dann muss man keine Steuern zahlen, also ist Steuern zahlen nur eine Empfehlung :)


Antwort
Zitat
Penishaubize
Beigetreten: 04.06.2006

Original von lastdayever
Wie ich diese Verordnung lese, gibt es eine Empfehlung, aber keine Pflicht.
Wenn du die Maske ohne Probleme tragen kannst und keine gesundheitlichen/medizinischen Einschränkungen hast, kannst du sie ja tragen.
Ich habe gesundheitliche Einschränkungen und trage sie nicht.

Sächsische Coronaschutzverordnung

Nein es ist eine Pflicht und jeder hat sie zu tragen. Davon ausgenommen sind z.B. medizinisch begründbare und, im Zweifel mit Attest, belegbare Ausnahmen.

Deutlicher kann man das nicht schreiben.


Antwort
Zitat
lastdayever
Beigetreten: 16.04.2006

Original von Pinky123
Also was befürwortest du dann? Einen sofortigen Lockdown, mit Ausgangsspeere oder wie bekommen wir das ganze noch im Griff?

Ich befürworte, dass alle Zwangsmaßnahmen mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden. Dass symptomlose Menschen weder getestet werden noch in Quarantäne kommen. Dass alles auf den Stand 1.1.2020 zurück gestellt wird.

In dieser Studie wurden 25 US-Bundesstaaten und 23 Länder, die völlig verschiedene Maßnahmen wie Maskenpflicht und Lockdowns teilweise angewendet haben (oder eben nicht) verglichen. Das Ergebnis war, dass es irrelevant ist, ob und welche Maßnahmen getroffen werden, die Kurven verlaufen grundsätzlich gleich/ähnlich.
Natürlich gibt es in einzelnen Regionen eine Überlastung der KH und dagegen müssen natürlich Maßnahmen ergriffen werden.
Absolut nichts spricht aber dafür, dass plötzlich landesweit alle KH überlastet sein werden und das System sozusagen zusammenbricht.
Das ist nirgendwo auf der Welt in diesem Jahr passiert und es wird imo auch nicht passieren.
WENN ihr meint, es passiert jetzt plötzlich: Wieso gerade jetzt und nicht schon im Frühjahr oder Sommer?
Die gleiche Panik, flatten the curve etc. wurde doch im Frühling gemacht und es ist absolut nichts passiert.

Das ist meine Meinung dazu....ja ich weiß was jetzt kommt. Nämlich dass es ja trotzdem passieren kann und wir etwas dagegen unternehmen müssen.
Ich denke, dass der gesamtgesellschaftliche Schaden politisch, wirtschaftlich, psychologisch, soziologisch (oder wie das alles heißt) durch die teilweise völlig willkürlichen und sinnlosen, unlogischen Maßnahmen und durch die vergifteten Debatten deutlich größer ist, als ein an die Grenze kommendes Gesundheitssystem. (für das es keine Evidenz und keine praktischen Beispiele gibt)


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007

Also hast du eine Studie, die deiner Meinung entsprichst, aber wenn jemand ne Studie zur Wirksamkeit von Masken postet, dann interessiert die dich nicht?


Antwort
Zitat
Coach
Paxis
Beigetreten: 01.11.2006

Scheint so nicht zu stimmen was du da zu der Studie schreibst.

Lockdown und Maskenzwang hatten keine Auswirkung auf die Covid-19-Entwicklung - zu diesem Schluss soll eine renommierte US-amerikanische Forschungseinrichtung in einer Studie gekommen sein, heißt es in Beiträgen in sozialen Medien (hier archiviert). Dabei wird auf ein Papier des National Bureau of Economic Research (NBER) verwiesen, das angeblich «besagt, dass weder Lockdowns noch Maskengebot einen Einfluss auf den Verlauf von Covid-19 hatten.»

BEWERTUNG: Es wird an keiner Stelle der Arbeit behauptet, dass staatliche Maßnahmen keinen Einfluss auf die Corona-Pandemie gehabt hätten. Die Studienautoren warnen lediglich davor, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überzubewerten. Bei der zitierten Studie handelt es sich zudem um keine offizielle NBER-Position.

Quelle: https://dpa-factchecking.com/germany/200914-99-556895/


Antwort
Zitat
ipraythesun
Beigetreten: 11.01.2011

Original von lastdayever

Original von p00s88

Original von lastdayever

Original von ipraythesun

Original von lastdayever
Übrigens gibt es zumindest hier in Sachsen gar keine Maskenpflicht, sondern eine Empfehlung. Man braucht auch kein Attest.
Das wird deutlich, wenn man die Coronaschutzverordnung genau liest.

Aber sicher gibt es in Sachsen eine Maskenpflicht. §2 Abs. 7 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober 2020.

Ja

Also gibts jetzt ne Maskenpflicht oder nicht?

Nur weil es Ausnahmen gibt, heißt es nicht, dass es keine Pflicht ist

Wie ich diese Verordnung lese, gibt es eine Empfehlung, aber keine Pflicht.
Wenn du die Maske ohne Probleme tragen kannst und keine gesundheitlichen/medizinischen Einschränkungen hast, kannst du sie ja tragen.
Ich habe gesundheitliche Einschränkungen und trage sie nicht.

Sächsische Coronaschutzverordnung

Der Wortlaut ist doch eindeutig. "Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen". Dies ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Dies gilt für alle, es sei denn, das Kind ist noch nicht 6 Jahre alt oder du hast ein ärztliches Attest, dass dir bescheinigt, dass du keine Maske aus gesundheitlichen Gründen tragen kannst. Eine allgemeine Schwerbehinderung reicht nicht aus.


Antwort
Zitat
Super-Moderator
Spiike
Beigetreten: 10.07.2014

Verwarnung an n0gg wegen Beleidigung.

MfG Spiike


Antwort
Zitat
lastdayever
Beigetreten: 16.04.2006

Original von ipraythesun

Original von lastdayever

Original von p00s88

Original von lastdayever

Original von ipraythesun

Original von lastdayever
Übrigens gibt es zumindest hier in Sachsen gar keine Maskenpflicht, sondern eine Empfehlung. Man braucht auch kein Attest.
Das wird deutlich, wenn man die Coronaschutzverordnung genau liest.

Aber sicher gibt es in Sachsen eine Maskenpflicht. §2 Abs. 7 der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober 2020.

Ja

Also gibts jetzt ne Maskenpflicht oder nicht?

Nur weil es Ausnahmen gibt, heißt es nicht, dass es keine Pflicht ist

Wie ich diese Verordnung lese, gibt es eine Empfehlung, aber keine Pflicht.
Wenn du die Maske ohne Probleme tragen kannst und keine gesundheitlichen/medizinischen Einschränkungen hast, kannst du sie ja tragen.
Ich habe gesundheitliche Einschränkungen und trage sie nicht.

Sächsische Coronaschutzverordnung

Der Wortlaut ist doch eindeutig. "Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen". Dies ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Dies gilt für alle, es sei denn, das Kind ist noch nicht 6 Jahre alt oder du hast ein ärztliches Attest, dass dir bescheinigt, dass du keine Maske aus gesundheitlichen Gründen tragen kannst. Eine allgemeine Schwerbehinderung reicht nicht aus.

Das stimmt, der Wortlaut ist eindeutig.
Warum gehst du nicht auf die anderen Punkte ein.
Ist da der Wortlaut nicht eindeutig?
"Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten."
Ist das zweideutig? Ich finde nicht. Wenigstens für mich klingt das eindeutig.
Dort steht dass Menschen, die gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen verzichten können.
Und wer, außer diese Menschen selbst, soll das entscheiden? Woher soll mein Arzt wissen, ob ich Luftnot, Panikattacken oder Angstzustände beim Tagen einer Maske habe?
Ich wüsste jetzt nicht, wieso dein Satz "Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen" mehr wert sein oder über der Aussage stehen soll "Menschen...können....auf das Tagen....verzichten."


Antwort
Zitat
p00s88
Beigetreten: 08.09.2007

Hast auf jeden Fall einleuchtende Argumente :facepalm:


Antwort
Zitat
Penishaubize
Beigetreten: 04.06.2006

Original von lastdayever
"Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten."

Sehr gut, du hast die Ausnahme zu der Pflicht identifizieren können. Es bleibt allerdings eine Pflicht und wird dadurch nicht zur Empfehlung. Falls du einen ärztlichen Attest oder einen Schwerbehindertenausweis vorweisen kannst, brauchst du keine tragen.

Original von lastdayever
Dort steht dass Menschen, die gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen verzichten können.
Und wer, außer diese Menschen selbst, soll das entscheiden?

Ein Arzt. Derjenige, der dir das Attest schreiben kann, welches dich von der Pflicht entbindet. In deinem Fall mit den Panikattacken wohl ein Psychiater.


Antwort
Zitat
pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Das ist doch das gleiche wie die Tatsache, dass man nicht zur Arbeit kommen muss/in der Uni keine Prüfung mitschreiben muss/whatever wenn man gesundheitlich dazu nicht in der Lage ist.
Das entscheidet man aber auch nicht einfach selbst sondern ein Arzt.

Spoiler

in before "doch die ersten 3 Tage braucht man noch kein Attest" :|


Antwort
Zitat
HijackerStar
Beigetreten: 07.07.2008

Persönliche Angriffe über die (psychische) Gesundheit anderer kann man hier gern mal sein lassen.

Eine Pflicht bleibt bei Ausnahmen immer noch eine Pflicht. Wenn er das nicht versteht, ist das sein Problem.


Antwort
Zitat
BradNitt
Beigetreten: 22.07.2011

Original von Waaaghboss

Original von HijackerStar

Original von mnl1337
Chinas Regierung ist sicherlich die die optimalste, aber wie schlecht sie in den westlichen Medien dargestellt wird, ist meiner Meinung nach nicht berechtigt.

Eine bemerkenswerte Lobrede für eine Diktatur.

#2

Dikatur, keine Meinungsfreiheit, den wohl perfektesten Überwachungsstaat der Welt, die meisten jährlichen vollstreckten Todesstrafen weltweit, massenweise Menschen die "verschwinden", Menschenbewertungssystem mit gravierenden Folgen, Uiguren werden in Umerziehungslager gesteckt, inhaftierten Falun Gong Praktizierenden werden Organe entnommen, Unterstützung Nord Koreas wo Menschen in Konzentrationslagern gefoltert werden und die Bevölkerung verhungert.

Und das wird bei uns zu negativ dargestellt? :wtf:
gibt in china kein menschenbewertungssystem. sowas wurde mal ortweise getestet auf freiwilliger basis, gibt es aber in der alltagspraxis nicht und wird hier nur aufgebauscht.


Antwort
Zitat
shaddiii
Beigetreten: 05.04.2009

Original von lastdayever

"Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen der Mund-Nasenbedeckung verzichten."
Ist das zweideutig? Ich finde nicht. Wenigstens für mich klingt das eindeutig.
Dort steht dass Menschen, die gesundheitlich nicht dazu in der Lage sind, auf das Tragen verzichten können.
Und wer, außer diese Menschen selbst, soll das entscheiden? Woher soll mein Arzt wissen, ob ich Luftnot, Panikattacken oder Angstzustände beim Tagen einer Maske habe?
Ich wüsste jetzt nicht, wieso dein Satz "Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen" mehr wert sein oder über der Aussage stehen soll "Menschen...können....auf das Tagen....verzichten."

Naja, lies doch mal etwas weiter. Es steht nämlich explizit erklärt:

Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht nach Satz 1 genügt die Gewährung der Einsichtnahme in einen Schwerbehindertenausweis oder in ein ärztliches Attest.


Antwort
Zitat