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abschlag vormieter
 
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abschlag vormieter

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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Ich habe eine 4 Jahre alte Einbauküche (zusammen mit einer Couch und einem Waschbecken) vom Vormieter abgekauft. Seiner behauptung nach habe diese bei kauf 5000€ gekostet und er verlangte insgesamt 2k als abschlag.
In der zwischenzeit habe ich einen zettel des möbelhauses gefunden, wonach die küche ein ausstellungsobjekt war und lediglich 2k bei einbau gekostet hat.
Ich habe ihm mit dem hinweis darauf nun 1,5k überwiesen, er droht mit rechtlichen konsequenzen.

Es gibt keinen schriftlichen Kaufvertrag, lediglich eine whatsapp Nachricht wo schwammig drin steht, dass wir uns auf 2k einigen.
Ich habe aber nicht das Gefühl für das bezahlt zu haben, was abgemacht war und rein rechtlich gibt es da ja auch grenzen was den abschlag auf den jeweiligen zeitwert angeht.
Sollte ich meine rechtschutz anrufen?


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90 Antworten
AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Einfach weniger bezahlen finde ich rechtlich schonmal sehr fragwürdig. Entweder auf Grund der neuen Infos vom Kaufvertrag zurücktreten und neu verhandeln oder eben den ausgehandelten Preis bezahlen. Die Frage ist ob du überhaupt von den 2k zurücktreten kannst. Vielleicht war der Neupreis ja 5000€ und er hat nichtmal etwas falsches erzählt. Hat er explizit gesagt, dass er 5000€ für die Küche bezahlt hat oder das der Neupreis so hoch war? Sonst würde ich sagen, hat er geschickt verhandelt.

Kenne die Sachen nicht, aber Küche 1,2k, Couch+Schränke 0,8k? Dann wären das für 4 Jahre ja 40% Wertverlust.


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ine23
Beigetreten: 11.10.2009

Finde die 40% aber realistisch. Du hast keine Garantieansprüche mehr und Abnutzungserscheinungen. Zudem hast du nicht die Wahlfreiheit deine eigene Küche auszusuchen.


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Vom mündlichen Kaufvertrag? Ich habe nichts unterschrieben, es gab keine Übergabe. Er hat explizit gesagt, dass er 5k für die Küche bezahlt hat, aber natürlich auch nur mündlich (dh rechtlich kaum verwertbar). Und der Kaufpreis war eben nicht 5k, sondern 2k.
Und ja, 40% Wertverlust halte ich durchaus für realistisch. Zumal es in der Küche modrig riecht, aber nicht klar ist, ob es von der Küche kommt oder von der dahinterliegenden Außenwand.
Ich begründe das weniger gezahlte Geld ihm gegenüber damit, dass andere Sachen vereinbart waren bzw. der Zustand (und der Neupreis) nicht dem entsprachen was er angegeben hat beim Abschluss des mündlichen "Kaufvertrages".

Muss mich übrigens korrigieren, geht explizit um Küche, Couch und Waschbecken. Das Waschbecken kostet neu 70€, Couch schaue ich gerade.


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Powerqueen
Beigetreten: 09.10.2011

Mit welcher Begründung? Du hast genau den Gegenstand gekauft, den du wolltest. Die Preisgestaltung ist Verhandlungssache. Er hat keine Mängel verschwiegen. Das er den Ursprungskaufpreis falsch angegeben hat, berechtigt dich nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages. Du musst ihm damit die 2k Euro zahlen.


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Danhel
Beigetreten: 09.10.2007

Original von Powerqueen
Mit welcher Begründung? Du hast genau den Gegenstand gekauft, den du wolltest. Die Preisgestaltung ist Verhandlungssache. Er hat keine Mängel verschwiegen. Das er den Ursprungskaufpreis falsch angegeben hat, berechtigt dich nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages. Du musst ihm damit die 2k Euro zahlen.

This.
Vereinbarungen gelten.


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Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Wenn op der Verkäufer und villain der Käufer wären gäbe es hier einen "Käufer will mich bescheissen" -thread.


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Mit der Begründung: https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html
Daher macht es sehr wohl einen Unterschied welchen Kaufpreis der Vormieter bezahlt hat.

Eurer Meinung nach also entweder komplett zurücktreten oder 2k zahlen und im Anschluss zurückverlangen weil unverhältnismäßig?
Mir geht es um die rein rechtliche Auseinandersetzung sollte er klagen: Er hat ja nichts in der Hand, nirgendwo festgehalten welcher Kaufpreis vereinbart war.

Original von Rubnik
Wenn op der Verkäufer und villain der Käufer wären gäbe es hier einen "Käufer will mich bescheissen" -thread.

So ist es doch hier gerade auch? Nur habe ich den Eindruck dass der Verkäufer mich unter Darstellung falscher Tatsachen bescheissen will. Mal ungeachtet der Tatsache dass die Küche wie gesagt modrig riecht und verdreckt war als wir eingezogen sind. Aber auch das hat vor Gericht keinen Bestand, verärgert mich aber.


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Zitat
Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Original von draghkar
Mit der Begründung: https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html
Daher macht es sehr wohl einen Unterschied welchen Kaufpreis der Vormieter bezahlt hat....

falls Du das meinst: "Stehen Preis und Leistung nicht in einem angemessenen Verhältnis, ist die Ablösevereinbarung – so erklärt es der Deutsche Mieterbund – unzulässig. Das ist etwa der Fall, wenn der Kaufpreis für Mobiliar oder Einbauten mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert des Kaufgegenstandes liegt. "

Da steht nichts von Kaufpreis, nur von Zeitwert.


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Das ist mir schon klar, bei einem geschätzten Wertverlust von 30-40% komme ich trotzdem nicht auf 2k. Die Frage bleibt dann, ob der Zeitwert sich am Neupreis (5k) orientiert oder am tatsächlichen Kaufpreis von 2k.


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Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006

Der ZeitWERT orientiert sich am aktuellen Wert der Sache und hat genau 0 damit zu tun, was irgendjemand irgendwann mal dafür bezahlt hat.


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nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014

Nochmal mit ein Gespräch versuchen und rauszufinden was alles genau gekostet hat und versuchen sich so auf 1.700 einigen.
Bzw. nur einfach so 1.500 überweisen ohne Absprache und Grundangabe find ich auch nicht fair, natürlich ist ein Ärger nachvollziehbar wenn jemand falsche Angaben macht um etwas mehr Geld zu bekommen.

Abgesehen von dem Preis der Küche könnte es zusätzliche Kosten geben wie Transport, Aufbau.


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Original von Rubnik
Der ZeitWERT orientiert sich am aktuellen Wert der Sache und hat genau 0 damit zu tun, was irgendjemand irgendwann mal dafür bezahlt hat.

Das ist schlicht falsch (und steht auch im von mir geposteten artikel oben). Der zeitwert orientiert sich natürlich am Neupreis (woran auch sonst?) und berechnet sich wie folgt:

Zeitwert = [(Wiederbeschaffungswert– Wertminderung im 1. Jahr des Gebrauchs – Wertminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (Durchschnittliche Lebensdauer – 1)] + Zuschlag in Euro – Abschlag in Euro

Und da der neupreis eben falsch kommuniziert wurde, würde ich hier sogar von betrug reden. Nicht umsonst ist es per gesetz (!) nicht erlaubt einen beliebigen wiederverkaufswert festzulegen als abschlag.

Aber: mir geht es hier rein um das rechtliche. Weder der Kaufvertrag, noch der ums kommunizierte neupreis (5k) ist schriftlich fixiert. Lediglich dass die küche vom anbieter für 2,2k statt 5,2k verkauft wurde mit datum liegt schriftlich vor.


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Erstmal muss ich sagen, dass du an der ganzen Sache selbst Schuld bist. Du hast dir das angeschaut und bist dann zu der Überzeugung gelangt, dass der Preis für die Sachen in Ordnung ist und per Whatsapp scheinbar auch 2k festgehalten. Aber ihr habt euch defintiv auf 2k geeinigt für alle Sachen!

Küche, Couch und Waschbecken = 2k
Küche = ?
Couch = ?
Waschbecken = ?

Was hast du also nur für die Küche bezahlt? 1,5k?
Was ist deiner Meinung der aktuelle Zeitwert der Küche?
Warum warst du vorher mit dem Preis einverstanden?

Gehe ich wirklich nur von den 2k Neupreis (Bestcase für dich) aus, dann wäre der Zeitwert heute vielleicht bei ca. 1,25k. Nach deinem Link darf der Preis höchstens 50% über den Zeitwert liegen. Da wären wir bei 1,875k. Wenn also die Couch + Waschbecken mindestens 125€ Zeitwert haben, dann wirst du schonmal rechtlich dich nicht darauf berufen können.

Du kannst versuchen ihn nochmal auf die falsche Angabe 5k / 2k hinzuweisen und versuchen dich auf 1,750k zu einigen oder du bezahlst einfach das, was ausgemacht wurde. Rechtlich wirst du es schwierig haben. In der Überweisung hast du ja auch angegeben, warum du weniger bezahlt hast und das ist wohl rechtlich nicht haltbar. Damit hat der Vorbesitzer schonmal einen guten Ansatzpunkt + die 2k auf Whatsapp.


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Der Zeitwert ist der aktuelle Wert einer Sache und das kann man nicht pauschal beantworten und hängt auch nicht vom Neuwert ab. Wenn ein Auto einen Unfall hatte oder die in der Küche etwas kaputt gegangen ist, die Küche extrem stark abgenutzt wurde, dann ist der Zeitwert viel geringer als nach deiner oben genannten pauschalen Rechnung.

Der Neuwert ist lediglich ein gute Haltepunkt um auf den Zeitwert zu schließen. Aber selbst bei meiner Rechnung mit 2k siehst du, dass der Zeitwert rechtlich korrekt ist.


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

In der überweisung steht nur abschlag und den whatsapp verlauf hat er nicht mehr.
Es fand keine übergabe statt, der zustand war nicht "besenrein", es riecht modrig und er hat beim kaufpreis gelogen.


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Also hast du in der Überweisung "Abschlag" (Teilzahlung) geschrieben? Dann fehlt wohl noch etwas von dir. Warum hat er den Whatsapp Verlauf nicht mehr? Mündliche Verträge gelten auch und ihr habt 2k ausgemacht. Oben hast du geschrieben, dass du ihm eine Begründung für die 1,5k geschrieben hast, die wird er wohl garantiert haben und daraus kann man auch schließen, dass etwas anderes abgemacht war.

"Es riecht modrig"... einfach mal die Rohrleitung sauber machen... Rohrreiniger...


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006

Ich habe nur "abschlag adresse" geschrieben
Weiß ich aus gründen, fakt ist er hat keine vereinbarung schriftlich
Er muss aber nachweisen, dass 2k ausgemacht waren. Könnten ja auch 1,55k gewesen sein.


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nemesis0381
Beigetreten: 25.12.2014

Na ja erstes Gebot bevor du etwas kaufst schau es dir an.

Wir reden ja hier nicht von irgendetwas kleinen, bei einer Küche würde ich die wohl erst begutachten bevor ich sie kaufe.

Sicher war das nicht 100% astrein vom anderen aber man muss auch ja mal seine eigene Fehler eingestehen....

Und was ist mit dein Whatsapp Verlauf?


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AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010

Original von draghkar
Ich habe nur "abschlag adresse" geschrieben
Weiß ich aus gründen, fakt ist er hat keine vereinbarung schriftlich
Er muss aber nachweisen, dass 2k ausgemacht waren. Könnten ja auch 1,55k gewesen sein.

Wie mich dein Verhalten ankotzt! Hoffentlich fällt die Küche in ein paar Tagen auseinander und der modrige Geruch geht nie weg!

PS: Whatsapp-Verläufe kann man auch wiederherstellen oder vielleicht sogar beim Anbieter erfragen.


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