Original von RecurringNightmare
Original von Coldplay01
Original von RecurringNightmare
Echt lächerlich, dass das hier über 16 Seiten geht und immernoch Nicht-Österreicher für Hero argumentieren, die Auflösung kam ja nun echt schon oft genug mit StVO-Zitaten und Grafiken, bzw wie von mir auf Seite 2 direkt ausm Theorie-Bogen vonner Fahrprüfung: KLICK!
Ob Villain nun ein Stop-Schild oder nur ein Vorfahrt gewähren da stehen hat ist irrelevant, in D besteht der Unterschied nur darin ob man unbedingt anhalten muss oder nicht, ansonsten komplett egal!
Erstens kanns überhaupt nicht angehn, dass man nach andrer Leute Schilder Ausschau halten soll, und zweitens gäbs die Frage dann nochmal mit nem Stop-Schild dort, um den Fahrschülern den Unterschied zu verklickern!
Viel interessanter ist es wenn man von Oben die Vorfahrtstrasse runter kommt und vor einem einer nicht blinkt, dann ist nämlich die Frage, ob der nur denkt, er müsse nicht blinken, weil er ja der Vorfahrtstrasse folgt, und dabei komplett ignoriert, dass er immernoch rechts abbiegt, oder ob er wirklich geradeaus fahren will und daher wohl dort auf der Kreuzung anhalten wird, da er ja den Verkehr von Rechts auf der Vorfahrtstrasse durchlassen muss. Immer wieder amüsant, die halten da fast an und sobald man rechts vorbei will biegen sie doch rechts ab und es kracht fast, geht ab.
Oder sie blinken links obwohl sie "nur" geradeaus wollen und bringen dadurch einen Links-Abbieger aus Hero's Strasse in Probleme, weil der ja dann denkt er könne fahren...
Blinken ist eine Kunst! ♦
Du erfaßt netmal das es bei deinem Link ne völlig andere Situation ist.
1. hat da Villian kein Stopschild.
2. hat Hero ein Vorang geben Schild.
3! ist auf der Vorrangstraße ein Fahrzeug, dh Hero muß auch stoppen.
Das muß in unserem Fall Hero nicht.
Villian allerdings schon.
Kannst du überhaupt auch lesen oder nur schreiben?
Alles was du schreibst hatte ich bereits preventiv widerlegt. 
Die Situation ist absolut gleichwertig, ob Villain nun kurz anhalten muss oder nicht ist irrelevant.
Stopschild heisst in Deutschland: "Halt! Vorfahrt gewähren!"
Das normale dreieckige Schild heisst: "Vorfahrt gewähren!"
Ob man anhalten muss oder nicht hat keine Auswirkung auf das Vorfahrt-Recht!
Jo, konnts net glauben das es in Deutschland wirklich so bescheuert geregelt ist, it aber wohl so:
Verkehrsrecht Fachgebiet
Voraussetzungen für einen Verzicht auf das Vorfahrtsrecht (§ 8 StVO)
Thema
Da in der Regel davon auszugehen ist, daß der Vorfahrtsberechtigte von diesem Recht Gebrauch
macht, sind an einen Verzicht auf das Vorfahrtsrecht strenge Voraussetzungen geknüpft. Ein
Verzicht auf das Vorfahrtsrecht liegt nicht in bloßem kurzen Abstoppen zwecks Umblicks oder
verkehrsbedingtem Halten des Vorfahrtsberechtigten (BGH, VR 66, 690; OLG Köln, DAR 57, 135).
Auch nur verzögertes Fahrverhalten (KG VR 73, 257) begründet keinen Vorfahrtsverzicht. Vielmehr
ist erforderlich, daß sich die Beteiligten nachweisbar verständigt haben, etwa durch eine deutliche
Geste. Der Vorfahrtspflichtige kann insofern nur dann auf das Vorliegen eines Vorfahrtverzichts
durch den Vorfahrtsberechtigten vertrauen, wenn eine entsprechende Verständigung
stattgefunden hat (BGH, VR 77, 154). Hat der Vorfahrtsberechtigte für den Vorfahrtspflichtigen
erkennbar auf sein Vorfahrtsrecht verzichtet oder einen entsprechenden Anschein, z. B. durch
Anhalten, erweckt, darf er nur mit besonderer Vorsicht in die kreuzende Straße einfahren. Er muß
dabei auf das Verhalten des Wartepflichtigen achten (BGH, NJW 58, 259).
Grundlagen
Ein Urteil des österreichischen OGH vom 23.5.2002 (ZVR 2003, 252) bezieht sich auf die
Rechtslage beim Vorliegen eines vermuteten Vorfahrtsverzichts durch Anhalten. Im wesentlichen
wird in der Entscheidung folgendes festgestellt:
Aktuelles
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- Derjenige, der sein Fahrzeug in einer Weise zum Stillstand bringt, daß dies im Sichtbereich befindliche Verkehrsteilnehmer als solches wahrnehmen können, muß sein weiteres Fahrverhalten darauf einstellen, daß andere Verkehrsteilnehmer dies als Vorrangverzicht auffassen. Er darf seine Fahrt erst dann fortsetzen, wenn er sich
Gewißheit verschafft hat, daß er kein anderes Fahrzeug in seiner Bewegung behindert.
- Die Vermutung des Vorrangverzichts ist unwiderlegbar.
- Aus dem Anhalten eines Fahrzeuges kann nur dann ein Vorrangverzicht abgeleitet
werden, wenn dem Geschädigten der Nachweis gelingt, zu diesem Zeitpunkt bereits als
„Verkehrsteilnehmer“ erkennbar gewesen zu sein, wobei darunter nicht die Teilnahme
am ruhenden Verkehr zu verstehen ist.
Ist doch wies bei uns ist viel logischer und einfacher.
Der, der stehn bleibt muß sein weiterfahren an die Verkehrsituation anpassen, weiß net was da unlogisch dran sein soll. Bei euch müssen sies erst weiter abklären. Sagt mal, gibt es bei euch sowas wie Fließverkehr?
edit: weiß jmd wie das im Rest Europas geregelt ist?
hab google bemüht aber noch nix gefunden