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[Geschlossen] mit thc im blut kontrolliert

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Noonien
Beigetreten: 01.01.2007

Original von Speckftw
MPU wird erst ab 1,6 angeordnet oder wenn man öfter mit Alkohol aufgefallen ist oder die Führerscheinstelle einen Eignungstest haben möchte.
Der Eignungstest kommt bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten ziemlich schnell.
Ab 0,3 ‰ begeht man eine Straftat, sobald man auffällig geworden ist (relative Fahruntüchtigkeit)
Wenn man also zweimal als Straftäter auffällig wurde, geht es garantiert zur MPU.

Wann eine MPU angeordnet wird ist ermessensache der zustädigen Behörde.
Richtwert ist 1.6 , wenn die Behörde will kann sie es theoretisch auch bei 0.5 .


weirdal
Beigetreten: 20.02.2007

Original von Duyejois vollkommen egal ob er gerade gefahren ist oder nicht , sobald thc im Blut ist is vorbei mit lustig dann kannste sogar laufen und gegen ein auto fallen , dann is dein Lappen genauso weg.

So ein Quatsch :facepalm:

Es hängt halt davon ab, ob die Führerscheinstelle informiert wird. Als Fußgänger wird das zu 100% nicht der Fall sein. Hätte noch nicht davon gehört, dass man als Fußgänger bei einer Kontrolle seinen Lappen vorzeigen müsste.

Ich wurde mal als Beifahrer kontrolliert und hatte noch ne geringe Menge in der Tasche ohne dass ich davon wusste. Die haben nicht mal nen Blut-/Urin-/Schweiß-/Whatevertest gemacht... Geht die ja auch gar nix an, da der Konsum ja nicht verboten ist und ich nicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs angetroffen wurde.

Die geringe Menge (ca. 2g) wurde mir abgenommen und das Verfahren nach einer Weile wegen Geringfügigkeit eingestellt (in Bayern, von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich). Ist aber schon ca. 8 Jahre her.

Wenn er gefahren ist und THC nachgewiesen wird, ist es heikel, da es mit den heutigen Methoden schwierig bis unmöglich ist, nachzuweisen, wie lange der letzte Konsum her ist.

Fazit: Wird die Führerscheinstelle informiert, dann gibts ordentlich Ärger. Wenn nicht: Maybe Geldbuße und wayne...


Original von weirdal
Ich wurde mal als Beifahrer kontrolliert und hatte noch ne geringe Menge in der Tasche ohne dass ich davon wusste. Die haben nicht mal nen Blut-/Urin-/Schweiß-/Whatevertest gemacht... Geht die ja auch gar nix an, da der Konsum ja nicht verboten ist und ich nicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs angetroffen wurde.

Die geringe Menge (ca. 2g) wurde mir abgenommen und das Verfahren nach einer Weile wegen Geringfügigkeit eingestellt (in Bayern, von Bundesland zu Bundesland höchst unterschiedlich). Ist aber schon ca. 8 Jahre her..

Vor knapp 30 Jahren bin ich auch mal als Beifahrer (eher Hintersitzfahrer) von der Polizei kontrolliert und hatte dabei (war mir vollkommen unbewusst) eine nicht geringe Menge TKKG dabei.

Hat die Polizei ebenfalls nicht interessiert, man beliess es bei einer mündlichen Ermahnung. Aber hier in NRW ist die Polizei schon immer recht unaufgeregt gewesen.


Moderator
Speckftw
Beigetreten: 20.03.2008

Original von Noonien

Original von Speckftw
MPU wird erst ab 1,6 angeordnet oder wenn man öfter mit Alkohol aufgefallen ist oder die Führerscheinstelle einen Eignungstest haben möchte.
Der Eignungstest kommt bei wiederholten Alkoholauffälligkeiten ziemlich schnell.
Ab 0,3 ‰ begeht man eine Straftat, sobald man auffällig geworden ist (relative Fahruntüchtigkeit)
Wenn man also zweimal als Straftäter auffällig wurde, geht es garantiert zur MPU.

Wann eine MPU angeordnet wird ist ermessensache der zustädigen Behörde.
Richtwert ist 1.6 , wenn die Behörde will kann sie es theoretisch auch bei 0.5 .

Steht doch da. :P
Theoretisch kann die MPU auch bereits vor Erhalt des Führerscheins angeordnet werden. Beispielsweise wenn man als Fußgänger 18 Punkte gesammelt hat und dann eine Fahrerlaubnis erhalten möchte.
In der Praxis werden aber "unauffällige" Alkoholverstöße bei 0,5 ‰ mit der Ordnungswidrigkeit geahndet. Die Bußgeldkatalogverordnung hat dafür ja auch noch den Fall von Wiederholungstaten entsprechende Strafen.
Beim ersten Mal 500 Euro, beim zweiten Mal 1000, alle folgenden 1500.


Noonien
Beigetreten: 01.01.2007

Hups, überlesen :)